14/10/2026
Einsetzung einer Pflegestrukturkommission
Pflegestrukturkommission
Arbeitsauftrag und Zeitplan
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes leistet einen Beitrag zur kurzfristigen finanziellen Sta-
bilisierung der sozialen Pflegeversicherung und trägt dazu bei, die pflegerische Versorgung kurzfristig sicherzustellen. Angesichts der demografischen Entwicklung werden sich die Pflegekosten aber
absehbar dynamischer entwickeln als die beitragsfinanzierten Einnahmen der Pflegeversicherung.
Hierfür braucht es Lösungen, um auch in den Jahren nach 2030 weiterhin eine gute pflegerische
Versorgung sicherzustellen, für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung zu sorgen und
den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung mittelfristig stabil zu halten – auch im Sinne der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des Wohlstands in Deutschland. Die Kommis-
sion wird bei ihren Überlegungen die Situation des Bundeshaushalts berücksichtigen.
Die Bundesregierung setzt daher unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eine
Pflegestrukturkommission ein, die folgende Leitfragen prüfen und konkrete Reformvorschläge ent-
wickeln soll:
• Analyse der Ausgabenentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der privaten
Pflege-Pflichtversicherung (PPV)
o Welche Leistungsbereiche tragen zur hohen Ausgabendynamik bei? Was sind die
Ursachen dieser Ausgabendynamik?
o Welchen Einfluss haben Preis- und welchen Einfluss Mengenentwicklungen auf die
Ausgabendynamik?
o Wie entwickeln sich die Ausgaben jeweils in beiden Systemen pro Versicherten?
• Vorschläge für eine effiziente und bessere Versorgung
o Welche Möglichkeiten bestehen, die Leistungen der Pflegeversicherung mittelfristig
sektoren- und wohnformenunabhängig auszugestalten und die pflegerische Versorgung
damit unabhängig vom Ort zu organisieren und die häusliche Pflege zu stärken – auch
mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die besonderen
Bedarfe von jungen Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen? Geprüft
werden soll auch, ob es zielführend ist, den Leistungserbringern bei der Gestaltung ihrer
Angebote mehr Freiheiten zu geben, um auch künftig auf ein ausreichendes Angebot
professioneller Anbieter zurückgreifen zu können. Bei der Prüfung sind auch Fragen
sektorenunabhängiger Vergütungsstrukturen, auskömmliche und verbindliche
Personalvorgaben und verlässliche Qualitätssicherung sowie des zukünftigen Umgangs
mit den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zu klären.
o Identifikation möglicher Fehlanreize in der aktuellen Vergütungs- und Finanzierungslogik, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entgegenstehen;
Ableitung möglicher Anpassungserfordernisse.
• Vorschläge für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung
o Die Kommission soll konkrete, umsetzbare Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristi-
gen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung vorlegen
und dabei die Auswirkungen auf Beitragszahler, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen,
auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sowie auf die Generationengerechtigkeit berücksichtigen.
o Wie können die Leistungen der Pflegeversicherung möglichst zielgenau und bedarfsge-
recht ausgestaltet werden, um eine gute Balance zwischen Eigenvorsorge und solidari-
scher Absicherung zu schaffen sowie die Ziele einer nachhaltigen Finanzierbarkeit und
einer würdevollen Pflege zu vereinen?
o In diesem Zusammenhang sollen auch die Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbü-
chern (bspw. SGB IX, SGB XII) und deren Zusammenspiel bzw. kommunale Leistungen
mit Sozialraumbezug beachtet werden. Dabei sollen auch die Aspekte der sozialen Teil-
habe und Prävention der Pflegebedürftigen einbezogen werden.
