28/10/2026
Wording zum Video über E-Card-Gebühr für Pensionist*innen
Unsere Linie
Ablehnung der zusätzlichen Belastung, klare Information über die tatsächliche Regelung und keine Übernahme der pauschalen Schuldzuweisungen aus dem Video. Der Pensionistenverband hat die Einführung der E-Card-Gebühr für Pensionist*innen bereits im Mai 2025 ausdrücklich abgelehnt und die Befreiung aller Pensionist*innen gefordert.
Kurzantwort für das persönliche Gespräch
„Ja, die E-Card-Gebühr kommt erstmals auch für Pensionist*innen. Der Pensionistenverband lehnt diese zusätzliche Belastung ab – und hat das schon im Mai 2025 öffentlich klargestellt. Unsere Forderung ist, dass wieder alle Pensionistinnen davon befreit werden.
Im Video werden allerdings wichtige Dinge weggelassen: Es geht um 26,85 Euro einmal im Jahr, erstmals fällig am 15. November 2026 für das Jahr 2027. Und es müssen nicht alle zahlen: Wer eine Ausgleichszulage bezieht oder wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit ist, bleibt ausgenommen.
Wir verstehen den Ärger. Aber die richtige Antwort ist, diese zusätzliche Belastung der Pensionist*innen zu bekämpfen – nicht, Menschen mit wenig Einkommen gegeneinander auszuspielen.
Ausführlichere Antwort auf Mitgliederanfragen
„Dass viele Pensionist*innen über diese neue Gebühr verärgert sind, ist verständlich. Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, erwartet zu Recht, im Ruhestand nicht mit immer neuen finanziellen Belastungen konfrontiert zu werden. Genau deshalb hat der Pensionistenverband die Einführung der E-Card-Gebühr für Pensionistinnen von Anfang an abgelehnt. Bereits am 14. Mai 2025 haben wir öffentlich dagegen Stellung bezogen. Unsere Forderung bleibt: Alle Pensionist*innen sollen wieder von dieser Gebühr befreit werden.
Für die persönliche Situation ist aber wichtig, die Fakten zu kennen: Die Gebühr beträgt 26,85 Euro pro Jahr, nicht pro Monat. Sie wird erstmals am 15. November 2026 für das Kalenderjahr 2027 fällig und von der Pensionsleistung einbehalten. Bezieher*innen einer Ausgleichszulage und Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen sie weiterhin nicht bezahlen.
Die Behauptung, alle Pensionist*innen müssten zahlen, stimmt daher nicht. Auch die Gegenüberstellung mit Menschen, die angeblich nichts arbeiten und deshalb nichts bezahlen, greift zu kurz: Befreiungen gibt es unter anderem aus sozialen Gründen und für mitversicherte Angehörige. Das betrifft auch Menschen, die selbst jahrzehntelang gearbeitet haben.
Unser Einsatz richtet sich gegen die zusätzliche Belastung der älteren Generation. Wir wollen die Befreiung für alle Pensionist*innen zurück – nicht die Abschaffung des Schutzes für Menschen mit besonders wenig Einkommen.“
Antworten auf typische Nachfragen
„Was hat der PVÖ dagegen getan?“
„Der PVÖ hat dazu nicht geschwiegen. Bereits am 14. Mai 2025 hat unser damaliger interimistischer Präsident Helmut Bieler die Einführung öffentlich als weitere Belastung der älteren Generation kritisiert, sie klar abgelehnt und weitere Gespräche gefordert.
In dieser Stellungnahme hat der PVÖ auch festgehalten, dass es den Senior*innenvertretungen in einem ersten Schritt gelungen sei, die Ausnahme für Ausgleichszulagenbezieher*innen und rezeptgebührenbefreite chronisch Kranke zu sichern. Unser Ziel bleibt aber die Befreiung aller Pensionist*innen.“
„Warum sollen wir nach einem ganzen Arbeitsleben noch mehr zahlen?“
„Genau diese zusätzliche Belastung kritisieren wir. Man darf die E-Card-Gebühr nicht isoliert betrachten: Für viele zählt jeder Euro, und mehrere Belastungen zusammen machen einen spürbaren Unterschied. Der PVÖ hat deshalb schon bei seiner Stellungnahme zur E-Card-Gebühr auf die gleichzeitige Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge und weitere finanzielle Belastungen hingewiesen.“
„Müssen wirklich alle Pensionist*innen zahlen?“
„Nein. Insbesondere Bezieher*innen einer Ausgleichszulage und Personen mit einer Rezeptgebührenbefreiung wegen sozialer Schutzbedürftigkeit bleiben ausgenommen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Wer nur im Laufe des Jahres die Rezeptgebührenobergrenze erreicht hat, ist dadurch nicht automatisch auch von der E-Card-Gebühr befreit. Bei Unsicherheit sollte die persönliche Befreiung beim zuständigen Krankenversicherungsträger geprüft werden.“
„Warum werden Menschen befreit, die nicht arbeiten?“
„Die Befreiungen lassen sich nicht auf ‚arbeitet‘ oder ‚arbeitet nicht‘ reduzieren. Es gibt beispielsweise Ausnahmen für mitversicherte Angehörige und für Menschen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind. Dazu zählen auch Pensionist*innen.
Diese Schutzbestimmungen sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass die allgemeine Befreiung für Pensionist*innen gestrichen wurde. Wir wollen sie zurück.“
„Stimmt es, dass wir Pensionist*innen jetzt 65 Millionen Euro nach Wien schicken?“
„Diese Zahl ist im Video keine belastbar belegte Einnahmensumme. Dort wird pauschal mit 2,5 Millionen Pensionist*innen gerechnet, obwohl weiterhin Befreiungen bestehen. Außerdem fließt das Service-Entgelt in die gesetzliche Krankenversicherung.
Die zusätzliche Belastung ist real – aber wir sollten sie mit richtigen Zahlen und nicht mit einer ungesicherten Hochrechnung kritisieren.