08/10/2025
Man kann sich alles schönreden - Zeit die GÖD zu verlassen und sich bis zu 34,10 € im Monat zu ersparen. Das sind bis zu 477,40 € im Jahr.
Sicherheit
08/10/2025
Man kann sich alles schönreden - Zeit die GÖD zu verlassen und sich bis zu 34,10 € im Monat zu ersparen. Das sind bis zu 477,40 € im Jahr.
04/09/2025
01/09/2025
Es ist verblüffend, das selbe passt genau so auf das BMLV und ÖBH. Woran mag das liegen😉🤣
https://www.instagram.com/p/DN0YGqaVFI7/?igsh=MWVrOXEzY29udmZkaA==
21/08/2025
Schau schau wa es nich so alles gibt im BMeIA ob es das vielleicht auch in anderen Ministerien gibt? Ich kenne einige Fälle, die bei der Begutachtungskommission durchgefallen sind und bei der B- GBK gewonnen haben
Skandalurteil bei BMEIA-Postenbesetzung - Fass ohne Boden Fass ohne Boden. Politik-News mit Biss.
10/05/2025
Nachdem die Personalvertretungswahlen vorbei sind, und wieder 5 Jahre freies Spiel der ÖVP/FCG in den Ministerien herrscht, die Verhältnisse in der GÖD mit diesen Wahlen auch wieder festgelegt sind, kann sich die ÖVP nun locker an den Beamten schadlos halten - bis in 5 Jahren ist eh wieder alles vergessen.
26/01/2025
Der HELD von Aschaffenburg
Ich mache mir Sorgen. Seit 2021 ist nicht passiert - aber wir haben Direktionen - das war wichtig für die Personalbesetzung in Black!
A B E R:
Österreich hat keine fertiggestellte gesamtstaatliche Blackout-Strategie 24. Jänner 2025 – Resilienz der staatlichen Verwaltung in Krisenfällen ist zu erhöhen
Auszug aus dem RH Bericht - Teilbereich
Eine Befragung des RH von 32 Bediensteten des ergab, dass 31 von ihnen nicht bekannt war, wann sie im Falle eines Blackouts in ihre Liegenschaft einzurücken hatten. Dies lag u.a. daran, dass zur Zeit der Gebarungs- überprüfung die Befehle zur Aktualisierung von Alarm- und Verständigungsplänen (hinsichtlich eines Blackouts) rd. 19 Monate nach Erlass der Grundsatzweisung „Alarmierung“ noch nicht umgesetzt waren und damit das Personal über die aktua- lisierten Pläne zum Teil nicht unterrichtet wurde. Das Burgenland wurde infolge eines Formfehlers im Aktenlauf erst nach rd. 15 Monaten über die Aktualisierung der Grundsatzweisung „Alarmierung“ in Kenntnis gesetzt.
Die vom RH überprüften Liegenschaften37 verfügten über keine Dienstanweisung „Blackout“. Damit war nicht geregelt, welche Maßnahmen zu setzen waren
Für die Liegenschaften Roßauer Kaserne und Franz-Josefs-Kai – die u.a. Sitz der Ressortleitung und der Leitungen der Generaldirektionen Präsidium und Landesver- teidigung sowie der Systemabteilungen waren – gab es keine Dienstanweisung zum Verhalten bei einem Blackout.
Der RH hielt kritisch fest, dass in den vom RH überprüften Liegenschaften keine Dienstanweisungen „Blackout“ als Handlungsanleitung für den Fall eines langfristi- gen Stromausfalls – mit Maßnahmen vor, während und nach dem Blackout – vorlagen.
Das Verteidigungsministerium plante bis 2025 die Umsetzung der Autarkiemaß- nahmen in 100 Liegenschaften. Infolge einer Prioritätenreihung entwickelte es dazu folgenden Umsetzungsplan:
Im Jahr 2021 sollten neun Liegenschaften autark sein, im Jahr 2022 weitere 16 Liegenschaften,
im Jahr 2023 weitere 21 Liegenschaften,
im Jahr 2024 weitere 28 Liegenschaften und
im Jahr 2025 die verbleibenden 26 Liegenschaften.
Mit Stand Ende Februar 2023 war in keiner der 100 Liegenschaften eine vollständige Autarkie erreicht. Laut Verteidigungsministerium hatte sich der Ausbau der Autarkie vor allem im Bereich der Infrastruktur verzögert – u.a. infolge der zu kurz bemesse- nen Umsetzungsphase, der COVID-19-bedingten Lieferkettenprobleme im Baube- reich und der angespannten Personalsituation. Eine vollständige Herstellung der Autarkie aller 100 Liegenschaften war aus Sicht des Verteidigungsministeriums bis Ende 2025 möglich.
