03/08/2026
Betr.: Nicht-Zulassung des AFD-Kandidaten Thorsten Moriße
„Wir nähern uns weiter dem Abbau demokratischer Rechte, indem
Innenministerium, Verfassungsschutz und ein offenbar inkompetenter Gemeindewahlausschuss verhindern, dass der AFD-
Oberbürgermeisterkandidat Thorsten Moriße für die Wahl am 13.9.
zugelassen wird, sagte FDP-Kreisvorsitzender Dr. Michael von Teichman zu den jüngsten Vorgängen.
„Selbstverständlich haben wir nichts übrig für die Positionen der AFD im Allgemeinen und denen von Herrn Moriße im Besonderen. Aber es ist schlicht in hohem Maße undemokratisch auf Grund windelweicher Vorhaltungen Moriße nicht zuzulassen.
Das gesamte Verfahren leidet offenbar unter allerschwersten juristischen Mängeln. So müssen nach dem Kommunalwahlgesetz von Seiten der Wahlleitung oder dem Wahlausschuss „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass der Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Wir fragen: Welche derartigen Anhaltspunkte liegen vor und
sind an die Kommunalaufsicht gegeben worden? Weiterhin ist offenbar sowohl dem Wahlausschuss wie auch Herrn Moriße die Einschätzung des Innenministeriums sehr spät oder sogar gar nicht vor Sitzungsbeginn mitgeteilt worden – ein eklatanter Fehler!“
Die stellvertretende FDP-Kreisvorsitzende, Agnes Krupinski, die für die FDP die Wahlausschusssitzung beobachtet hat, ergänzte: „Zum einen ist die dem Vorgang zugrunde liegende Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ durch den Verfassungsschutz noch gar nicht rechtskräftig und beschäftigt weiterhin Gerichte. Und zum anderen wurden die angeführten Behauptungen des Innenministeriums nicht hinterfragt. So auch nicht, ob sie justiziabel sind, d.h. ob die Staatsanwaltschaft gegen Moriße vorgegangen ist.
Wir gehen somit davon aus, dass die zitierten Äußerungen Morißes vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind“
Die FDP vermutet, dass die Nicht-Zulassung Morißes schon von der ersten Gerichtsinstanz gekippt wird und es zu einer Neuwahl kommen muss.
„Das wird uns mindestens 120.000 Euro kosten, bei einer Stichwahl
entsprechend mehr und in der Zwischenzeit werden die zahlreichen
Probleme Wilhelmshavens nicht angegangen, weil das Amt des OB nicht ordentlich besetzt ist. Bei dieser Neuwahl wird dann der AFD-Kandidat noch viel mehr Stimmen bekommen als jetzt zu erwarten sind. Offenbar haben das die Mitglieder im Wahlausschuss überhaupt nicht bedacht.“
Die FDP fordert, dass der Wahlausschuss seinen Beschluss gemäß § 10 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes abändert und den Kandidaten Moriße zulässt.
„Der Souverän ist der Wähler, nicht Verwaltungsinstanzen oder
Wahlausschüsse, die noch nicht einmal über ausreichende Informationen verfügt haben. Noch ist Zeit, eine für Wilhelmshaven fatale Fehlentscheidung zu revidieren,“ sagte Krupinski abschließend.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Michael von Teichman
Kreisvorsitzender