Bürgergemeinde Therwil

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Bürgergemeinde Therwil In den 86 Gemeinden im Kanton Baselland gibt es insgesamt 65 Bürgergemeinden. Sie ist eine Gemeinscha Seit 1. Juli). In Therwil wohnen 1140 Ortsbürger.

Das Gemeindegesetz aus dem Jahre 1884 bestimmte, dass die Bürger- und Einwohnergemeinde eine getrennte Rechnung zu führen haben. Bis im Jahre 1975 wurden die Geschäfte durch den Gemeinderat geführt. Januar 1976 werden die Geschäfte durch einen fünfköpfigen Bürgerrat wahrgenommen.

2016 trat nach einer zweijährigen Versuchsphase die sogenannte "Entflechtung von Verantwortlichkeiten" zwischen der Einwohner- und der Bürgergemeinde in Kraft. Die Bürgergemeinde übernimmt dadurch mehr Eigenverantwortung. Die Einwohnergemeinde unterstützt die Bürgergemeinde mit einem jährlichen Betrag von Fr. 13.- pro Einwohner (Stichtag 1. Global sind es 3600 Therwiler Bürger. Der Bürgerrat führt pro Jahr zwei Bürgergemeindeversammlungen durch, jeweils im Mai (Rechnung) und im November (Budget). Nebst den Kerngeschäften Einbürgerungen und Wald/Forst werden folgende Anlässe durchgeführt:

Fasnachtsfeuer (Finanzierung von Holz + Fackeln)
Waldpflegetag
Maibaumfeier
Banntag (abwechselnd mit der Einwohnergemeinde)

Der heisse Sommer und die anhaltende Trockenheit hat den Wäldern stark zugesetzt. Die Auswirkungen sind in allen Medien ...
22/10/2026

Der heisse Sommer und die anhaltende Trockenheit hat den Wäldern stark zugesetzt. Die Auswirkungen sind in allen Medien ein grosses Thema und die verursachten Schäden teilweise offensichtlich.
Doch wie genau steht es um unseren Therwiler Wald? Auf diesem Rundgang gibt uns unser Revierförster Christian Becker
Informationen aus erster Hand und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Der Anlass findet bei jeder Witterung statt!

Der heisse Sommer und die anhaltende Trockenheit hat den Wäldern stark zugesetzt. Die Auswirkungen sind in allen Medien ...
16/09/2026

Der heisse Sommer und die anhaltende Trockenheit hat den Wäldern stark zugesetzt. Die Auswirkungen sind in allen Medien ein grosses Thema und die verursachten Schäden teilweise offensichtlich.

Doch wie genau steht es um den Therwiler Wald? Informieren Sie sich am Samstag, 19. September an unserem Info-Stand bei der alten Schmitti.

Es isch trotzdäm no SEHR trogge!! Gänd Sorg zum Wald... 🙏
11/09/2026

Es isch trotzdäm no SEHR trogge!! Gänd Sorg zum Wald... 🙏

Nach dem Symbolbild von gestern kommt hier ein aktuelles Foto aus dem Therwiler Wald. Rüchiweg, gestern 30. Juli 2026......
31/07/2026

Nach dem Symbolbild von gestern kommt hier ein aktuelles Foto aus dem Therwiler Wald. Rüchiweg, gestern 30. Juli 2026... 😕

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30/07/2026

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Leider ist keine Besserung der Trockenheit in Sicht! 😢In den meisten Kantonen wurde die Waldbrandgefahr auf die höchste ...
24/07/2026

Leider ist keine Besserung der Trockenheit in Sicht! 😢In den meisten Kantonen wurde die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe 5 erhöht.

Zusätzlich zu den bereits seit 25. Juni geltenden Massnahmen (siehe unsere älteren Mitteilungen) wurde das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gestern auch auf das Offenland und Siedlungsgebiete ausgedehnt.
Es ist somit überall verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. Ausserdem gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. Auch das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen ist untersagt.

Weitere Details siehe Medienmitteilung des Kantons, oder www.bl.ch/waldbrandgefahr.ch

Zur Erinnerung: Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot! Gänd Sorg zum Wald... 🌲🌳🌿🍀
17/07/2026

Zur Erinnerung: Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot! Gänd Sorg zum Wald... 🌲🌳🌿🍀

03/07/2026
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden im Wald und auf den...
26/06/2026

Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden im Wald und auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 3 (erheblich). Entsprechend hat der Kantonale Führungsstab am 25. Juni 2026 folgendes verfügt:

1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter!). Davon ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.

2. Feuerstellen sind JEDERZEIT zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen.

3. Es ist verboten, brennende Zi******en und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

4. Das Steigenlassen von “Himmelslaternen” welche durch offenes Feuer angetrieben werden ist generell verboten.

5. Das Entnehmen von Wasser für den Gemeinverbrauch ist verboten. (Gemeinverbrauch = Entnahme kleinerer Wassermengen mittels Eimer, Gieskanne o.äh. aus öffentlichen Gewässern)

Details sind der Verfügung zu entnehmen.

Adresse

Bahnhofstrasse 33
Therwil
4106

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+41617219956

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