24/09/2026
Es fehlt jetzt nur noch diese eine Sache
„EIN HAUCH VOR DEM ANTRAG AUF VERBOT DER AFD!“
Wird dieser Prozess eingeleitet, ist das der Anfang vom Ende der AfD: Sieben Ministerpräsidenten sind bereit, das AfD-Verbot von Bund und Ländern prüfen zu lassen. Damit fehlt für eine nötige Mehrheit im Bundesrat nur noch ein einziges Land. Und die jüngsten Wahlergebnisse machen es möglich. Wieso wir so nah wie noch nie an einem Verbotsverfahren sind und was du jetzt tun kannst.
Der Druck so groß wie nie
Über eine Prüfung des AfD-Verbots sprechen wir seit Jahren - unsere Petition dazu, die bald 1,6 Millionen Unterschriften hat, wurde vor drei Jahren gestartet. Was ist jetzt anders? Der neue Druck kommt auch vom Wahlerfolg der gesichert rechtsextremen AfD in Sachsen-Anhalt. Schon kurz vor der Wahl hatten der frisch gewählte Ministerpräsident Baden-Württembergs, Cem Özdemir (Grüne), und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die "baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens" gefordert. Im Fokus sollen dabei die knallharten Neonazi-Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stehen.
Dann kam Hendrik Wüst: Der CDU-Ministerpräsident von NRW forderte endlich auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Darin sollen Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern prüfen, ob die AfD wirklich alle Anforderungen für die Verfassungswidrigkeit erfüllt. Er selbst sagte dazu: Das habe öffentlich "bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt". Und dann schwenkte auch einer der größten Skeptiker in der SPD um. Hamburgs Innensenator Andy Grote ist derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Er nannte die Arbeitsgruppe den "nächsten logischen Schritt".
Das ist keine Verzögerungstaktik!
Ich weiß, was viele jetzt denken. Schon wieder eine Prüfung? Schon wieder ein Arbeitskreis statt eines Antrags? Der Frust ist verständlich. Sehr vielen Menschen ist längst glasklar, dass die AfD verfassungswidrig ist, wie oft muss man das noch sondieren? Der Tagesspiegel kommentierte Wüsts Vorschlag sogar als Zeichen von Ratlosigkeit. Und es stimmt: Aus der Arbeitsgruppe folgt immer noch nicht automatisch ein Antrag. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens bleibt eine politische Entscheidung. Aber diese Gruppe ist weniger eine Verzögerung, als viele Skeptiker befürchten: Sie ist der Anfang eines Prozesses, den man nicht mehr aufhalten werden kann. Und der zum Verbot der AfD führen wird.
Denn diese Bund-Länder-Gruppe ist keine Ablenkung, sondern üblicher Ablauf: Im Dezember 2011 verständigten sich die Innenminister von Bund und Ländern auch zuerst darauf, die Voraussetzungen für ein NPD-Verbot zu prüfen. Dafür setzten sie eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein. Diese sammelte Material und bewertete die Erfolgsaussichten. Auf Grundlage ihres Berichts beschloss der Bundesrat im Dezember 2012 den Verbotsantrag. Von der Arbeitsgruppe bis zum Antrag dauerte es ungefähr ein Jahr.
Die Arbeitsgruppe ist also kein Umweg. Sie ist durchaus der übliche Weg zum Antrag. Und sie ist auch genau die Prüfung des AfD-Verbots, die seit Jahren gefordert wird. Die SPD hatte schon im Juni 2025 auf ihrem Parteitag einstimmig beschlossen, eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen. Dobrindt antwortete darauf, Parteitagsbeschlüsse der SPD seien für ihn "noch kein Auftrag". Vielleicht wird es aber Zeit, dass eine Bundesrats-Mehrheit den Auftrag gibt? A propos: Die haben wir (fast?) schon.
Sieben Länder sind bereit – ein einziges weiteres würde reichen
Der Focus hat kürzlich alle 16 Staatskanzleien gefragt, wie sie zu einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stehen, die die Verfassungsmäßigkeit der AfD untersucht. Das Ergebnis: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland sind offen dafür. Regiert werden diese Länder teilweise auch von der CDU!
Rechnen wir das in Bundesratsstimmen um: Das sind 31 Stimmen. Für eine Mehrheit braucht es 35 von 69. Es fehlen also nur vier Stimmen. Das ist nur noch ein einziges Bundesland.
