23/10/2026
Pflege und Betreuung beginnen für mich nicht mit einem Formular, sondern mit der Begegnung mit einem Menschen. Und manchmal mit der einfachsten Frage: „Wie geht es dir heute?“
Jedes „Wie geht es dir?“ ist dabei nicht nur eine Frage, die ein Gespräch beginnen soll. Ich möchte mit dieser Frage Zeit schenken.
Ich wähle ein Du in der Ansprache nur mit Menschen, die diese Ansprache ausdrücklich wünschen – unabhängig davon, wie sie mich ansprechen. Wenn ein Mensch mich duzt, sehe ich das nicht als Einladung, ebenfalls zu duzen.
Manchmal können Menschen allerdings ein Siezen nicht mehr auf sich selbst beziehen. Hier ist es notwendig, eine Ansprache zu finden, mit der ich den Menschen erreichen kann, um miteinander in Kontakt zu kommen und ihm begegnen zu können.
Dennoch kläre ich die Ansprache immer mit einer vertretungsberechtigten Person ab, wenn die Person, um die es geht, diese Entscheidung nicht mehr selbst treffen kann. Das kann eine durch Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson oder eine gerichtlich bestellte rechtliche Betreuerin beziehungsweise ein rechtlicher Betreuer sein, sofern der entsprechende Aufgabenbereich umfasst ist. Angehörige oder andere nahestehende Menschen können diese Aufgabe übernehmen, wenn sie entsprechend bevollmächtigt oder bestellt sind.
Zunächst dokumentiere ich den Verlauf und halte fest, warum ich die Änderung der Ansprache für notwendig erachte. Anschließend bespreche ich die Änderung mit der vertretungsberechtigten Person und dokumentiere, ob sie dieser zugestimmt oder sie abgelehnt hat. Erst nach ihrer Zustimmung ändere ich die Ansprache zum Du.
Anschließend halte ich weiter in der Dokumentation fest, was sich durch die Änderung der Ansprache zum Du verändert hat.
Dabei achte ich weiterhin auf die Wünsche und die erkennbaren Reaktionen des Menschen selbst. Zeigt er, dass er das Du nicht möchte, respektiere ich das auch dann, wenn die vertretungsberechtigte Person zugestimmt hat. Dies halte ich ebenfalls in der personenbezogenen Dokumentation fest und gebe der vertretungsberechtigten Person eine Rückmeldung.
Die Frage „Wie geht es dir heute?“ kann man ebenso gut mit einem Siezen stellen: „Wie geht es Ihnen heute?“ Und Zeit zum Zuhören war noch nie falsch. Im Gegenteil.
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Ich bin Esther Lauterbach.
Fachberaterin für soziale Betreuung
Entwicklerin und Gründerin von
WENN – GESTERN – HEUTE – WIRD®
dem Begleitsystem für die fachliche Umsetzung zusätzlicher Betreuungsleistungen nach § 43b / § 53b SGB XI.
Gute Betreuung darf sichtbar sein.
Und sie muss es auch sein – für alle Beteiligten.