22/10/2026
ZWEITÜBERWEISUNG DER MOTION ZUR STÄRKUNG DES BEREICHS MENSCHENHANDEL BEI KRIMINALPOLIZEI, FAHNDUNGSDIENST UND STAATSANWALTSCHAFT
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme zur Motion von Christoph Hochuli das Anliegen, den Kampf gegen Menschenhandel zu verstärken und die bestehenden Strukturen sowie Ressourcen auszubauen. Er hält die Motion jedoch nur teilweise für rechtlich zulässig, weil der Grosse Rat dem Regierungsrat nicht vorschreiben dürfe, organisatorische Massnahmen zwingend innerhalb des Projekts ReoS (Transfer der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft zur Kantonspolizei) umzusetzen. Massnahmen wie zusätzlicher Personalbedarf, einen spezialisierten Pikettdienst, verstärkten Opferschutz und eine stärkere interkantonale Zusammenarbeit sollen deshalb in einem eigenständigen, mit ReoS koordinierten Rahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität geprüft werden. Der Regierungsrat beantragte daher, die Motion teilweise bzw. soweit rechtlich zulässig zur Erledigung zu überweisen. Wir konnten dies nachvollziehen und der Grosse Rat überwies nach der Debatte die Motion stillschweigend, also ohne Abstimmung, an den Regierungsrat.
Regierungs-Stellungnahme:https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100412/000000412945.pdf
Foto: Dominik Plüss