BPU - Uster

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27.9.2026 Erneuerungswahlen für die Sekundarschulpflege Uster - BPU empfiehlt Markus Hauser zur Wahl. Bitte Markus Hause...
05/09/2026

27.9.2026 Erneuerungswahlen für die Sekundarschulpflege Uster - BPU empfiehlt Markus Hauser zur Wahl. Bitte Markus Hauser auf jeden Wahlzettel schreiben. Vielen Dank. Euere BPU.

27/08/2026

Stellungnahme der BPU zu den Massnahmen des Stadtrats in der Affäre Caviezel und Polizei

Verfasser: Paul Stopper (BPU)

Befristeter Entzug des Geschäftsfelds Sicherheit genügt nicht.

Dass der Stadtrat nun gehandelt hat und Beatrice Caviezel wenigstens das Geschäftsfeld Sicherheit entzogen hat, ist zu begrüssen. Aus der Sicht der BPU reicht das aber nicht.
Angesichts dessen, dass in der ganzen Affäre viel zu lange nicht gehandelt wurde und die bisherigen Stadtratsmitglieder mit ihrem über den Wahltermin hinaus geheim gehaltenen Mitwissen über die Verfehlungen ihr Vertrauen verspielt haben, sind Rücktritte nötig.

Kommunikationsabläufe innerhalb des Stadtrats müssen untersucht werden
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kommunikationsabläufe innerhalb des Stadtrats nicht untersucht werden. Auch die alleinige Kommunikationskompetenz durch die Stadtpräsidentin müsste zur Disposition gestellt werden.

Stadträtin Caviezel und Stadtpräsidentin Thalmann stecken tief im Skandal. Erst nach den Wahlen gab die Stadtpräsidentin zu, dass sie vor den Wahlen von den Tricksereien in Kenntnis gesetzt wurde. Sie und Caviezel verschwiegen monatelang gegenüber der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat das Fehlverhalten und unternahmen nichts. Stattdessen lächelten sie vor den Wahlen von den Wahlplakaten herunter. Alle Stadtratsmitglieder, die vor den Wahlen vom Fehlverhalten Caviezels und die Vorgänge in der Abteilung Sicherheit Kenntnis erhalten hatten und bewusst alles verschwiegen haben, haben die Basis für das Vertrauen verspielt. Weshalb sollen sie nun mit Samthandschuhen angefasst werden? Bei Caviezel sind die Untersuchungen und der Entzug des Ressorts angezeigt, ob sie einverstanden ist oder nicht. Es sind sogar Rücktritte nötig und dies nicht nur von Caviezel.

Kosten für Untersuchung
Für die externe Untersuchung durch die Firma BDO und für die Untersuchung der Betriebskultur der Stadtpolizei hat der Stadtrat 125'000 Franken bewilligt. Wer soll für diese Kosten aufkommen? Sollen wieder einmal mehr die Steuerzahler hierfür aufkommen müssen? Die BPU ist der Meinung, dass die Hauptschuldigen die Kosten mittragen sollen. Durch den Entzug der Abteilung Sicherheit und dem Verbleib der zwei kleinen Bereiche «Publikumsdienste» und «Recht und Vollstreckung» wird Caviezel nur noch ganz wenige Stunden für ihr Restamt aufwenden müssen. Die BPU ist klar der Meinung, dass die Behördenentschädigung von rund 85'000 Franken für ein 40-prozentiges Amt für Caviezel nach unten angepasst werden muss.

Abteilungsleiter E. Quattrini nimmt den Hut
Der Rücktritt von Abteilungsleiter E. Quattrini ist zu begrüssen. Als Abteilungsleiter hatte er offensichtlich das Geschäftsfeld Sicherheit mangelhaft geführt. Sein Rücktritt darf aber nicht noch mit einer Abgangsentschädigung belohnt werden. Es kann nicht angehen, dass man für den Abgang in der Stadtverwaltung noch ein warmes Plätzchen anbietet. Das Debakel im Geschäftsfeld Sicherheit ist zu gross.

PUK
Auch wenn man Vorbehalte zur Wirksamkeit einer PUK haben kann, wäre es ein falsches Zeichen, eine solche abzulehnen. Eine Ablehnung würde bedeuten, dass man gar kein Interesse an einer Untersuchung hätte. Die PUK soll nun mithelfen, die Misere aufzuklären und allfällige Empfehlungen zu machen.

Ohne PUK müsste die gemeinderätliche Kommission für öffentliche Dienste und Sicherheit (KöS) die Untersuchung führen. Dass diese hierfür nicht geeignet ist, zeigte sich an der Behandlung des Trinkwasser-Skandals in Uster durch die KöS. Sie war nicht in der Lage, nur ein klein wenig Licht in das Dunkel zu bringen.