Und es gibt gleich zwei Kandidaten, die genau vier Stimmen haben. Berlin und Brandenburg zeigten sich laut der Umfrage offen für eine Arbeitsgruppe. Sie sind nur skeptisch, ob am Ende ein Verbotsverfahren herauskommt. Dagegen sind nur Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben gar nicht geantwortet. Teilweise liegt das auch an den Wahlen.
Ja, die Arbeitsgruppe wird nicht direkt per Bundesratsbeschluss eingesetzt. Aber es ist genau diese Mehrheit, die den nötigen Druck machen und auch später den Verbotsantrag stellen kann. Eine Einschränkung gehört dazu: Wie ein Land im Bundesrat abstimmt, entscheidet die ganze Landesregierung. Ein Ministerpräsident muss also erst noch seine Koalitionspartner überzeugen. Trotzdem war eine Mehrheit der Länder für eine staatliche Prüfung der AfD noch nie so greifbar wie heute.
Berlin und Mecklenburg-Vorpommern können jetzt den Unterschied machen
Am letzten Sonntag wurde in zwei Ländern gewählt, und beide können das Zünglein an der Waage sein. In Mecklenburg-Vorpommern kämen SPD, Linke und Grüne zusammen auf eine Mehrheit. Manuela Schwesig will mit beiden sondieren. Ihr haben wir übrigens damals unsere Petition übergeben. In Berlin ist die Linke stärkste Kraft geworden. Rechnerisch reicht es dort für Linke, Grüne und SPD, allerdings auch für CDU, Grüne und SPD.
Berlin hat vier Bundesratsstimmen. Das wären genau die vier, die fehlen. Es wird jetzt in den Koalitionsverhandlungen entschieden. Wenn die neue Berliner Regierung und die neue Regierung in Schwerin die Prüfung des AfD-Verbots in ihre Koalitionsverträge schreiben, ist die Mehrheit da. Dann könnte es zur Arbeitsgruppe kommen, und dann sehr wahrscheinlich auch zum Antrag. Warum? Weil die Fakten für die AfD erdrückend sind.
Die GFF hat die Vorarbeit schon geleistet
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat im Juni ein 1.500-seitiges Gutachten vorgelegt. Das Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach Art. 21 Abs. 2 GG. Und zwar gleich aus zwei verschiedenen Gründen: Sie greift das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie an. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte in Karlsruhe wahrscheinlich Erfolg. Wir vom Volksverpetzer gehörten zu den Partnern, die die Spenden für dieses Gutachten mitgesammelt haben.
Warum dieses Gutachten nicht ausreicht? Weil viele Konservative das für Argumente einer "linken NGO" halten. Es ist schade, aber genau deshalb brauchen wir zusätzlich diese Arbeitsgruppe. Die Argumente der GFF sind zwar solide. Das Gutachten wurde von den Staatsrechtlern Christoph Möllers und Sophie Schönberger als Zweitgutachter geprüft. Trotzdem nehmen einige in der CDU die Argumente des Gutachtens aus unterstellten ideologischen Gründen nicht ernst. Eine staatliche Arbeitsgruppe hat diese Autorität, selbst wenn sie zum selben Ergebnis kommt.
Und sie muss nicht bei null anfangen. Die GFF hat ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet. Die Materialsammlung zum NPD-Verfahren stammte laut Bundesrat ebenfalls ausschließlich aus öffentlichen Quellen. Die Arbeitsgruppe kann also direkt auf dieser Arbeit aufbauen. Wenn sie will, kann sie schneller fertig sein als ihre Vorgängerin. Sie können die Arbeit der GFF direkt übernehmen – das ist explizit auch so gedacht! Also umsonst war die Arbeit sicher nicht.
Habe ich die kommende Mehrheit nicht schon mal versprochen?
Vielleicht kommt dem ein oder anderen meine optimistischen Aussichten bekannt vor. Ja, ich habe im Februar schon einmal geschrieben, dass eine Mehrheit realistisch greifbar sei. Der Game-Changer sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln sein. Ich schrieb, dass das Gericht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bestätigen werde, "wovon stark auszugehen ist". Und dass damit die Ausrede wegfalle, mit der viele den Verbotsantrag vertagen.
