Durchsuchungsaktion gegen Betreiber und Programmierer von zwei “Metin 2”-Piraterie-Servern – GVU Berlin, 21.September 2016 – Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Heidelberg durchsuchten am Vormittag des 14. September Beamte des Polizeipräsidiums Heidelberg zeitgleich die Privatwohnungen von mehreren Personen wegen des Verdachts des Betreibens zweier Piraterie-Server – auch Private- oder P-...
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.
Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film - und Entertainmentsoftware auf und unterst? Deutschlandweit und branchenübergreifend. Strafverfolgung
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Als Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) bilden wir in Deutschland die zentrale und notwendige Schnittstelle zwischen Staat und Kreativwirtschaft bei gravierenden Fällen von Urheberrechtsverletzungen – seit 1985. Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, engagieren wir uns als Dienstleister dieser beiden Seiten. Dazu arbeiten wir mit zuständigen Staatsanwälten und Pol
Leipzig/Berlin, 14.12.2015 – Im Prozess gegen den Chef von kinox.to hat das Landgericht Leipzig das Urteil gesprochen: Der jetzt 29-jährige Arvit O. muss für 3 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis. Ursprünglich standen in dem Strafprozess gegen den gebürtigen Kasachen, der in Timmendorfer Strand aufwuchs, bis Ende Januar 2016 nicht weniger 19 Verhandlungstage an.…
Berlin, 26.11.2015 — GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy zieht zum 30.Jubiläum der GVU auf der Mitgliederversammlung eine positive Bilanz ihrer Arbeit in 2015 und gibt sein Ausscheiden zum Jahreswechsel bekannt.
GVU-Mitgliederversammlung: 2015 erfolgreich | Geschäftsführer Leonardy tritt ab | Vorstand...
Leipzig, 12. Oktober 2015. Im Verfahrenskomplex „kino.to“ ergingen weitere Strafurteile: Marcel E. und Maik P. , Männer im Alter von 29 bzw. 32 Jahren wurden vom Amtsgerichts Leipzig zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, und müssen darüber hinaus (in Abhängigkeit von ihrem Einkommen) Geldbußen in Höhe von €75.000 bzw. €1.500 zahlen. Beide Urteile sind rechtskräftig.
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