Die BPU ist der Meinung, dass der Vertrauensverlust in Caviezel derart gross ist, dass sie die Grösse haben müsste, ganz aus dem Amt zurückzutreten.

Ausstand wegen eingeleiteter Strafanzeigen von Stadtrat und Gemeinderat
Der Stadtrat und die Geschäftsleitung des Gemeinderats haben wegen in Umlauf geratener Berichte Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht und sozusagen vorsorglich die beiden Gemeinderäte Ott und Vlk, die vor drei Jahren einen anonymen Brief erhalten haben, deswegen in den Ausstand geschickt.

Die Revisionsfirma BDO revidiert die Rechnungen der Stadt Uster. Die BPU hätte es begrüsst, wenn eine vollständig unabhängige Revisionsfirma eingesetzt worden wäre. Dies weil die Strafanzeigen von Stadt- und Gemeinderat gegen Unbekannt u. Umständen auch die beauftragte Firma BDO erfassen könnte. In einem solchen Fall könnte die BDO ihren Auftrag nicht erfüllen und müsste in den Ausstand treten.

27. August 2026 / BPU / Paul Stopper

Uster kommt nicht zur Ruhe. Der Artikel von Inside Paradeplatz bringt das bisher Bekannte auf den Punkt.
16/08/2026

Uster kommt nicht zur Ruhe. Der Artikel von Inside Paradeplatz bringt das bisher Bekannte auf den Punkt.

NZZ erhielt BDO-Geheimbericht zu Polizei-Wirren - Stadtrat müsste Strafanzeige machen. Tritt Polizei-Oberchefin Caviezel zurück?

11.08.2026 NZZ Recherche - anonyme Schmähbriefe, jahrelange Finanztricksereien – und eine Regierung, die mauert: Die Pol...
11/08/2026

11.08.2026 NZZ Recherche - anonyme Schmähbriefe, jahrelange Finanztricksereien – und eine Regierung, die mauert: Die Polizeiaffäre in Uster ist noch gravierender als befürchtet!

Hier geht's zur NZZ Recherche.

Ein Schlüsseldokument aus der Verwaltung zeigt: Der finanzielle Schaden ist grösser als bisher angenommen.

Nationalfeiertag - Die BPU wünscht allen einen wunderschönen 1. August.
01/08/2026

Nationalfeiertag - Die BPU wünscht allen einen wunderschönen 1. August.

07/06/2026

Uster - Richtplanabstimmung – Uster wie weiter?

Wer den Richtplan wirklich beurteilen will, muss sich nebst der
Abstimmungsweisung (Zusammenfassung ohne Detailpläne und Details) in weitere 14 (!) umfangreiche PDF-Dokumente und Pläne einlesen. Hinzu kommen noch zig weitere Dokumente zum «Stadtentwicklungskonzept (STEK)».
Ein Monsterprogramm, welches wohl die wenigsten Stimmberechtigten auf sich nehmen. Diese schiere Masse an Unterlagen auch noch auf die tatsächlichen Auswirkungen hin einzuordnen, ist wohl für0 viele Stimmberechtigte die nächste Hürde.

Dazu schreibt der Stadtrat/die Stadtverwaltung lapidar: «Die Richtplankarten, die Richtplantexte und die ergänzenden Berichte können auf der Website der Stadt aufgerufen werden:»
www.uster.ch/richtplan-unterlagen

Geradezu einer Verniedlichung gleich kommt die Aussage des Stadtrats über die Auswirkungen bei Annahme des Richtplanes daher.
Aussage im Wortlaut: «Die Ziele und Festlegungen des kommunalen Richtplans sind für die Behörden verbindlich. Die Massnahmen sind von den Behörden direkt oder als Vorgaben für die nächste Planungsstufe umzusetzen. Die Realisierung von Projekten unterliegt dabei den üblichen Finanzkompetenzen. Für die nachfolgende Umsetzung muss der Richtplan den
zuständigen Behörden den nötigen Ermessensspielraum geben, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Der Richtplan entfaltet keine Rechtswirkung für Private.»

Diese Aussagen mögen inhaltlich nicht falsch sein. Sie suggerieren aber, alle Auswirkungen des Richtplans unterlägen weiterhin der Mitsprache von Parlament und Stimmvolk und könnten jederzeit
wieder geändert werden. Das stimmt jedoch nicht für die dem Richtplan zu Grunde liegende Wachstumsstrategie von mindestens 42 000 Einwohnern und 21 000 Arbeitsplätzen bis 2035, inklusive aller negativen Folgen, die daraus abgeleitet worden sind (neue Baugebiete, mehr Verkehr etc.). Alles also in bester Ordnung, wird suggeriert. Blöd nur, dass negative Auswirkungen des grossen Wachstums, wie der zusätzliche hausgemachte Verkehr, die Überbauung im Eschenbühl oder bereits mittelfristig das neue Baugebiet zwischen Moosackerstrasse/Riedikerstrasse, ebenfalls
behördenverbindlich umzusetzen, respektive zu bewilligen sind.
Bauherren und Landbesitzer reiben sich wohl bereits die Hände.

