Die Bundesregierung
Sie besteht gemäß Art. 62 GG des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung BReg)[1], auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Durch die Situation, dass die Bundesregierung Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann sowie Mitglieder der Bundesregierung zugleich auch Mitglieder d
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