Im Zuge des Projekts „Autarkie militärischer Infrastruktur“ plante das Verteidigungs- ministerium, bis September 2021 die Fähigkeitenanforderungen und den Ressour- cenbedarf für die Sicherheitsinseln und Back-up-Kasernen zu erstellen und diese bis 31. Juni 2023 zu etablieren. Mit Stand Mai 2023 waren die Fähigkeitenanforderun- gen und der Ressourcenbedarf aufgrund der fehlenden Abstimmung mit und der fehlenden Bedarfserhebung bei den relevanten Bundesministerien, Ländern und Organisationen noch ausständig. Das Verteidigungsministerium erstellte einen Konzeptentwurf zu den Fähigkeitenanforderungen. Der Entwurf war im Juli 2023 noch nicht finalisiert. Deshalb konnte das Verteidigungsministerium noch nicht an externe Bedarfsträger herantreten bezüglich bereitzustellender Unterstützungsleis- tungen sowie deren Finanzierung. Eine Realisierung der Sicherheitsinseln bis Ende 2025 bewertete das Verteidigungsministerium als sehr zeitkritisch.
Das Verteidigungsministerium überarbeitete im Zuge der im Jahr 2021 begonnenen Reorganisation der Zentralstelle und der oberen Führung des Bundesheeres die Grundsatzweisung „Alarmierung“. Die Befehle zur Aktualisierung von Alarm- und Verständigungsplänen – die Maßnahmen im Falle eines Blackouts berücksichtigen sollten – waren allerdings rd. 19 Monate nach Erlass der Grundsatzweisung „Alar- mierung“ noch nicht im gesamten Ressort umgesetzt; auch stand die Unterrichtung des Personals zum Teil noch aus. Dadurch waren Teile des Personals nicht darüber informiert, wann sie im Falle eines Blackouts in die Liegenschaften einzurücken hatten. (TZ 18)
Autarkie militärischer Infrastruktur
Mit Juni 2021 erfolgte der Auftrag zum Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“. Ziel des Projekts war es, bei 100 militärischen Liegenschaften in den Teilbereichen Energieversorgung, Wärmeversorgung, Sanitätsversorgung, Betriebsmittelversor- gung, Verpflegsversorgung und Wasserversorgung inklusive Abwasserentsorgung Autarkie herzustellen, um im Falle eines großflächigen Ausfalls oder einer weitrei- chenden Einschränkung der öffentlichen und zivilen kritischen Versorgungsinfra- struktur die Versorgungsunabhängigkeit für zumindest 14 Tage zu gewährleisten. (TZ 20)
Mit Stand Ende Februar 2023 war an keiner der 100 Liegenschaften eine vollstän- dige Autarkie erreicht. Dies lag neben den COVID-19-bedingten Lieferkettenproble- men auch an einer zu kurz bemessenen Umsetzungsphase und der angespannten Personalsituation. In Wien tätigte das Verteidigungsministerium – infolge noch offe- ner Ergebnisse zur sogenannten Wiener Raumordnung, dem Nutzungskonzept für die Liegenschaften in Wien – keine Investitionen zur Erreichung der Autarkie. Das Land Steiermark erhielt vom Militärkommando Steiermark eine Übersicht mit den Liegenschaften und dem voraussichtlichen Zeitpunkt, bis zu dem deren Autarkie erreicht werden sollte. Diese Daten wichen teilweise von den Planungen des Projekts „Autarkie militärischer Infrastruktur“ ab. (TZ 21)
Von den 100 autarken Liegenschaften sollten zwölf als Sicherheitsinseln und elf als Back-up-Kasernen (zur Unterstützung) ausgebaut werden. Sicherheitsinseln sind autarke militärische Liegenschaften, die regionale Behörden, Organisationen und sonstige Bedarfsträger im großräumigen Krisen- und Katastrophenfall für zumindest 14 Tage unterstützen sollten. (TZ 23)
Die Sicherheitsinseln sollten bei Bedarf auch Zivilpersonen über umliegende und betriebsbereite Standorte der Zivilschutzorganisationen informieren können. Die Unterbringung von Teilen der Bevölkerung in den Sicherheitsinseln, die damit einhergehende Versorgung mit Verpflegung und Wasser sowie die medizinische Versorgung aus Bundesheer-Beständen schloss das Verteidigungsministerium aus Kapazitätsgründen und aufgrund eingeschränkter Unterbringungsmöglichkeiten aus. (TZ 23)
Das Verteidigungsministerium entwickelte, beginnend mit März 2021, ein Konzept zur Kommunikation nach innen und nach außen, um die Notwendigkeit einer Krisen- vorsorge transparent darzustellen. Im Zusammenhang damit beauftragte es externe Leistungen (Einschaltungen in Print- und Digitalmedien, Blackout-Event in Tulln) in Höhe von 1,60 Mio. EUR. Ungeachtet der Notwendigkeit, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bewältigung von Krisenfällen zu stärken, war jedoch – basierend auf den Feststellungen des RH zum Stand der Autarkie im Verteidigungsministerium und zum Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“ – nicht auszuschließen, dass die Kommunikationsbotschaften einen Eindruck der Hilfeleistungsfähigkeit des Verteidigungsministeriums erweckten, der nicht dem tatsächlichen Leistungsvermö- gen und dem Autarkiekonzept entsprach. (TZ 32)
Für den Betrieb und die Aufrechterhaltung eines autarken und datenfunkfähigen Führungsnetzes benötigte das Verteidigungsministerium auch technisches Materi- alerhaltungspersonal im Bereich Elektronik sowie IKT35. Mit Stand März 2023 betrug der Personalbesetzungsgrad des technischen Materialerhaltungspersonals 65 %.
