18/07/2026
🚨 Wasserentnahme im Landkreis Trier-Saarburg ab sofort verboten 🚨
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der extrem niedrigen Wasserstände hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine Allgemeinverfügung erlassen.
💧 Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Trier-Saarburg verboten. Dazu gehören unter anderem Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen.
Das Verbot gilt auch für Grundstückseigentümer und Anlieger an Gewässern.
Ausnahmen:
✅ Wasserentnahme durch die Feuerwehr im Brandfall.
✅ Bereits genehmigte Wasserentnahmen (Erlaubnisse, Bewilligungen oder alte Wasserrechte) – hier gelten die jeweiligen Auflagen.
Warum das Verbot? Die langanhaltende Trockenheit und die geringen Niederschläge haben zu extrem niedrigen Wasserständen geführt. Erste Gewässer sind bereits ausgetrocknet, zudem wurden in mehreren Gewässern Fischsterben festgestellt. Mit dem Entnahmeverbot sollen Tiere, Pflanzen und die Gewässer vor weiteren Schäden geschützt werden.
📅 Gültigkeit: Das Verbot gilt ab sofort bis 15. September 2026 oder bis zu einem früheren Widerruf durch die Kreisverwaltung, wenn sich die Situation durch ausreichende Niederschläge entspannt.
⚠️ Wichtig: Die Verfügung ist sofort vollziehbar. Ein Widerspruch setzt das Verbot nicht außer Kraft.
💶 Kontrollen und Bußgelder: Die Einhaltung wird überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bitte helft mit, unsere Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt in dieser schwierigen Zeit zu schützen. 🌿💙
Textinfo: Kreisverwaltung Trier- Saarburg
Bild: Presse Blaes- zeigt die Reste des Burkelsbach in Waldweiler