15/10/2026
Mehr Eigenständigkeit und Echte Jugendbeteiligung in Muldestausee - Jugendgemeinderat stärken & zukunftsfähig aufstellen!
Antrag zur Neuausrichtung und Modernisierung der Satzung des Jugendgemeinderates
Die AfD-Fraktion im Gemeinderat Muldestausee wird zur nächsten Sitzung des Gemeinderates einen umfassenden Antrag zur Modernisierung der Satzung des Jugendgemeinderates einbringen. Ziel ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde noch wirkungsvoller, eigenständiger und zeitgemäßer zu vertreten. Durch die Stärkung der selbstständigen Gremienarbeit, die Anpassung der Altersgrenze an die tatsächliche Lebensrealität Jugendlicher sowie die Schaffung von finanzieller Planungssicherheit soll die Jugendarbeit vor Ort nachhaltig gestärkt werden.
Stärkung der Eigenständigkeit und demokratischen Selbstverwaltung (§§ 2, 3, 6, 8, 12):
Der formelle Vorsitz soll künftig nicht mehr beim Bürgermeister liegen.
Stattdessen bestimmen die gewählten Mitglieder den Vorsitz direkt aus ihrer Mitte.
Der Bürgermeister bleibt als Berater und Bindeglied zur Verwaltung sowie als Gast mit Rederecht fester Bestandteil.
Dies soll das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen stärken, die Verwaltung entlasten und echtes demokratisches Handeln erproben lassen.
Anpassung der Altersgrenze an die Lebensrealität Jugendlicher (§§ 4, 7):
Senkung der Altersgrenze für die Wählbarkeit vom 26. auf das 18. Lebensjahr, somit ist eine mitarbeit bis zum 21 Lebensjahr möglich.
Begründung: 26-Jährige stehen oft im Berufsleben oder wohnen nicht mehr in der Gemeinde, und ihre Interessen unterscheiden sich fundamental von 13- bis 17-Jährigen. Das Gremium soll ein Sprachrohr für die tatsächliche Jugend sein. Volljährige besitzen zudem das passive Wahlrecht für den Gemeinderat.
Finanzielle Planungssicherheit bei maximaler Transparenz (§ 15):
Festlegung eines festen jährlichen Budgets von aktuell 6.000 Euro aufgestockt auf 7.500 Euro.
Sicherung: Das jährliche Budget wird bis zur festgesetzten Obergrenze aufgestockt, wenn ein nachvollziehbarer Finanzbedarf nachgewiesen wird. Der Nachweis ist durch entsprechende Beschlüsse sowie aktuelle Kontosalden und Belege zu erbringen. Nicht verbrauchte Mittel verbleiben im Haushalt der Gemeinde.
Eigenständige Einnahmen wie Preisgelder, Spenden oder sonstige Zuwendungen Dritter bleiben davon unberührt.
Verlängerung der Ladungsfrist (§ 10):
Erhöhung der Ladungsfrist von einer auf zwei Wochen.
Begründung: Anpassung an die Lebensrealität der Jugendlichen, die neben Schule und Ausbildung mehr Vorlaufzeit für die Vorbereitung von Sitzungen benötigen.
Wir als AfD Fraktion haben diesen wichtigen Antrag auf den Weg gebracht.
Unser Ziel: Das bestmögliche Ergebnis für uns alle zu erreichen!
Ein starker Beschluss braucht jedoch eine breite Mehrheit. Deshalb gehen wir ganz bewusst den Weg des Dialogs: Während wir den Antrag jetzt hier offiziell vorstellen, laufen im Hintergrund bereits gleichzeitig die Gespräche mit anderen Fraktionen und Mitgliedern des Gemeinderates. 🗣️✨
Warum wir das tun?
Weil es uns nicht um Parteipolitik geht, sondern um die Sache. Wir wollen gute Ideen aufgreifen, Argumente austauschen und gemeinsam an der besten Lösung feilen.
Wir halten euch hier auf dem Laufenden.