28/05/2026
🚨 ACHTUNG – Warnung vor Hotline-Betrug bei Fluggesellschaften! ✈️
In stressigen Situationen – Flugausfall, Verspätung, Gepäckproblem – sind wir alle besonders verletzlich. Genau das nutzen Betrügerinnen und Betrüger aus!
So läuft die Masche ab:
Gefälschte Suchergebnisse oder täuschend echte Webseiten leiten zu Betrugsnummern weiter
Betrüger fordern Kreditkartendaten oder sogar die Installation von Fernwartungssoftware und buchen so unrechtmäßige "Umbuchungsgebühren" ab oder installieren Schadsoftware
Bitte nutzen Sie ausschließlich offizielle Kanäle der Fluglinien
Mehr dazu im Blog
https://www.apf.gv.at/news-detail/Hotlines_Scam
22/05/2026
🚢 Die letzte Lücke ist geschlossen!
Wir freuen uns, eine wichtige Erweiterung unseres Online-Schlichtungsangebots bekanntzugeben: Ab sofort steht Ihnen auch für Schiffsreisen ein englischsprachiges Formular zur Verfügung!
Damit können Sie Beschwerden für Flug, Bahn, Bus und Schiff nun durchgehend auf Deutsch und Englisch einreichen. Damit schaffen wir einen fairen Zugang für alle Fahrgäste – unabhängig von der Sprache. 🗣️
Die apf ist zuständig, wenn Ihre Schiffsfahrt von, nach oder innerhalb Österreichs führt oder das Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat.
🛑 Was steht Ihnen bei Verspätung (>90 Min.) oder Ausfall zu?
✅ Snacks, Getränke & ggf. kostenlose Hotelunterkunft (bis zu 80 € pro Nacht)
✅ Alternative Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises
✅ Entschädigung von 25 % bis 50 % des Ticketpreises
Falls Sie von einem Schiffsausfall betroffen waren, oder sind, nutzen Sie jetzt unser neues Formular, um Ihre Rechte wahrzunehmen!
🔗 https://www.apf.gv.at/beschwerde-schiff
Mehr Details zu Ihren Rechten finden Sie zudem hier: https://www.apf.gv.at/schiff-verspaetung-ausfall
21/05/2026
🚆🚌✈️🚢 Neue Fahrgastrechte-Folder sind da!
Reisen mit der Bahn, dem Bus, dem Flugzeug oder dem Schiff können manchmal beschwerlich sein?
Dann sollte man die neuen Informationsfolder der apf kennen!
Wir haben dazu Dokumente erstellt, die Reisenden helfen, Ihre Rechte im Streitfall mit Verkehrsunternehmen durchzusetzen.
Mittels QR-Code gelangt man so direkt zu den relevanten Rechtsinformationen - etwa zu:
Rechte bei Verspätungen & Ausfällen
Ticketerstattung & Entschädigungen
Gepäckansprüche
Unterstützung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Schlichtungsverfahren bei Problemen
auf www.passagier.at kann man im Fall von Unstimmigkeiten mit dem Unternehmen einen kostenlosen Schlichtungsantrag einbringen.
12/05/2026
✈️ Flugstreik in Italien am 11. Mai – Wichtige Infos! 🇮🇹
Massive Störungen im Flugverkehr nach Italien! Streiks von Flugsicherung (ENAV), Kabinen- und Bodenpersonal führen zu vielen Ausfällen. Betroffen sind u.a. die Flughäfen in Rom, Mailand, Venedig & Wien-Verbindungen. ITA Airways streicht insgesamt 38–40 % der Flüge.
💰 Ausgleichszahlung?
Flugsicherung-Streik: Meist KEINE Entschädigung (außergewöhnlicher Umstand)
Fluglinien-Personal-Streik:
JA, bei Annullierung/Verspätung ab 3 Std. (250–600 €)
Aktuelle Lage in Italien ist eine Mischform aus Streiks– im Zweifel sollten Betroffene dies bei der apf prüfen lassen!
