11/10/2026
CDU und GRÜNE: Kita-Beiträge sozial gestalten und Familien unterstützen
Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich bei der Neuregelung
der Kita-Beiträge eng am Vorschlag der Stadtverwaltung orientiert. Mit der Anhebung der
Beitragsfreigrenze auf 40.000 Euro, einer transparenten Einkommensstaffelung und einer
Kappungsgrenze bei 130.000 Euro sollen Familien entlastet und gleichzeitig die schwierige
Haushaltslage berücksichtigt werden.
Der SPD-Vorschlag hätte dagegen auch Familien mit sehr hohen Einkommen erheblich entlastet – mit entsprechenden Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt. Bei einem Jahreseinkommen von 105.000 Euro hätte die SPD beispielsweise eine jährliche Beitragsentlastung von 2.820 Euro für ein U2-Kind mit 45 Stunden Betreuung vorgesehen.
Auch die Darstellung, Sprockhövel verliere durch seine Elternbeiträge an Attraktivität, wird
durch die von der Stadtverwaltung geschilderte Entwicklung nicht bestätigt: Nach deren
Aussage steigt die Nachfrage nach Kita-Plätzen in Sprockhövel entgegen dem Landestrend.
Das spricht für die Attraktivität des örtlichen Betreuungsangebots.
CDU und GRÜNE betonen zugleich die Bedeutung der finanziellen Unterstützung der freien
Kita-Träger. Diese leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Kinderbetreuung. Die freien Träger hatten die Entscheidung über die Elternbeiträge ausdrücklich zur abschließenden Beratung an den Rat verwiesen.
„Wir verbinden die Entlastung von Familien mit Verantwortung für den städtischen Haushalt
und einer verlässlichen Unterstützung unserer Kita-Träger“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Felix Steindorf (CDU) und Thomas Schmitz (GRÜNE).
Der Beschluss gilt zunächst für das Kita-Jahr 2027/2028. Anschließend soll die Beitragstabelle gemeinsam mit den freien Trägern erneut beraten werden. So können die tatsächlichen Auswirkungen der KiBiz-Reform berücksichtigt und die Beiträge bei Bedarf situationsgerecht angepasst werden.
„Familienfreundlichkeit bedeutet nicht nur bezahlbare Beiträge, sondern vor allem ein gutes, verlässliches und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot.“