CSU/DU-Stadtratsfraktion Bayreuth

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CSU/DU-Stadtratsfraktion Bayreuth Informations- und Dialogseite der CSU/DU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Rathaus. Vielen Dank für das Interesse an unserer Arbeit.

Die CSU stellt die größte Fraktion im Bayreuther Stadtrat. Wir verstehen uns als Team aus 10 unterschiedlichen Stadträtinnen und Stadträten, in dem jeder seine Interessen und Fähigkeiten einbringt. Unser Ziel ist es, eine visionäre Stadtpolitik für die Bürgerinnen und Bürger Bayreuths zu entwickeln und zu begleiten. Wir freuen uns über Anregungen, Feedback, Ideen und auch über Kritik, die wir dann in unsere politische Arbeit einfließen lassen.

Mal wieder in unserer Partnerstadt La Spezia. Hier in Portovenere
01/11/2026

Mal wieder in unserer Partnerstadt La Spezia. Hier in Portovenere

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,auch in der vergangenen Oktober-Sitzung de...
29/10/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

auch in der vergangenen Oktober-Sitzung des Stadtrats Bayreuth gab es im öffentlichen Teil einige interessante Themen.
Daher wollen wir Sie mit dem heutigen Newsletter– wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.

Ehrung für Christian Wedlich

Vor Beginn der Sitzung wurde drei Stadtratskollegen eine besondere Ehrung zuteil: Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, zeichnete die Stadtratskollegen Christian Wedlich, Halil Tasdelen und Dr. Stefan Sammet mit der Dankesurkunde des Freistaats Bayern aus und dankte Ihnen für Ihr langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung. Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel überreichte die Urkunde im Auftrag des Innenministers vor dem versammelten Stadtratsgremium. Herzlichen Glückwunsch an alle Geehrten!

Öffentliche Diskussion unseres Referenten-Antrags abgelehnt

Unter dem 22.10.2026 beantragten wir, im Zuge der diskutierten Neustrukturierung der Stadtverwaltung, die Leitung der städtischen Fachreferate künftig vorwiegend mit berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern zu besetzen und hierfür ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Ziel unseres Antrags war es, unsere Stadt für die bereits vorhandenen und künftigen Herausforderungen in allen Bereichen bestmöglichst aufzustellen und mittelfristig bevorstehende Personalwechsel an der Spitze einiger Referate für einen Systemwechsel zu nutzen.

Berufsmäßige Stadtratsmitglieder haben als Referenten im Gegensatz zu bloßen Laufbahnbeamten oder Angestellten ein eigenständiges Rede- und Antragsrecht und werden als kommunale Wahlbeamte für eine Amtszeit von bis zu sechs Jahren im Stadtrat gewählt. Bei Bewährung kommt eine entsprechende Wiederwahl in Betracht. Berufsmäßige Stadträte, wie sie in fast allen anderen vergleichbaren Städten längst an der Tagesordnung sind und sich in der Vergangenheit auch in Bayreuth bewährt haben, schaffen effektivere Leitungsstrukturen, sind ein Ausdruck der Wertschätzung für die Referenten, schaffen höhere Motivation und Leistungsbereitschaft und gewährleisten durch ihre höhere Unabhängigkeit neue Ideen und Impulse für ihre Stadt.

Genau dies war wohl der Grund, dass der Oberbürgermeister, der grundsätzlich über die Tagesordnung für den Stadtrat entscheidet, diesen durchaus brisanten Antrag in den nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung verbannen wollte.

Auf unseren Geschäftsordnungsantrag hin, diesen wichtigen Antrag wegen seiner besonderen Bedeutung für die Zukunft der Stadt doch öffentlich zu beraten und zu beschließen, verschanzte sich der Oberbürgermeister – sonst vorgeblich stets um Transparenz und Offenheit bemüht – hinter formaljuristischen Argumenten, um eine öffentliche Diskussion dieses sinnvollen Antrags zu vermeiden.

Leider folgte ihm eine – wenn auch knappe – Mehrheit des Stadtrats, so dass dieses für die Zukunft unserer Stadt so bedeutsame Thema erst zu weit fortgeschrittener Stunde im nichtöffentlichen Teil behandelt wurde.
Entsprechend unseren Regularien dürfen wir derzeit leider weder über den Diskussionsverlauf noch über das Ergebnis aus der nichtöffentlichen Sitzung berichten. Jeder Leser mag sich aber zunächst selbst einen Reim auf diese öffentliche Diskussionsverweigerung machen …

Änderung der Parkgebührenverordnung

Eine zum 1.1.2027 in Kraft tretende Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat zur Folge, dass zahlreiche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand wegfallen. Dies betrifft auch die bewirtschafteten Parkflächen im Stadtgebiet Bayreuth, für die nun Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Von der Besteuerung ausgenommen sind künftig nur noch Stellplätze am Straßenrand. Selbstständige Parkflächen, also Parkplätze mit einer eigenständigen Zufahrt, unterliegen dagegen künftig der Umsatzsteuerpflicht mit einem Steuersatz von aktuell 19 %. In Bayreuth sind dies

 der Rathaus-Parkplatz
 der Parkplatz Mainüberdachung
 die Parkplätze an der Kolpingstraße (Parkplätze Annecyplatz und Stadtbad)
 der Parkplatz Münzgasse.

Auf Basis der Gesamteinnahmen an Parkgebühren aus dem Jahr 2025 mit 1,84 Millionen Euro entstehen der Stadt Bayreuth alleine durch die Abführung der Umsatzsteuer Mindereinnahmen von geschätzt 100.000,- €.

Es bestand Einigkeit, dass die Stadt diese Mindereinnahmen nicht auffangen kann, also nicht die künftig abzuführende Mehrwertsteuer für die Autofahrer übernehmen kann.

Unterschiedliche Auffassungen gab es aber zum Umfang der vorzunehmenden Gebührenerhöhungen, wozu seitens der Verwaltung mehrere Varianten vorgelegt wurden.

Bei allen Varianten werden die bisher im Niedertarif geführten Parkflächen, welche steuerpflichtig werden, in den Hochtarif überführt. Zur Vereinheitlichung der Parkflächen innerhalb des Hohenzollernringes werden auch die Wilhelminenstraße und das Dammwäldchen in den Hochtarif integriert. Die Kulmbacher Straße wird redaktionell im Hochtarif ergänzt. Die Parkgebühr je angefangener halber Stunde erhöht sich von 0,80 € auf 1,00 €.