✅ Betreuungsleistungen immer verpflichtend: Verpflegung, Hotel bei Übernachtung, 2 kostenlose Telefonate
📌 Tipp: Flugstatus vorab prüfen, ALLE Belege aufbewahren! Bei Ablehnung: kostenloses Schlichtungsverfahren über apf.
Mehr dazu im apf-Blog:
https://www.apf.gv.at/news-detail/ita_streiks
Information für Reisende: Streiks in Italien und Ihre Fluggastrechte - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Der Flugverkehr in und nach Italien ist ab Montag, den 11. Mai von erheblichen Störungen betroffen. Koordinierte Arbeitsniederlegungen der italienischen Flugsicherung (ENAV), des Kabinenpersonals bei Fluggesellschaften wie Easyjet sowie lokaler Ground-Handling-Anbieter führen zu massiven Einschrä...
05/05/2026
Bahnhofssperre Salzburg: Wichtige Informationen zu Fahrgastrechten
Aufgrund eines Gefahrstoffaustritts kam es am Salzburger Hauptbahnhof kürzlich zu einer rund 90-minütigen Sperre und erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr. Auch in solchen Fällen bleiben zentrale Fahrgastrechte aufrecht.
Ab 60 Minuten Verspätung haben Reisende folgende Möglichkeiten:
• Rücktritt von der Reise mit (anteiliger) Erstattung des Fahrpreises
• Fortsetzung der Reise zum nächstmöglichen Zeitpunkt ohne Mehrkosten
Zusätzlich gilt:
• 25 % Entschädigung ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof
• Anspruch auf Unterstützung (z. B. Verpflegung, ggf. Unterkunft)
• Eigene Organisation der Weiterreise möglich, wenn binnen 100 Minuten keine Alternative angeboten wird (Belege aufbewahren)
➡️ Detaillierte Informationen und Hinweise finden Sie im vollständigen Blog-Beitrag.
Bahnhof-Sperre in Salzburg: Was steht Betroffenen jetzt zu? - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Am Salzburger Hauptbahnhof kam es kürzlich zu einem Zwischenfall, der den Bahnverkehr für rund eineinhalb Stunden erheblich beeinträchtigte: Aus einem Güterwaggon trat eine Chemikalie aus. In der Folge mussten zunächst einzelne Gleise, später der gesamte Bahnhof geräumt werden. Der Zugverkehr...
04/05/2026
🚆 Oberleitungsschaden auf der Nordbahn: Was steht Betroffenen zu?
Am vergangenen Wochenende kam es auf der Nordbahn in Niederösterreich zu einer mehrstündigen Unterbrechung des Zugverkehrs zwischen Gänserndorf und Angern an der March. Auslöser war laut ÖBB ein Defekt am Stromabnehmer eines Zuges, der die Oberleitung beschädigte. Aufgrund eines eingleisigen Baustellenbetriebs war kein Ausweichen möglich, zahlreiche Fahrgäste waren betroffen.
In unserem aktuellen Blog-Beitrag informieren wir über die wichtigsten Fahrgastrechte in solchen Fällen:
✔️ Ab 60 Minuten Verspätung bestehen u. a. folgende Ansprüche:
– Rücktritt von der Reise und Kostenerstattung
– Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen ohne Mehrkosten
– Verspätungsentschädigung (25 % ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten)
✔️ Selbst organisierte Alternativen (z. B. Taxi) können erstattungsfähig sein, wenn keine zumutbare Beförderung angeboten wird.
✔️ Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Taxi oder Hotelübernachtung sind unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
✔️ Zeitkarten (z. B. Klimaticket): pauschale Entschädigung bei Unterschreiten eines definierten Pünktlichkeitsgrades.
👉 Wichtig: Belege aufbewahren und Ansprüche beim Kundenservice des Bahnunternehmens geltend machen. Erfolgt keine Einigung, kann die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als unabhängige Schlichtungsstelle unterstützen.