Ich lag falsch: Am 26. Februar 2026 hat das VG Köln dem Verfassungsschutz überraschenderweise vorläufig untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Man muss aber genau hinschauen, wie knapp das war. Das Gericht sah einen "starken Verdacht", dass sich in der Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entwickeln. Nur die "Gewissheit" fehlte ihm. Eine Mischung aus schlechter Argumentation vom Verfassungsschutz (Man reichte nur das BfV-Gutachten ein!) und ungewöhnlicher Strenge des Gerichts hat das überraschende Urteil produziert. Das Gericht hatte bereits eine Vollprüfung vorgenommen, und das ist ungewöhnlich streng. Ein Experte, der die Materialien kennt, zeigte sich überrascht. Es heißt, die AfD sei der Einstufung nur haarscharf entronnen.
Ohne dieses Pech wäre die AfD heute bereits zumindest vorläufig bundesweit gesichert rechtsextrem. Das hätte die letzten Zögerer überzeugt. Warten wir also einfach auf das Hauptsacheverfahren? Nein. Das Innenministerium hat auf eine Beschwerde verzichtet und setzt ganz auf die Hauptsache. Dort gibt es eine mündliche Verhandlung und die Revision nach Leipzig. Das Verfahren wird noch einige Jahre dauern, vielleicht bis 2028. So lange kann niemand warten, der die Demokratie schützen will.
Wenn die Arbeitsgruppe ehrlich arbeitet, führt kaum ein Weg am Verbotsantrag vorbei
Also ist es jetzt Zeit für die Bund-Länder-Gruppe. Und sie wäre der Anfang vom Ende der rechtsextremen AfD. Eine Arbeitsgruppe, die sich an Fakten hält und nicht aus politischen Gründen ausgebremst wird, wird sehr wahrscheinlich zum gleichen Schluss kommen wie die GFF. Im politischen Berlin wird Wüsts Vorstoß schon jetzt so gelesen, dass die intern vorliegenden Materialien auf reale Erfolgschancen schließen lassen. Wenn eine staatlich eingesetzte Arbeitsgruppe einen Antrag empfiehlt, können auch die Blockierer das nicht mehr als Idee linker Aktivisten abtun. Dann wird der Druck zu groß.
Und das Angenehme für uns: Wir müssen das auch nicht entscheiden. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht. Wir sollten nur einen guten Antrag stellen. Wer Angst hat, dass der Antrag die AfD stärken würde, muss erstmal erklären, wie er nach einem Ergebnis wie in Sachsen-Anhalt behaupten kann, dass die AfD nicht schon ohne den Antrag kurz vor der Machtergreifung steht. Außerdem sprechen einige gute Gründe dafür, dass ein Verfahren die AfD innerlich zerreißen könnte, denn sie weiß ganz genau, dass sie eindeutig verfassungswidrige Pläne hat, die ein Verbot wahrscheinlich machen.
Jetzt ist der historische Moment. Und du kannst ihn nutzen.
Ein AfD-Verbotsverfahren ist ein langer Weg. Umso wichtiger ist, dass wir ihn antreten, bevor es zu spät ist. Und vielleicht fällt gerade jetzt der Startschuss dafür.
Mehr als 1,5 Millionen Menschen haben unsere Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" bereits unterschrieben. Der Bundesrat hat sie schon einmal angenommen. Wer möchte, dass diese Prüfung jetzt erfolgt, kann seiner Landesregierung schreiben und sie auffordern, sich für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Das dauert zwei Minuten. Wenn du in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern wohnst, könntest du auch den Parteien schreiben, die gerade sondieren: Die Prüfung des AfD-Verbots gehört in den Koalitionsvertrag zum Beispiel.
Weise gerne darauf hin, dass das keine linke Idee ist: Ein CDU-Ministerpräsident hat die Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Mehrere Regierungschefs aus vielen Bundesländern sehen die Notwendigkeit. Und falls du mehr Argumente brauchst, bevor die Plattitüden kommen; ja, tatsächlich würde ein Verbot auch viele Wähler der AfD verschwinden lassen und einen großen Teil der Ursachen des aufsteigenden Rechtsextremismus bekämpfen...
Weitere Infos; klicke aufs Bild....
https://volksverpetzer.de/analyse/afd-verbot-fehlt-eine-sache/?fbclid=IwY2xjawUiCd1leHRuA2FlbQIxMQBwZG9mAWJyaWQRMUFmNFcxUEUxa2dlOXVGZDFzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEekHofN6drEuIVdBMsXFmPGy4JH87qONRGFo3dYNJ_D7PFY813tRie4VOZpXk_aem_OP8Hv8o_x8gzSQhCSAGicw
Wird dieser Prozess eingeleitet, ist das der Startschuss vom AfD-Verbot: Wieso wir so nah wie noch nie sind und was du jetzt tun kannst.