1. Bei Variante 1 verbleibt der Niedertarif bei 0,50 € je angefangener halber Stunde für die nicht steuerpflichtigen Straßenparkplätze.
Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 300.000,- € zu rechnen.

2. Bei Variante 2 würden die noch zentral gelegenen Straßenparkplätze in eine zweite Stufe des Hochtarifes mit 0,60 € statt bisher 0,50 € je angefangener halber Stunde überführt werden. Der Abstand zum Hochtarif I (1,00 €) würde sich geringfügig verringern. Die Straßenparkplätze in Randbereichen verbleiben im Niedertarif mit 0,50 €.
Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 400.000,- € zu rechnen.

3. Bei Variante 3 würde sich bei sonst gleichen Rahmenbedingungen wie bei Variante 2 auch die Gebühr der 2. Stufe des Hochtarifes für die noch zentral gelegenen Straßenparkplätze erhöht, aber hier auf 0,70 €. Der Abstand vom Hochtarif I (1,00 €) zum Hochtarif II (0,70 €) würde bei 0,30 € verbleiben (gegenüber Abstand Hochtarif –Niedertarif bisher).
Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 555.000,- € zu rechnen.

Die CSU/DU-Stadtratsfraktion sprach sich im Interesse des Einzelhandels, der innerstädtischen Gewerbebetriebe und der Gastronomie für Variante 1 aus, die für die Bürger die niedrigstmögliche Belastung darstellt und dennoch bereits zu Mehreinnahmen von 300.000,- € pro Jahr führt.

Die Mehrheit des Stadtrats einschließlich des Oberbürgermeisters präferierten jedoch Variante 3 mit der höchsten zusätzlichen Belastung für die Bürgerschaft und Mehreinnahmen von ca. 555.000,- €.

Einmal mehr zeigte sich, dass für eine deutliche Mehrheit im Stadtrat im Zweifel Steuer- und Gebührenerhöhungen eher das Mittel der Wahl sind als das Bemühen, die stetig wachsenden Belastungen der Bürger nicht immer noch weiter ansteigen zu lassen.

Bericht zum Haushaltsvollzug

Finanzreferent Michael Rubenbauer erstattete sodann den regelmäßigen Bericht zum Haushaltsvollzug, bezogen auf den Stichtag 30.9.2026.

Er berichtete von einem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -17,37 Millionen € sowie einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -59,29 Millionen €. Für Friedrichsforum, Generalsanierung und Außenanlagen wurden im Berichtszeitraum 10,19 Millionen € ausgegeben, für den abschnittsweise Neubau der gewerblichen Berufsschule 25,46 Millionen € und für sonstige Baumaßnahmen 20,13 Millionen €.

Die Gewerbesteuereinzahlungen (Istergebnis) beliefen sich per 30.9.2026 auf 69,25 Millionen €.

Die liquiden Mittel sanken per 30.9.2026 auf nur noch 3,84 Millionen € (im Vorjahr: 45,01 Millionen €), wohingegen der Schuldenstand auf 106 Millionen € anstieg, nachdem der Stadt mittlerweile ihre Innenfinanzierungskraft nahezu vollständig fehlt.

Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2026 und Genehmigung mehrerer überplanmäßiger Ausgaben

Die förmlichen Mittelfreigaben durch den Stadtrat sind immer die letzten Entscheidungen, die bereits beschlossene Projekte und Maßnahmen endgültig auf den Weg zu bringen und damit final umzusetzen.

So wurden 5,2 Millionen € (Restbetrag) für das Friedrichsforum freigegeben sowie überplanmäßige Ausgaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2026 in Höhe von über 7,5 Millionen € für verschiedene weitere Baumaßnahmen genehmigt, der Löwenanteil hiervon für den abschnittsweise Neubau der Gewerbliche Berufsschule, unseres bislang größten Investitionsprojektes.

Beides sind längst begonnene und für unsere Stadt überaus wichtige Infrastrukturmaßnahmen, deren Fertigstellung hohe Priorität genießt.

Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Carl-Kolb-Straße“

Die Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Carl-Kolb-Straße“ als Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbepark Am Flugplatz“ ist städtebaulich notwendig geworden, um die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen des bereits bestehenden Gewerbestandortes im Bayreuther Nordosten an die zwischenzeitlich eingetretene tatsächliche Entwicklung anzupassen und zugleich dessen bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Der bisherige Bebauungsplan ist in verschiedenen Teilbereichen nicht bzw. nicht vollständig entsprechend seinen Festsetzungen umgesetzt worden. Dies betrifft insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen), die Erschließungs- und Freiraumstruktur sowie einzelne grünordnerische und ausgleichsbezogene Festsetzungen.

Gleichzeitig besteht bei bereits ansässigen Gewerbebetrieben konkreter zusätzlicher Flächenbedarf. Die Erweiterungsflächen sind erforderlich, um auf betriebliche Entwicklungen und hieraus resultierende zusätzliche Flächenmehrbedarfe - beispielsweise infolge einer positiven Auftragsentwicklung oder veränderter Anforderungen im Betriebsablauf - am bestehenden Standort reagieren zu können. Die Schaffung entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten dient damit unmittelbar der Sicherung und Weiterentwicklung der bereits im Gewerbepark ansässigen Betriebe und trägt dazu bei, deren Verbleib am Standort langfristig zu sichern.

Der Stadtrat beschloss daher einstimmig die Einleitung des neuen Bebauungsplanverfahrens, um den dortigen Gewerbestandort maßvoll zu arrondieren und damit der in Bayreuth vorherrschenden Knappheit an gewerblichen Bauflächen durch Sicherung bestehender Gewerbestandorte entgegenzuwirken und betriebliche Standortentwicklungen zu ermöglichen.

Abriss der Hügelwache und Ersatz durch Abrollcontainer

Nach dem Vortrag der Verwaltung ist die sog. Hügelwache auf dem Festspielhügel, in der während der Festspielzeit Polizei und BRK ihr vorübergehendes Domizil haben, in die Jahre gekommen und müsste dringend ersetzt werden.

Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen dem nötigen Investment für einen Ersatzbau und der tatsächlich nur temporären Nutzung von 8-10 Wochen pro Jahr schlug die Verwaltung vor, die Hügelwache ersatzlos abzubrechen, die erforderliche Aufstellfläche für 150.000,- € zu asphaltieren und das BRK sowie die Polizei für die Dauer der Festspiele (inkl. Vor- und Nachlaufzeit) in Absetzcontainern als mobile Einsatzzentralen unterzubringen. Zusätzlich soll ein weiterer Container als Sanitärcontainer angeschafft und aufgestellt werden.

Bereits im vorberatenden Stadtentwicklungsausschuss wurden erhebliche Bedenken hinsichtlich der gestalterischen Qualität dieser Containerlösung geäußert. Zum Absetzen der Abrollcontainer müssten entsprechende Aufstell- und Verkehrsflächen asphaltiert und bestehende Grünzonen gekürzt werden. Dabei können die von der Verwaltung vorgesehenen ergänzenden „Grünstrukturen“ und sonstige Maßnahmen zur „temporären Kaschierung“ können nach Auffassung eines Teils unserer Fraktion den provisorischen Charakter dieses Containerdorfes nur unzureichend überdecken. Auch die eilends gefertigten Kaschierungsskizzen vermochten da nur eingeschränkt zu beruhigen.

Darüber hinaus kamen Zweifel auf, ob die bestehende, ikonische Hügelwache nicht auch aus Bauunterhaltsmitteln ertüchtigt werden und damit einstweilen weiterhin ihren Zweck erfüllen könnte, womit 150.000 € für Abbruch und Asphaltierung gespart werden könnten. Dies verneinte die Baureferentin.

Um sich unmittelbar ein Bild zu verschaffen, beantragten wir daher die Anberaumung eines Ortstermins unmittelbar an der Hügelwache. Der Vorschlag einer Ortsbegehung wurde jedoch umgehend abgewiesen.
Und auch in der Hauptsache hielt eine Mehrheit des Stadtrates die Abrisspläne der Verwaltung für vertretbar, so dass die vorgeschlagene Containerlösung nun umgesetzt werden wird.

Es bleibt Skepsis, ob das nun anstehende Containerdorf den besonderen gestalterischen Ansprüchen im unmittelbaren Umgriff des Festspielhauses genügen wird.

Sonstiges

Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von Routinebeschlüssen, wie z.B. Umbesetzungen im Sozialausschuss, den Erlass einer Rechtsverordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Martinimarkt" am 08.11.2026, jede Menge übliche Routineangelegenheiten und einen umfangreichen nichtöffentlichen Teil, dessen Inhalte hier naturgemäß nicht wiedergegeben werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus

Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Fraktionsnewsletter September:Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,nach einer ho...
02/10/2026

Fraktionsnewsletter September:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,
nach einer hoffentlich für alle erholsamen Sommerpause begann mit der vergangenen September-Sitzung des Stadtrats Bayreuth die Sitzungsperiode für den Rest des Jahres. Was nicht im Ferienausschuss auf den Weg gebracht werden konnte, war nun in der September-Stadtratssitzung zu erledigen.
Mit dem heutigen Newsletter wollen wir Sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.
Neuverteilung der Stadtbezirke
Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, wurde die Zahl der bisherigen Stadtdistrikte deutlich reduziert und auf nunmehr insgesamt 20 Stadtbezirke konzentriert.
2
Unter Anwendung des maßgeblichen Verfahrens nach Saint-Laguë/Schepers
entfielen auf die CSU/DU-Fraktion dabei sechs Stadtbezirke, hinsichtlich derer wir das
Vorschlagsrecht besitzen. Wir wünschen allen Stadtbezirksvorstehern viel Engagement und allzeit eine
glückliche Hand für die Interessen unserer Bürger!

