14/09/2026
Heute vor 80 Jahren fanden in den Kommunen des Kreises Grevenbroich am 15. September 1946 unter Aufsicht der britischen Militärregierung Gemeindewahlen statt und somit die ersten freien demokratischen Wahlen nach der NS-Diktatur: Ein erster, wichtiger Schritt in die Demokratie.
Die zur Wahl stehenden Kandidaten mussten zunächst ein Entnazifizierungsverfahren durchlaufen, bevor sie für ein kommunales Amt kandidieren durften. Ehemalige Mitglieder u. a. der NSDAP konnten, je nach Belastungsgrad, vom Amt ausgeschlossen werden. Die neu gewählten Gemeindevorsteher standen vor der wichtigen Aufgabe, die Gemeinden nach den schweren Folgen des Zweiten Weltkriegs wieder aufzubauen. Dazu mussten sie sich einigen Herausforderungen stellen: Die schlechte Versorgungslage, die Beseitigung von Kriegstrümmern, der erhebliche Mangel an Wohnraum sowie die Versorgung und Unterbringung von Ostflüchtlingen. Hinzu kam außerdem die Unterstützung von Familien, deren Angehörige im Krieg gefallen waren, sich in Kriegsgefangenschaft befanden oder als vermisst galten.
Auch die Wähler mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wählen zu dürfen. Vor den Gemeindewahlen wurden die Wählerverzeichnisse öffentlich ausgelegt, dadurch erhielten Bürger die Möglichkeit, Einsicht in die Listen zu nehmen und ggf. Einspruch zu erheben, wenn sie der Ansicht waren, dass eine Person aufgrund ihrer NS-Vergangenheit nicht wahlberechtigt sein sollte.