23/09/2026
Zum Hintergrund:
Nach jeder Kommunalwahl beschließt der Rat eigentlich in einer der ersten Ratssitzungen die Hauptsatzung. In dieser Satzung werden u.a. die Grundsätze für den Rat und die Ausschüsse, sowie die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Rat festgelegt.
In dieser Legislaturperiode legte die Verwaltung aber erst im Juni diesen Jahres dem Rat, ohne vorherige Absprache, einen stark geänderten Hauptsatzungsentwurf vor. Da die Änderungen und Neuerungen im Entwurf nicht gekennzeichnet waren, auch falsche Verweise auf andere Gesetze und immense Rechtschreibfehler vorhanden waren, baten wir von der SDA um eine Überarbeitung des Entwurfes und Verschiebung des Tagesordnungspunktes in die nächste Ratssitzung.
Die Verwaltung legte aber in der nächsten Ratssitzung im Juli einen nahezu unveränderten Entwurf erneut dem Rat zur Abstimmung vor. Dieser wurde mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen.
Die Hauptsatzung wurde anschließend von der Verwaltung, auch in dem Amtsblatt des Märkischen Kreises, veröffentlicht und war somit rechtlich wirksam.
Da es in der Sitzung zu heftigen Diskussionen über die rechtliche Auslegung verschiedener Paragraphen, ebenso über die immer noch falschen Rechtsverweise gekommen war und zudem eine notwendige 2/3 Mehrheit für einen Paragraphen fehlte, hat die SDA die Kommunalaufsicht um eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Beschlusses und der Satzung gebeten.
Das Ergebnis:
Etwas umständlich formuliert, hat die Kommunalaufsicht unsere Beschwerde als berechtigt anerkannt und uns abschließend mitteilt:
„…im Zuge der Sachverhaltsaufklärung wurde die Angelegenheit im Rahmen einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung zwischen der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde und dem Bürgermeister der Stadt Altena eingehend erörtert. Dabei sind die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte umfassend aufgearbeitet und bewertet worden.“
Sämtliche beanstandeten Punkte (z.B. falsche Nennung von Paragraphen aus der
Gemeindeordnung, Wahl eines Beigeordneten) mussten von der Verwaltung korrigiert werden und auch die fehlende, aber notwendige 2/3 Mehrheit beim Beschluss wurde beanstandet.
Die Hauptsatzung wurde von der Verwaltung daraufhin endlich überarbeitet und in der September-Ratssitzung mit der notwendigen Mehrheit beschlossen.
Dieses Ergebnis ist ein kleiner Erfolg, der unserer Beharrlichkeit zu verdanken ist. Es zeigt, dass sich kommunalpolitisches Engagement lohnt, auch wenn die Arbeit manchmal kleinteilig und anstrengend ist.