Bewerbung als Modellregion nach dem Modellregionengesetz?
Mit dem Bayerischen Modellregionengesetz (BayMoG) erhalten Kommunen erstmals
die Möglichkeit, befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen,
um praxistaugliche Lösungen für den Abbau von Bürokratie zu testen.
Ziel des Gesetzes soll sein, Verfahren spürbar zu vereinfachen, zu beschleunigen und
kostengünstiger zu gestalten.
Bereits Anfang 2026 – also lange vor dem jetzigen BG-Antrag – ließ unser damaliger
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger alle städtischen Dienststellen prüfen, welche
Vorschriften möglicherweise für eine Vereinfachung in Betracht kommen könnten.
Kernvoraussetzung des BayMoG ist, dass es sich bei der zu suspendierende Norm
um bayerisches Landesrecht handelt, da die Gesetzgebungskompetenz sich nur auf
die eigenen Zuständigkeiten des Freistaats Bayern bezieht.
Damit sind bundesrechtliche sowie unmittelbar anwendbare europarechtliche
Regelungen von vorneherein vom Anwendungsbereich des BayMoG ausgenommen.
Zudem muss die zu suspendierende Regelung der Erfüllung kommunaler oder
behördlicher Aufgaben dienen. Dabei ist es aber unbeachtlich, ob es sich um Aufgaben
des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises handelt, vgl. Art. 1 Abs. 2 S. 2
BayMoG.
Nach intensiver Prüfung der zahlreich eingegangenen Vorschläge aus den
Dienststellen musste leider festgestellt werden, dass die meisten der vielen guten
Ideen und Anregungen der verschiedenen Dienststellen nicht zur Antragstellung auf
Suspendierung der Vorschrift nach dem BayMoG geeignet sind.
Im Ergebnis blieb zum einen nur die Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr in Bayern“.
Hier handelt es sich um eine in Bayern bauordnungsrechtlich eingeführte technische
Baubestimmung, die daher in Bayern aktuell rechtlich bindend (Landesrecht) ist.
Diese Vorschrift regelt Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstellflächen und
Feuerwehrbewegungsflächen mit allen dazugehörigen Bestandteilen, die allerdings
bereits doppelt und ausführlicher in der maßgeblichen DIN 14090 geregelt sind.
Zum anderen könnte das Widerspruchsverfahren im bayerischen Schulrecht
weitgehend abgeschafft werden; hier wurde bereits landesgesetzlich das
Widerspruchsverfahren umfangreich ausgedünnt und bei Bedarf der Klagerechtsweg
eröffnet.
Der Stadtrat beschloss daher einstimmig, für diese beiden Bereiche einen
Suspendierungsantrag für die Dauer von 24 Monaten nach dem Bayerischen
Modellregionengesetz zu stellen.
Auch wenn es sich hierbei noch nicht um den großen Entbürokratisierungsdurchbruch
handelt, weist die Regelung doch in die richtige Richtung.
4
Straßenbenennung in den neuen Wohnquartieren „Kreuzstein“ und
„Am Glockengut“
Für das neue Baugebiet „Am Kreuzstein“ (dem früheren Zapf-Gelände) erfolgt die
Erschließung durch eine Erschließungsstraße mit Wendehammer. Für die neue Straße
muss eine Straßenbenennung gemäß Art. 52 Abs. 1 BayStrWG erfolgen.
Während Der Bauträger wiederholt die Bitte vorgebracht hat, die Erschließungsstraße
zum Areal nach dem historischen französischen Architekten Joseph Saint-Pierre zu
benennen (ein Vorschlag, für den unsere Fraktion große Sympathie hegte), beschloss
die Stadtratsmehrheit entsprechend einem Gutachten des Haupt- und
Finanzausschusses, die Straße nach Hilde Marx zu benennen. Hilde Marx (1911–
1986) war eine bedeutende jüdisch-deutsche Lyrikerin und Journalistin aus Bayreuth.
Ihre Würdigung in einem modernen Neubaugebiet in unmittelbarer Nähe zum
jüdischen Friedhof ist ein ausdrucksvolles Zeichen für die regionale
Literaturgeschichte und das Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus auch in
Bayreuth.
Und auf Anregung unseres Kollegen Christian Wedlich soll nun ein Platz innerhalb des
Neubauviertels zusätzlich nach Joseph Saint-Pierre benannt werden.
Einfacher gestaltete sich die Straßenbenennung für das neue Baugebiet „Am
Glockengut“, das unmittelbar am Bayreuther Radring gelegen ist.
Nachdem der Bebauungsplan schon mit „Am Glockengut“ benannt wurde, hat sich
diese Begrifflichkeit bereits in der Bevölkerung verfestigt, so dass einstimmig
beschlossen wurde, die Teilfläche der Ortsstraße und des beschränkt-öffentlichen
Weges entsprechend ihrer Widmungsfläche als „Am Glockengut“ zu benennen.
Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2026 und
Genehmigung mehrerer überplanmäßiger Ausgaben
Die förmlichen Mittelfreigaben durch den Stadtrat sind immer die letzten
Entscheidungen, die bereits beschlossene Projekte und Maßnahmen endgültig auf
den Weg zu bringen und damit final umzusetzen.
5
So hat der Stadtrat nun über 7,5 Millionen € freigegeben, die unmittelbar und zeitnah
in den Ausbau des Dachgeschosses des Graf-Münster-Gymnasiums, den Neubau des
Hausmeisterhauses an der Gewerblichen Berufsschule, in die Kindertagesstätte
Kreuz, die AWO-Sport Kita und die ebenfalls dringend notwendige KiTa St. Johannis
fließen.
Überplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von fast 3,7 Millionen € wurden
beschlossen für die weitere Sanierung der Graserschule, das Graf-Münster-
Gymnasium, die Gewerbliche Berufsschule, die Vorbereitung des Winterdienstes und
eine ganze Reihe weiterer kleinerer baulicher Maßnahmen.
Insbesondere die unserer Fraktion so wichtigen Investitionen in Schulen und
Kindertagesstätten können damit weiter massiv vorangetrieben werden.
Umsprengelungsverfahren für die Grundschulen Luitpoldschule und
Grundschule Lerchenbühl
Die Schulverwaltung prüft regelmäßig im Rahmen der Schulentwicklungs- und
Bedarfsplanung die aktuellen Auslastungsgrade sowie die Prognosezahlen unserer
einzelnen Grundschulstandorte.
Dabei ergab sich, dass die Schüler- und Klassenzahlen der Luitpoldschule in den
letzten fünf Schuljahren deutlich angestiegen sind. Umfasste die Grundschule im
Schuljahr 2021/2022 noch 282Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen, waren es im
abgelaufenen Schuljahr 2025/2026 bereits 369 Schülerinnen und Schüler in 17
Klassen.
Demgegenüber ist die Lage an der Grundschule Lerchenbühl deutlich entspannter. Die
Schüler- und Klassenzahlen bewegen sich in diesem Zeitraum auf einem
gleichbleibenden Niveau. So wurden im Schuljahr 2021/2022 199 Schülerinnen und
Schüler in 9 Klassen beschult, im vergangenen Schuljahr 2025/2026 waren es 199
Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen.
Da die Schulsprengel der Luitpoldschule und der Grundschule Lerchenbühl
insbesondere im Bereich Böcklinstraße und Röhrensee direkt aneinander grenzen,
wurde in Rücksprache mit den betroffenen Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt
und weiteren Beteiligten beschlossen, die Sprengelgrenzen entsprechend zu
verschieben und damit die räumlich extrem angespannte Situation an der
Luitpoldschule zu entzerren.
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Schulentwicklungsplanung - Platzsituation an den Bayreuther
Gymnasien
Bereits im Jahr 2024 wurden die Platzsituation an den Bayreuther Gymnasien
ausführlich thematisiert und grundsätzliche Maßnahmen zur Deckung des räumlichen
Mehrbedarfs an den Gymnasien bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
beschlossen, u.a. durch die Errichtung eines Modulbau-Klassentraktes zur Schaffung von sechs
Klassenräumen am GCE, den teilweisen Ausbau des Dachgeschosses in Verbindung mit einer
Umnutzung der bisherigen Hausmeisterwohnung zur Schaffung von fünf
Klassenräumen am GMG, und die Aufstockung der bereits bestehenden Modulbauten zur Schaffung von
vier Klassenräumen am RWG.
Im Rahmen der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung wurde nun deutlich,
dass der im Jahr 2024 für die weiteren Jahre 2027-2029 prognostizierte erhöhte
Raumbedarf weiterhin besteht.
So haben sich zum Schuljahr 2026/2027 587 neue Schülerinnen und Schüler
(entspricht 23 Klassen) für die 5. Klassen angemeldet. Die Gesamtschülerzahl an den
Gymnasien steigt damit im Vergleich zum Vorjahr um 182 Schülerinnen und Schüler
(ca. 7 Klassen).
In den folgenden Schuljahren werden die Schülerzahlen nochmals steigen, und zwar
2027/2028 um ca. 5 Klassen,
2028/2029 um ca. 6 Klassen und
2029/2030 um ca. 4 Klassen.
Um diesen fortbestehenden Mehrbedarf von insgesamt 15 Klassenräumen im
Stadtgebiet decken zu können, sind in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen
zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten dringend erforderlich.
Beschlossen wurde dazu der weitergehende Ausbau des Dachgeschosses am Graf-
Münster-Gymnasium, wodurch weitere drei Klassenzimmer geschaffen werden
7
könnten, sowie der Errichtung von Containern am Wirtschaftswissenschaftlichen
Gymnasium, wodurch acht Klassenräume auf zwei Ebenen geschaffen werden.
Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts am RWG können voraussichtlich ab
Jahresbeginn 2029 weitere 4 benötigte Klassenräume zur Verfügung stehen.
Mit diesen Maßnahmen soll nach heutigen Planungsstand dann der gesamte
Raumbedarf bis zum Jahr 2032 gedeckt werden können.
Ausbau des Knotenpunktes Dr.-Konrad-Pöhner-Straße/ Einmündung
Universitätsstraße
Im Rahmen eines von Kollegen Dr. Torsten Lange beantragten Sachstandsbericht
betreffend den Ausbau des Knotenpunktes Dr.-Konrad-Pöhner-Straße/ Einmündung
Universitätsstraße wurden erneut die beiden bestehenden Planungsoptionen
diskutiert, nämlich den verkehrsgerechten Ausbau mit Verampelung des Knotenpunktes und den Ausbau zu einer Kreisverkehrsanlage mit zweistreifigen Elementen.
Der Bauausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 20.10.2020 mehrheitlich und
gegen die fachliche Empfehlung der Verwaltung und der Verkehrsuntersuchung für
eine Kreisverkehrslösung ausgesprochen.
Dennoch beharrt die Verwaltung weiterhin auf ihrem Standpunkt, im Zusammenhang
mit der Querungssituation des Fuß- und Radverkehrs gäbe es bei der
Kreisverkehrsanlage Sicherheitsbedenken; infolgedessen sei auch die Fördersituation
bei der Kreisverkehrslösung ungünstiger als bei der von ihr favorisierten Ampellösung.
Die CSU/DU-Fraktion hält jedoch weiter an der Kreisverkehrslösung fest, die für uns
im Hinblick auf die Flüssigkeit des Verkehrs sowie aus Umweltgesichtspunkten und
wegen geringerer Unterhaltskosten im laufenden Betrieb weiterhin bevorzugt wird.
Bauausschuss und Stadtrat hatten in erster Linie aus finanziellen Gründen im Frühjahr
2024 das Bebauungsplan-Verfahren bis auf weiteres zurückgestellt, nachdem ein
Unfallschwerpunkt in diesem Bereich nicht zu erkennen ist.
Nun sind die für eine abschließende Entscheidung notwendigen Daten in der
Zwischenzeit über 10 Jahre alt und damit mittlerweile deutlich veraltet, so dass sie
ohnehin neu erhoben werden müssten. Dies erscheint aber nur dann sinnvoll, wenn
8
eine tatsächliche Umsetzung der Planung auch konkret bevorsteht. Das ist derzeit
aber nicht der Fall. Im Gegenteil sind momentan im Planungsumfeld erhebliche
Strukturveränderungen absehbar, z.B. die in Umsetzung befindliche Maßnahmen wie
das E&I an der Uni, das RIZ, das 3. Studentenwohnheim, die Tappertauen oder das
Baugebiet Joseph auf dem ehemaligen Zapf-Gelände, deren Auswirkungen
insbesondere auf den Fußgänger- und Radverkehr unbedingt in die weiteren
Planungen einbezogen werden müssten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es deshalb in der Tat sinnvoll, zunächst die eingeleiteten
Entwicklungen abzuwarten und dann auf der Basis aktueller Gegebenheiten im
Rahmen des weiteren Verfahrens neu zu entscheiden.
Gegen einige Stimmen aus der BG, die unbedingt zur Verampelung zurückkehren
wollten, wurde deshalb beschlossen, die Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens
weiterhin zurückzustellen, die verkehrliche Situation und die strukturellen
Entwicklungen vor Ort weiter zu beobachten und bei Bedarf über neue Erkenntnisse
zu berichten und das Bebauungsplan-Verfahren sodann ggf. wieder aufzunehmen.
Sonstiges
Darüber hinaus gab es noch jede Menge übliche Routineangelegenheiten und einen
umfangreichen nichtöffentlichen Teil zu behandeln, dessen Inhalte hier naturgemäß
nicht wiedergegeben werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick
über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei
Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne
zur Verfügung.
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Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser
Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus
Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Zum Gedenken an seine Amtszeit als Bayreuther Oberbürgermeister von 2020 bis 2026 und als Dank der CSU/DU-Fraktion erhäl...
09/09/2026

