18/09/2026
Dass der Bundesrat die «Grenzschutz-Initiative» der SVP ablehnt, ist gut. Dass er dem Parlament heute nicht die (Teil-)Ungültigkeit vorschlägt, ist eine verpasste Chance.
Denn die Initiative verstösst klar gegen das zwingende Völkerrecht: Sie will die vorläufige Aufnahme abschaffen, ein jährliches Asylkontingent von 5000 Menschen festlegen und alle Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel ausschaffen. Ausnahmen für Menschen, denen bei einer Rückkehr Folter oder unmenschliche Behandlung droht, sieht sie nicht vor.
Genau hier liegt das Problem: Das sogenannte Non-Refoulement-Verbot gehört zum zwingenden Völkerrecht. Menschen, denen bei der Rückkehr Folter oder unmenschliche Behandlung droht, dürfen nicht zurückgeschickt werden. Auch das Justizdepartement hatte in internen Dokumenten mehrere mögliche Verstösse gegen dieses Verbot identifiziert.
Doch leider hat der Bundesrat den Mut nicht aufgebracht, dem Parlament die (Teil-)Ungültigkeitserklärung zu empfehlen. Darum ist jetzt die Bundesversammlung gefordert. Artikel 139 der Verfassung verpflichtet sie, Initiativen, die zwingendes Völkerrecht verletzen, ganz oder teilweise für ungültig zu erklären.
Genau das fordern wir mit unserer Petition, die bereits mehr als 6000 Menschen unterzeichnet haben. Bevor die Initiative nächstes Jahr ins Parlament kommt, wollen wir die Unterschriften einreichen.
Jede Stimme zählt, damit die «Grenzschutz-Initiative» für ungültig erklärt wird: https://www.operation-libero.ch/de/grenzschutz-initiative-ungueltig
Foto-Serie: Ausgrenzung
Im Rahmen der Kampagnenarbeit gegen die völkerrechtswidrige «Grenzschutz-Initiative» der SVP entstand in Zusammenarbeit mit Fotograf Chico Heubeck eine 6-teilige Bildserie. Die Bilder möchten mit dem Drahtzaun auf nackter Haut die schmerzhafte und unmenschliche Grenze vermitteln, welche diese Initiative verlangt.