Würden die freien Arbeitsplätze und die durch anstehende Pensionierungen frei werdenden Arbeitsplätze nicht nachbesetzt, könne es laut Verteidigungsministe- rium zu massiven Einschränkungen in der IKT-Infrastruktur auf allen Ebenen kommen. Dies würde die Führungsunterstützungsfähigkeit des Verteidigungsminis- teriums sowie die Verwaltung gefährden.
Der RH hielt kritisch fest, dass mit Stand Ende Februar 2023 an keiner der laut Umsetzungsplan vorgesehenen Liegenschaften die vollständige Autarkie erreicht war. Dies lag neben den COVID-19-bedingten Lieferkettenproblemen auch an der zu kurz bemessenen Umsetzungsphase und der angespannten Personalsituation. In Wien tätigte das Verteidigungsministerium – infolge noch offener Ergebnisse zur sogenannten Wiener Raumordnung – keine Investitionen zur Erreichung der Autarkie.
Laut Verteidigungsministerium waren trotz mehrerer Reformen das ärztliche Personal, Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, das Pflegepersonal und die medizini- schen Berufsgruppen mit Einsatzrelevanz signifikant unterbesetzt. Dies führe zu einer unzureichenden Einsatzbereitschaft der Sanitätsorganisation.
Mit Stand 28. Februar 2023 lag der Personalbesetzungsgrad der Ärztinnen und Ärzte bei 36 %, der Sanitätsunteroffizierinnen und -unteroffiziere bei 68 % und der Notfall- sanitäterinnen und -sanitäter (Unteroffiziere) bei 78 %. Elf von 56 Liegenschaften erfüllten mit den bestehenden Personalständen die personellen Voraussetzungen für die Autarkie. Um österreichweit ein Mindestmaß an flächendeckender Autarkie in den Liegenschaften zu erreichen, wären weitere acht Liegenschaften mit dem geforderten Mindestpersonal zu besetzen. Das Jägerbataillon 19 verfügte seit Februar 2007 über einen systemisierten Arbeitsplatz „Kommandant Sanitätszug und Arzt“, der jedoch nicht besetzt werden konnte. Dies führte zu wesentlichen Einschränkungen bei Übungen und Einsätzen. Die Aufgabe der ärztlichen Betreuung nahm daher im Jägerbataillon 19 ein Heeresvertragsarzt wahr.
Quelle: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2025/Oesterreich_keine_fertiggestellte_Blackout_Strategie.html
Download RH Bericht:https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_1_Vorbereitung_auf_den_Blackout-Fall.pdf
31/12/2024
Prosit 2025
Fröhliche Weihnacht allen Kameradinnen und Kameraden, besonders jenen, die heute am heilig Abend ihren Dienst für die Sicherheit der Republk versehen.
23/12/2024
🎄✨ 🎁❄️
29/11/2024
🎉 Ein riesiges Dankeschön an alle, die uns heute ihre Stimme gegeben haben. Mit Engagement und Verve wollen wir jene Personalvertretungsgremien bereichern, in die Sie uns gewählt haben. Arbeiten wir gemeinsam, konstruktiv und kollegial für ein 💪 starkes und attraktives Ressort, in dem wir täglich gerne arbeiten! Teilen und Liken erwünscht! 📢❤️