Zum Gedenken an seine Amtszeit als Bayreuther Oberbürgermeister von 2020 bis 2026 und als Dank der CSU/DU-Fraktion erhält Thomas Ebersberger einen Gedenkbaum im Bürgerhain.

Zur feierlichen Übergabe und Enthüllung der Gedenktafel kamen neben zahlreichen Gästen auch ehemalige Stadträtinnen und Stadträte. Auf Empfehlung des Stadtgartenamtes wurde eine Wildbirne gepflanzt – und damit bewusst ein heimischer Baum gewählt, der auch mit Blick auf den Klimawandel eine gute Wahl ist. Die wärme- und lichtliebende Wildbirne ist vergleichsweise trockenheitstolerant und bietet zugleich einen hohen ökologischen Wert: Ihre Blüten sind eine wichtige Nahrungsquelle für zahlreiche Insekten und machen sie zu einer wertvollen Bienenweide.

Die Wahl des Baumes passt damit auch in besonderer Weise zu Thomas Ebersberger. Als Vorsitzender des Freundeskreises Lindenhof e.V. ist er ein naturverbundener Mensch, dem der Schutz und die Bewahrung unserer Natur stets am Herzen liegt. Während seiner Amtszeit wurden in Bayreuth wichtige Projekte auf den Weg gebracht, die Natur, Grünflächen und Lebensqualität nachhaltig stärken – darunter die Entwicklung des Bayreuther Südens und damit die Gestaltung des Bürgerhains.

Der Gedenkbaum steht damit nicht nur für die sechsjährige Amtszeit von Thomas Ebersberger, sondern auch für sein persönliches jahrzentelanges Engagement für eine lebenswerte und grüne Stadt. Die Wildbirne soll über viele Jahre wachsen und damit zugleich ein lebendiges Zeichen der Erinnerung und Verbundenheit bleiben.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,in der vergangenen Juli-Sitzung des Stadtr...
23/07/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

in der vergangenen Juli-Sitzung des Stadtrats Bayreuth wurden noch vor der Sommerpause verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Einiges waren reine Verwaltungsvorgänge, andere Themen wurden auch überaus kontrovers diskutiert.

Mit dem heutigen Newsletter wollen wir sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.

Neuverteilung der Stadtbezirke

Wie bereits in der konstituierenden Stadtratssitzung beschlossen und in § 4 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth festgelegt wurde die Zahl der bisherigen Stadtdistrikte deutlich auf nunmehr insgesamt 20 reduziert.

Unter Anwendung des maßgeblichen Verfahrens nach Saint-Laguë/Schepers entfielen auf die CSU/DU-Fraktion dabei sechs Stadtbezirke. In einem interfraktionellen Abstimmungsverfahren konnten dabei folgende Stadtbezirke für unsere Fraktion gesichert werden:

- Glocke/Saas/Lerchenbühl
- Birken/Quellhöfe
- Wendelhöfen/ Gartenstadt
- Roter Hügel/ Herzoghöhe/ Kreuz
- Königsallee/Eichelberg
- Thiergarten

Die personelle Zuordnung der Stadtdistriktvorsteher erfolgt dann auf Vorschlag der entsendenden Fraktionen voraussichtlich in der September-Stadtratssitzung.

Umbesetzung von Gremien und Beiräten

Aufgrund verschiedener Richtlinien- und Satzungsänderungen sind in verschiedenen Gremien und Beiräten eine Reihe von Umbesetzungen bzw. Ergänzungen notwendig geworden.
Während die meisten Gremien unsere Fraktion nicht betrafen, erhielten wir im Behindertenbeirat einen weiteren, zusätzlichen Sitz, der künftig von Herrn Kollegen Franz-Peter Wild (Stellvertreter: Dr. Christian Haag) wahrgenommen werden wird.
Die Änderungen wurden einstimmig verabschiedet.

Einfrieren der Aufwandsentschädigungen für Stadtratsmitglieder und Bürgermeister

Die in der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth geregelten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder und Bürgermeister sind an das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) gekoppelt. Dies bedeutet, dass mit jeder Tarifanpassung der Beamtenvergütung auch die Aufwandsentschädigungen in gewissem – wenn auch bescheidenem – Umfang automatisch angehoben werden.

Auf (richtigen) Antrag der Grünen-Fraktion wurde diese automatische Tarifanpassung nun gekappt. Auch wenn es sich hierbei ehrlicherweise nur um marginale Beträge mit bloßer Symbolwirkung handelt, ist das Einfrieren der Aufwandsentschädigungen für die gesamte aktuelle Stadtratsperiode ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit der Bevölkerung in immer schwieriger werdenden Zeiten.

Entsendung städtischer Vertreter in Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung der Festspielgremien

Der Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung der Bayreuther Festspiele GmbH und der BF Medien GmbH setzen sich neben den anderen Gesellschaftern jeweils u. a. aus zwei Vertretern der Stadt Bayreuth zusammen. Als städtische Vertreterin wurde in die genannten Gremien dieser städtischen Beteiligungen neben Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel nun die Leiterin des städtischen Beteiligungscontrolling, Frau Antonia Marsmann, in der Nachfolge der scheidenden Kulturreferentin Eva Christina Bär entsandt.

Bericht zum Haushaltsvollzug

Turnusmäßig informierte Stadtkämmerer Michael Rubenbauer über den Bericht zum aktuellen Haushaltsvollzug per Stichtag 30.6.2026.
Die wesentlichen Eckdaten lauten wie folgt:

I) Finanzrechnung 2026 (Auswertungsstand: 10.07.2026)

a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 139,53 Mio. €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 47,35 Mio. €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -7,82 Mio. €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2,93 Mio. €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 40,08 Mio. €
Saldo aus Investitionstätigkeit -37,15 Mio. €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 Mio. €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,84 Mio. €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit -0,84 Mio. €

b) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit davon für:

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,09 Mio. €
Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Anschaffungen) 4,66 Mio. €
Investitionsmaßnahme 28 (Stadthalle; Generalsanierung u. Außenanlagen) 7,63 Mio. €
Investitionsmaßnahme 2029 (Gewerbliche Berufsschule) 13,56 Mio. €
Sonstige Baumaßnahmen 13,60 Mio. €

II) Gewerbesteuer (Auswertungsstand: 09.07.2026)
(entspricht der Höhe der avisierten GewSt-Erträge aufgrund der gegenwärtigen Bescheidlage)

Gewerbesteuerertrag 78,82 Mio. €
davon:
Nachzahlungen/Erstattungen Veranlagungsjahre 2025
und früher 16,28 Mio. €
(nachrichtlich:Gewerbesteuereinzahlungen
Istergebnis; 30.06.2026) 53,86 Mio. €

III) Liquide Mittel

Salden Kontokorrent/Giro (30.06.2026) 8,32 Mio. €
(nachrichtlich: Liquide Mittel 31.12.2025 45,01 Mio. €
Schuldenstand 76,49 Mio. €

Bebauungsplanverfahren Nr. 1/26 „Wohngebiet an der Burgstallstraße“

Um die städtebauliche Entwicklung am südwestlichen Rand des alten Ortskerns des Stadtteils Seulbitz bauplanungsrechtlich geordnet zu steuern, ist gem. § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

In Hinblick auf die aktuelle und zukünftige Entwicklung im Bereich der Reha-Klinik-Therme ist es dabei sinnvoll, die im nahen Umfeld vorhandenen untergenutzten Flächenressourcen in ihrem städtebaulichen und wirtschaftlichen Potential optimal auszuschöpfen. Angestrebt wird eine der Umgebung angemessene Nachverdichtung. Auf bisher fast vollständig versiegelten Lagerflächen soll in unmittelbarer Nähe zur Reha-Klinik-Therme neuer qualitätsvoller Wohnraum entstehen.