Den vollständigen Beitrag mit allen Details finden Sie hier:
🔗 https://www.apf.gv.at/news-detail/Oberleitung_Gaenserndorf
30/04/2026
Ein aktueller Vorfall in Wien-Meidling, bei dem ein stark überfüllter Zug aus Sicherheitsgründen geräumt werden musste, zeigt die Notwendigkeit für die Information über Fahrgastrechte.
Kommt es aufgrund von Überfüllung zu einer Zugräumung oder kann die Fahrt nicht wie geplant fortgesetzt werden, stehen Fahrgästen folgende Rechte zu:
Anspruch auf Weiterbeförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen (z. B. mit einem Folgezug - gilt insbesondere für Klimaticket-Nutzerinnen und -nutzer)
Entschädigung bei Verspätung am Zielort (bei Einzeltickets):
ab 60 Minuten: 25 % des Ticketpreises
ab 120 Minuten: 50 % des Ticketpreises
Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen (je nach Verfügbarkeit)
Wird die Reise erheblich beeinträchtigt und kann nicht am selben Tag fortgesetzt werden, können zusätzlich Kosten für alternative Transportmittel (z. B. Taxi) oder eine Nächtigung übernommen werden.
Zur Vermeidung solcher Situationen wird insbesondere an stark frequentierten Reisetagen eine Sitzplatzreservierung empfohlen.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website der apf.
https://www.apf.gv.at/news-detail/Zug%C3%BCberf%C3%BCllung2026
24/04/2026
✈️ Kerosinpreise und Flugtickets: Ihre Rechte im Überblick
Steigende Kosten für Flugtreibstoff (Kerosin) können Auswirkungen auf die Preisgestaltung von Fluggesellschaften haben. Für Fluggäste stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob nachträgliche Preiserhöhungen zulässig sind.
Bei bereits gebuchten Flugtickets (Individualreisen) gilt grundsätzlich: Der vereinbarte Preis ist verbindlich. Nachträgliche Zuschläge sind in der Regel unzulässig.
Für Pauschalreisen bestehen gesetzliche Sonderregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Preisanpassungen zulässig sein, sofern diese vertraglich vereinbart wurden und gesetzliche Grenzen eingehalten werden.
Auch im Fall von Flugannullierungen oder Nichtbeförderung stehen Fluggästen unter Umständen Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu.
Weitere Informationen zur Rechtslage und zu Ihren Ansprüchen finden Sie im aktuellen Beitrag auf unserer Website:
https://www.apf.gv.at/news-detail/Kerosin
ℹ️ Hinweis: Betroffene können sich mittels Online-Schlichtungsformular an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden:
https://www.apf.gv.at/beschwerde-flug
Fotocredit: W.Hoeritsch
24/04/2026
✈️🚌🚆
Die apf hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht und liefert wieder beeindruckende Zahlen!
💸rund 2 Millionen Euro konnten für die Reisenden erreicht werden.
⚠️6.663 Schlichtungsanträge gingen in den Bereichen Flug, Bahn, Bus und Schiff ein.
🚌Rekord im Bus-Verkehr: Durch die Erweiterung der Zuständigkeit wurden erstmals vermehrt Fälle mit innerstädtischen Verkehrsbetrieben behandelt.
Die apf ist auch 2026 gefordert!
Insbesondere im Flugverkehr ist sie gefordert, die Rechte der Reisenden zu wahren.
zum Bericht: https://www.apf.gv.at/publikationen-archiv
18/06/2025
Seit nunmehr zehn Jahren setzt sich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos und provisionsfrei für die Rechte der Reisenden ein.
Als Service des Mobilitätsministeriums ist sie eine neutrale Anlaufstelle für Betroffene und entlastet mit ihren Entscheidungen die Gerichte. Wir blicken auf eine beeindruckende Bilanz in den Verkehrsträgern Flug und Bahn zurück.
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