Aus meiner anfänglich positiven Haltung zum Richtplan ist nach Einsicht in die umfangreichen Dokumente ein NEIN geworden.

Autor/Copyright: Alex Muheim, Uster

02/06/2026

Gemeindeabstimmung vom 14. Juni 2026

Dank des Referendums der Parteien SVP, FDP, EDU und BPU stimmt der Ustermer Souverän über den kommunalen Richtplan ab.

Die BPU lehnt die vorliegende Version des Richtplanes ab und empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.
Gründe für das NEIN der BPU:
Wie gross will Uster noch werden? Richtplanung ohne Plan?
Die Abstimmungsunterlagen für den Ustermer Richtplan sind in alle Haushaltungen verteilt worden. Was auffällt, ist, dass zwar eine Richtplanung zur Diskussion steht, in der Weisung aus dem Stadthaus aber kein einziger Plan abgedruckt ist.
Es ist nur Text, der von fast niemandem verstanden wird. Hat der Stadtrat etwas zu verheimlichen? Soll der Bürger die Katze im Sack kaufen?
Grosses Wachstum als Grundlage für den Richtplan
Gemäss Ustermer Richtplan soll die Stadt Uster bis ins Jahr 2035 von 37'000 Bewohnern um circa 7'000 Personen auf 44'000 und bis 2050 sogar um 9'000 auf 46'000 Personen anwachsen. Dies würde einem Zuwachs von rund 25 Prozent entsprechen.
Uster würde explodieren. Wollen wir das?
Für dieses rasante Wachstum wären grosse Einzonungen von wertvollem Landwirtschaftsland (Fruchtfolgeflächen) zu Bauland nötig (z.B. Eschenbühl, Leihgrueb/Moosacker) sowie sogenannt «innere Verdichtungen». Verdichtung tönt zwar gut, ist aber für die Erhaltung von Grünraum im Siedlungsraum tödlich.
Wird dieser Richtplan angenommen, müssten wir einen noch grösseren Dichtestress ertragen.
Grundsatzabstimmung notwendig
Bevor auf den Richtplan eingetreten werden kann, müssen nach Ansicht der BPU das Ustermer Stimmvolk vorher darüber befragt werden, ob sie das explosionsartige Wachstum überhaupt wollen – oder eben nicht.
Nach Planungs- und Baugesetz ist nur der Verkehrsplan obligatorisch. Die BPU ist nicht generell gegen eine Richtplanung. Zuerst ist aber festzuhalten, dass gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) nur ein Teil der Richtplanung obligatorisch ist, nämlich der Verkehrsplan. Gemäss § 31, Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) kann lediglich auf den Verkehrsplan nicht verzichtet werden. Alles andere ist freiwillig.
Für dieses freiwillige «Werk» von über 300 Seiten haben Stadt- und Gemeinderat mehr als 8 Jahre herumgebastelt und gewerkelt! Das kostete den Steuerzahler eine Unsumme von Steuergeldern. Realisiert ist ausser einem unüberblickbaren Bericht wenig. Der Verkehrsplan wurde völlig vernachlässigt. Die beiden Behörden verloren sich dagegen in hunderten von Detailfragen, z.B. ob die Stadt- und Regionalbibliothek am alten Standort beibehalten werden oder verlegt werden soll. Oder ob entlang der kaum je zu realisierenden kantonalen Moosackerstrasse ein «Alltagsfussweg» einzutragen sei.
Solche Fragen sind nicht in der Richtplanung zu diskutieren, sondern anhand von konkreten Projekten. Der Richtplan ist ein Sammelsurium von hunderten von kleinen, unübersichtlichen Einzelwünschen. Die wenigsten davon können je realisiert werden.

Die BPU lehnt diesen "Richtplan" klar ab.

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07/04/2026

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Gemeindewahlen vom 12. April 2026Wahlempfehlung der BPU für den Stadtrat und die PrimarschulpflegeUster wählt am 12. Apr...
06/04/2026

Gemeindewahlen vom 12. April 2026

Wahlempfehlung der BPU für den Stadtrat und die Primarschulpflege

Uster wählt am 12. April 2026 ein neues Parlament (Legislative). Gleichentags haben wir die Gelegenheit auch den Stadtrat (Executive) und die Primarschulpflege neu zu wählen.

Wer frischen Kräften den Sprung in den Stadtrat und die Primarschulpflege ermöglichen will findet nachfolgend einige Tipps und Empfehlungen zum Wahlprodezere.

Adresse

Postfach 113
Uster
8610

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