Der Stadtrat beschloss daher die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/26 „Wohngebiet an der Burgstallstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Bebauungsplanverfahren Nr. 4/26 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Thiergärtner Straße 48“

Mit Schreiben vom 12.6.2026 beantragte ein auswärtiger Investor als Vorhabenträger die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Gegenstand der Planung ist ein „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage“ auf dem Anwesen Thiergärtner Straße 48. In diesem Sondergebiet (SO) soll auf einer Projektfläche von rd. 8,3 ha eine Agri-Photovoltaikanlage mit einer installierten Modulleistung von ca. 6 415 kWp errichtet werden. Die entlang einer Nord-Süd-Achse angeordneten Modulreihen sollen mit beweglichen PV-Paneelen ausgestattet werden, die dem Stand der Sonne folgen und bedarfsweise komplett senkrecht gestellt werden können. Dadurch soll der Großteil der Projektfläche angeblich weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleiben.

Unsere Fraktion sieht das Vorhaben überwiegend kritisch.

So liegt der Vorhabenstandort nicht innerhalb eines nach dem beschlossenen PV-Steuerungskonzept der Stadt Bayreuth bevorzugten (privilegierten) Raums für PV-Anlagen, wie es etwa entlang der Bundesautobahn oder angrenzend an Eisenbahnlinien der Fall ist.
Weil deshalb keine Privilegierung gemäß§ 35 BauGB vorliegt, müsste eigens ein Planungsrecht im Wege eines Bebauungsplanverfahrens zugunsten des Investors geschaffen werden. Dies würde aber nach unserer Auffassung einen unguten Präzedenzfall für andere potentielle Vorhabenträger darstellen, denen dann kaum mehr wirksam begegnet werden könnte.
Darüber hinaus würde auch bei dem Konzept einer Agri-PV-Anlage nur noch eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. Verschiedene Nachbarn, etwa ein Bio-Hof mit Gemüseanbau und Hofladen, befürchten massive Einschränkungen, weil durch den Neigungswinkel der Anlage landwirtschaftliche Flächen genau im Reflexionswinkel der Anlage stehen und durch die daraus resultierende Hitzeentwicklung und Mikrothermik kaum mehr angemessene landwirtschaftliche Erträgnisse erzielt werden könnten.
In Bayreuths grünem Süden haben wir in den letzten Jahren soviel Gutes und Schönes entwickelt, das sollten wir nicht leichtfertig durch riesige Stahlstützen und PV-Module zerstören.

Wir sind stattdessen der Auffassung, die wenigen landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes möglichst zu erhalten und lieber vermehrt Dachflächen oder aber bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) für weitere PV-Anlagen zu nutzen.

Dem Verwaltungsvorschlag auf Verabschiedung eines entsprechenden Einleitungsbeschlusses konnte unsere Fraktion daher nicht folgen; gleichwohl wurde ein solcher Beschluss trotz erheblicher Bedenken bei 18 Gegenstimmen aus den verschiedensten Fraktionen von einer Mehrheit des Stadtratsgremiums gefasst.

Städtebauliche Rahmenplanung - Geschwister-Scholl-Platz / Meranierring

Im Bereich des Geschwister-Scholl-Platzes entsteht die Chance einer qualifizierten Innenentwicklung. Der künftige Flächenbedarf des Freistaates (u.a. Staatsinstitut für Fachlehrer) an diesem Standort nimmt ab. Einzelne Gebäude befinden sich in einem schlechten Zustand und es soll eine Konzentration bei der baulichen Ertüchtigung auf die Gebäude und Flächen gelegt werden, die tatsächlich langfristig benötigt werden. Somit werden lt. Immobilien Bayern (ImBY) künftig Flächen in städtebaulich integrierter Lage für eine bauliche Nachnutzung frei.
Mit einer vorausschauenden Rahmenplanung soll eine stadtfunktional und städtebaulich geordnete Entwicklung vorbereitet werden. Denn das Areal um den Geschwister-Scholl-Platz bildet als zentraler Ort im Quartier die Möglichkeit behutsamer Nachverdichtung, einer Aufwertung und Attraktivierung des gesamten bereichs, einer guten Vernetzung zu zahlreichen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Schule, KiGa, Nahversorgung etc.) und in angrenzende Quartiere. Diese sollen mit der Rahmenplanung hervorgehoben werden und für einzelne Teile des Gebietes städtebauliche Zielvorstellungen formuliert werden.
Diese Ziele sollen dann als informelle Planungsgrundlage für künftige städtebauliche Entwicklungen herangezogen werden und die Grundlage für weitere Bauleitplanungen bilden.
Der informellen städtebaulichen Rahmenplanung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11BauGB für den Bereich „Geschwister-Scholl-Platz / Meranierring“ wurde vom Stadtrat einstimmig zugestimmt.

Weiteres Vorgehen in Sachen Alte Schokofabrik

Der Stadtrat hat bereits im Januar 2023 dem Entwurf mit Gesamtkonzept des denkmalgeschützten Industriegebäudes der Alten Schokofabrik zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt durch die mit der Planung beauftragten Büros bis zur Baueingabereife weiterzuführen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen wurden erarbeitet und zusammengestellt. Als nächster Schritt waren Fördergespräche mit potentiellen Fördergebern zu führen, um mögliche Förderszenarien abzuklären. Dies erfolgte im Sommer 2024.

Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss am 10.12.2024 und dem Stadtrat am 18.12.2024 vorgestellt.

