03/03/2026
👮🏻♀️ aus medizinischen Gründen sind wichtige Maßnahmen, um Krankheitssymptome frühzeitig zu lindern oder sogar Erkrankungen zu verhindern. Auch mit Blick auf die steigende Anzahl von Bundespolizisten, die psychisch erkrankt sind – sei es etwa durch steigende Gefahren, Erlebnisse in Einsätzen oder aufgrund der hohen Arbeitsbelastung – sind solche Kuren eine gute Möglichkeit, um erste Symptome wirksam zu behandeln.
🧘🏻♀️Generell wird bei Vorsorgekuren aus medizinischen Gründen immer oder Beihilfe gewährt. Doch eine Freistellung geht damit nicht einher. Beantragen Beamte also eine solche Kur, wird ihnen kein gewährt, sondern sie müssen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen oder sogar auf ihre Besoldung verzichten.
💪🏻Umstände, die eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Beamten darstellen und längst nicht mehr tragbar sind. Wir fordern daher in unserem eine Anpassung der Sonderurlaubsverordnung: Wer eine medizinisch notwendige Vorsorgekur antritt, muss dafür auch freigestellt werden!

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