Berlin verdient Entschädigung

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25/09/2022

Berliner Wahlanfechtung, das dritte, zufällige Beispiel aus den Niederschriften der Wahllokale - wenn sie denn mal geführt wurden:

Wer im Wahllokal wählt, wird im Wählerverzeichnis abgehakt. Wie alle anderen Wahlvorschriften auch dient dies dazu, eine Verfälschung des Wahlergebnisses durch z.B. doppelte Stimmabgabe zu verhindern.

Vielerorts wurde die Stimmabgabe aber einfach nicht erfasst - die Wählerverzeichnisse selbst liegen dem Verfassungsgericht nicht vor - so dass eine Manipulation unbemerkt geblieben wäre - ein klarer Wahlfehler.

Und dann gab es Wahllokale wie dieses:

Wähler mit Stimmabgabe laut Wählerverzeichnis: 395
Stimmzettel für das Abgeordnetenhaus: 417

Wundersamer Weise also mehr Stimmen als Wähler in der Urne. Nordkorea, Kuba oder die DDR würden das nicht als Problem erachten - und Berlin offenbar auch nicht.

Ich schon. Und Sie?

Schönen Sonntag!

Ihr
Marcel Luthe

Beispiel 1:
https://www.facebook.com/293196527476757/posts/5214645318665162/

Beispiel 2: https://www.facebook.com/293196527476757/posts/5216759871787040/

24/09/2022

Berliner Wahlanfechtung, das zweite Beispiel aus den 30.000 Seiten Niederschriften der Wahllokale, die der Verfassungsgerichtshof nicht an die Beteiligten verteilt:

wie in meiner Anfechtung vorgetragen und auch offiziell dokumentiert, sind bei dieser Wahl statistisch hoch auffällig - insgesamt 7,5 Prozent (!) - aller ausgegebenen Wahlscheine zur Briefwahl "nicht wirksam genutzt" worden.

Das bedeutet, dass Wähler zwar einen Wahlschein beantragt hatten, weil sie die Briefwahl nutzen wollten. Aber das komischerweise dann doch nicht bzw. nicht rechtzeitig getan haben.

Grund dürfte gewesen sein, dass diese Unterlagen erheblich zu spät verschickt wurden und teils sogar erst nach der Wahl bei den Wahlberechtigten eingetroffen sind.

Diese Wähler sind dann in die Wahllokale gegangen und haben dies mitgeteilt, weil sie wählen wollten - aber nicht durften!

Wie so oft wäre auch hier ein Blick in die Niederschriften hilfreich, um das Ausmass dieser Verweigerung des Wahlrechts aufzuklären, zumal dieses Problem berlinweit bestanden hat, aber nur selten in den unvollständigen Niederschriften erfasst wurde.

Bei - wie hier - rund 10 Fällen pro Wahllokal sprechen wir allein dadurch von etwa 18.000 (!) Erst- und Zweitstimmen für Abgeordnetenhaus und BVV, die nicht abgegeben werden konnten.

Bei den Zweitstimmen liegt die mathematische Grenze der "Mandatsrelevanz" bei rund 2.300 Stimmen.

Wie will man da sagen, dass das mitgeteilte Ergebnis Bestand haben kann, wenn so vielen das Wahlrecht verwehrt wurde?

18/10/2021

Im -Interview im Link hatte ich Gelegenheit zu erläutern, warum ich die Berliner Wahlen vom 26.09.2021 anfechten muss: es sind offensichtlich derart viele Menschen in ihrem Wahlrecht beschnitten worden, dass dem Ergebnis die notwendige demokratische Legitimation fehlt.

Wenn wir diese Eingriffe unwidersprochen zulassen und "Berliner Wahlen" bundes- und europaweit Schule machen, sehen wir der schleichenden Erosion unserer Demokratie ungerührt zu.

Das kann ich nicht hinnehmen.



https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/10/14/oppositionskandidaten_fordern_wiederholung_der_wahl_in_dlf_20211014_0505_57f0c480.mp3

Photos from Marcel Luthe - Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft's post 06/10/2021
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