Aus Gründen erheblicher Finanzierungsprobleme wurde dieser Punkt bereits damals in Bauausschuss und Stadtrat vorerst um ein Jahr zurückgestellt. In dieser Zeit sollte die Verwaltung aktuelle bzw. weitere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Da das damalige Programm KulturInvest im Herbst 2025 auch von der neuen Bundesregierung fortgeführt werden sollte, wäre weiterhin ein Förderanteil von bis zu 90% erreichbar gewesen.

Eine Umsetzung war und ist jedoch nur im Rahmen der tatsächlichen haushalterischen Möglichkeiten denkbar, die schon seinerzeit äußerst beschränkt waren. Im Dezember 2025 wurde deshalb die Behandlung des Projektes abermals in Stadtentwicklungsausschuss und Stadtrat aus finanziellen Gründen zurückgestellt.

Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit aktualisierten Kosten und Förderszenario im Juli 2026 erneut zu berichten. Das Ergebnis wurde in der jetzigen Stadtratssitzung vorgestellt.

Die aktualisierten Kosten für das Projekt würden sich demnach momentan auf 12,6 Mio € belaufen. Dies bedeutet einen Preisanstieg gegenüber der alten Kostenberechnung von 2023 von ca. 1,7 Mio €.
Bei einer Indexierung für die Folgenjahre wäre mit folgender Kostenentwicklung zu rechnen:

2026 12,6 Mio €
2027 13,5 Mio € mit 7% Steigerung
2028 14,4 Mio €.

Die Förderprogramme bestehen unverändert fort, jedoch ist eine Förderzusage erst mit einer Ausführungsplanung inkl. Kostenermittlung und einem skizzierten Finanzierungsplan zu erhalten.
Aus diesem Grund wurde von der Bauverwaltung vorgeschlagen, die Planung fortzuführen und als nächsten Schritt die LP 5 und 6 HOAI beim bereits beauftragten Architekturbüro abzurufen. Die Planungskosten würden hierfür 243.516,34 € betragen und wären selbst nicht förderfähig.

Während die Bauverwaltung die weitere Ausführungsplanung somit befürwortete, warnte die Finanzverwaltung entschieden: So seien seitens der Regierung von Oberfranken die Genehmigung neuer Investitionsmaßnahmen derzeit nicht denkbar. Aufgrund des hochkomplexen Förderverfahrens mit vielen Teilnehmern sei fraglich, ob das heute avisierte Förderniveau überhaupt erreicht werden könne. Und schließlich wurde auf die zu erwartenden hohen dauerhaften Unterhaltskosten und den erforderlichen Personalaufwand verwiesen, der dauerhaft von künftigen Haushaltern erwirtschaftet werden müsse.

Bei aller ausdrücklichen Hochachtung und Wertschätzung, die auch unsere Fraktion der in der Schoko geleisteten Jugendarbeit zollt, muss nach unserer Auffassung eine sachliche und nüchterne Abwägung zwischen den beiden widerstreitenden verwaltungsinternen Positionen vorgenommen werden. Während die Bauverwaltung die Beauftragung der Ausführungsplanung für 250.000,- € nach dem Prinzip Hoffnung empfiehlt und darauf setzt, dass später schon irgendwie genug Geld für deren Realisierung vorhanden sein wird, sieht die Finanzverwaltung unsere tatsächliche Haushaltslage realistisch, bezweifelt das erreichbare Förderszenario, verweist auf sattsam bekannte Baurisiken in alten Gemäuern und preist auch die zu erwartenden künftigen Unterhalts- und Personalkosten mit ein.

Diese Risikoeinschätzung wird von der CSU/DU-Fraktion gerade nach den schmerzlichen Erfahrungen, die wir mit Friedrichsforum und Graserschule gemacht haben, ausdrücklich geteilt. Nach unserer Auffassung sind 13 oder 14 Millionen € für die Sanierung eines einzigen Obergeschosses schlicht zu viel und das Ende der Fahnenstange damit vermutlich noch gar nicht erreicht. Zum jetzigen Zeitpunkt 250.000,- € in eine Planung zu stecken, die nach jetziger Haushaltslage nicht realisierbar sein wird, erscheint uns unverantwortlich. Lieber würden wir dieses Geld verwenden, um es in konkreten Projekten den Jugendlichen unmittelbar zugutekommen zu lassen, anstatt es in bauliche Luxussanierungen mit ungewissem Ausgang zu investieren.

Eine -wenn auch knappe- Mehrheit des Stadtrats sah dies jedoch anders und ist bereit, nach Friedrichsforum und Graserschule ein neues Sanierungsabenteuer zu beginnen. Fortsetzung folgt …

Regionales Gründer- und Innovationszentrum - Hier: Entscheidung zur Rechtsform der Betriebsgesellschaft
Das Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ) soll gemeinsam von Landkreis und Stadt Bayreuth getragen werden. Der Betrieb soll durch eine noch zu gründende Betriebsgesellschaft erfolgen, deren Gesellschafter die Stadt Bayreuth und der Landkreis Bayreuth zu gleichen Teilen sein werden. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für den gemeinsamen Betrieb sind in einem Vertrag zu regeln. Entsprechendes wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Stadt und Landkreis Bayreuth festgelegt, welchem vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2025 zugestimmt wurde.

In einem Betriebskonzept für das RIZ wurden in den zurückliegenden Monaten die Grundlagen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungsangebote und bezüglich einer arbeitsfähigen Organisationsstruktur gelegt.

Nun ging es um die dafür am besten geeignete Rechtsform des RIZ. Zur Vorbereitung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage wurde ein externes Gutachten beauftragt.
Aus dem Gutachten ging als klare Empfehlung hervor, das RIZ in der Rechtsform einer GmbH zu errichten. Dieser Empfehlung folgte der Stadtrat einstimmig.

Sonstiges
Darüber hinaus gab es noch jede Menge übliche Routineangelegenheiten und einen umfangreichen nichtöffentlichen Teil zu behandeln, dessen Inhalte hier naturgemäß nicht wiedergegeben werden können.
Die Juli-Sitzung des Stadtrates endete dann am fortgeschrittenen Abend, womit der Stadtrat Bayreuth zunächst in die Sommerpause entlassen wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und allen guten Wünschen für eine schöne Sommerzeit,

Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Adresse

Luitpoldplatz 13
Bayreuth
95444

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 15:00

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