o Zudem soll die Kommission konkrete Regelungsvorschläge erarbeiten, um Leistungen
der SPV auch unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicher-
ten so auszugestalten, dass Sozialhilfebedarf möglichst vermieden wird. Dabei sollte ins-
besondere geprüft werden, ob die Zuschüsse des § 43c SGB XI alternativ ausgestaltet
werden können und damit u.a. auch zielgenauer auf Personengruppen z. B. ohne Ver-
mögen bzw. mit geringerem bzw. mittleren Einkommen fokussiert werden können. Zu
prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob auch eine Verknüpfung mit der Hilfe zur Pflege
leistungsmäßig und organisatorisch möglich ist.
o Zu prüfen ist eine Begrenzung der Eigenanteile.
o Zu prüfen ist zudem, welche Möglichkeiten bestehen, die umlagefinanzierte soziale Pfle-
geversicherung bei möglichst stabilem, paritätisch finanzierten, allgemeinen Beitrags-
satz durch Kapitaldeckungselemente so zu ergänzen bzw. auszubauen, dass die Bürge-
rinnen und Bürger damit auch in Zukunft über eine angemessene Teilabsicherung für
den Pflegefall verfügen, aber jüngere Generationen mit der Finanzierung nicht überfor-
dert werden. Es soll geprüft werden, wie die zusätzliche private Absicherung im Sinne
der Eigenverantwortung attraktiver gemacht werden kann.
o Zu prüfen ist, in welchem Umfang die SPV Leistungen gewährt, die als „versicherungs-
fremd“ bezeichnet werden können bzw. gesamtgesellschaftliche Aufgaben verfolgen. Zu
prüfen ist, ob und wie diese Leistungen korrekt finanziert werden können.
o Die Kommission wird Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanis-
men prüfen und Vorschläge machen. Das beinhaltet Vorschläge innerhalb und außer-
halb des Systems der Pflegeversicherungen.
• Prävention und Rehabilitation
o Welche Möglichkeiten bestehen, akutmedizinische und pflegerische Versorgung besser
zu verzahnen und präventive und rehabilitative Angebote insbesondere der geriatri-
schen Versorgung und Frührehabilitation nachhaltig zu stärken, um Pflegebedürftigkeit
zu verhindern oder zu verzögern und Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern?
Jeder Vorschlag sollte hinsichtlich seiner Wirkung auf die Sicherstellung einer würdevollen Pflege
und einer Entlastung pflegender Angehöriger bewertet und seine finanzielle Wirkung – zumindest
näherungsweise – quantifiziert werden. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind bezüglich der Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Ferner sollten die Vorschläge hinsichtlich der Verteilungsgerechtigkeit, Zugangschancen sowie des bürokratischen Aufwands von der Kommission bewertet werden.
Die Pflegestrukturkommission setzt sich zusammen aus den folgenden, vom Bundesministerium
für Gesundheit in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bestellten Expertinnen und Experten (in alphabetischer Reihenfolge):
(1) Herr Prof. Dr. Georg Cremer (Vorsitz)
(2) Frau Prof. Gabriele Kuhn-Zuber (Co-Vorsitz)
(3) Frau Prof. Dr. Christine Arentz
(4) Frau Michaela Evans-Borchers
(5) Herr Jürgen Graalmann
(6) Frau Prof. Dr. Martina Hasseler
(7) Frau Prof. Dr. Dörte Heger
(8) Herr Prof. Dr. Stefan Huster
(9) Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen
(10) Herr Hans-Dieter Nolting
(11) Herr Prof. Dr. Heinz Rothgang
(12) Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing
(13) Frau Rita Zöllner
Das Bundesministerium für Gesundheit kann ggf. nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen weitere Mitglieder nachbenennen.
Die Kommission wird die Ergebnisse der Fachebenen der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“
sowie der FinanzKommission Gesundheit mit Bezügen zur Pflege in ihren Beratungen berücksichtigen. Die Kommission soll ihre Vorschläge bis spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. Sie wird von einer Geschäftsstelle im BMG unterstützt und kann kurzfristig zusätzliche wissenschaftliche Expertise heranziehen.
Das neue Pflegegesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.