Martin Menzel

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Martin Menzel Verfahrensbeistand gem. § 158 FamFG, Honorarprofessor an der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf

𝗡𝗶𝗲𝗱𝗿𝗶𝗴𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗶𝗺 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 – 𝗧𝗲𝗶𝗹 𝟮: 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲𝗮𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁𝗲Du brauchst Hilfe, aber möchtest nicht telefoni...
22/10/2026

𝗡𝗶𝗲𝗱𝗿𝗶𝗴𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗶𝗺 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 – 𝗧𝗲𝗶𝗹 𝟮: 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲𝗮𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁𝗲

Du brauchst Hilfe, aber möchtest nicht telefonieren? Du machst dir Sorgen um ein Kind oder einen jungen Menschen? Es gibt auch online Anlaufstellen. 💬

Auf vielfache Bitten hin stellen wir nach unserem Beitrag zu Kinderschutz-Hotlines nun wichtige Onlineangebote vor. Denn für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene kann ein Anruf eine große Hürde sein.

Ob per Mail, Chat oder WhatsApp: Diese Angebote ermöglichen eine erste Beratung und helfen dabei, weitere Unterstützung zu finden.

🔹 𝗡𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗞𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿 – Online-Beratung für Kinder und Jugendliche per Mail und Chat.�📧 Antwort auf Mails innerhalb von zwei Tagen, Chat montags bis donnerstags von 14 bis 20 Uhr.�
👉 https://www.nummergegenkummer.de

🔹 𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗡𝗼𝘁𝗺𝗮𝗶𝗹 – Online-Beratung für junge Menschen bis 24 Jahre in über 27 Sprachen. Auch Live-Chats, Themenchats und buchbare Chat-Termine sind möglich.�📧 Erste Antwort möglichst innerhalb von 24 bis 48 Stunden.�
👉 https://jugendnotmail.de | Auch als App „Junoma“

🔹 𝗸𝗿𝗶𝘀𝗲𝗻𝗰𝗵𝗮𝘁 – Rund um die Uhr Unterstützung für alle unter 25 Jahren per WhatsApp.�
👉 https://krisenchat.de

🔹 𝗯𝗸𝗲-𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 – Für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren. Mit Mailberatung, Einzelchats, Gruppen- und Themenchats sowie Foren. Der Einzelchat ist auch ohne Registrierung zugänglich.�
👉 https://www.bke-beratung.de

🔹 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯-𝗢𝗹𝗹𝗶𝗲 – Online-Beratung bei sexuellem Missbrauch – Für Jugendliche und Erwachsene, die selbst betroffen sind, sich Sorgen machen oder einen Verdacht haben. Du kannst jederzeit schreiben; eine Antwort auf Erstanfragen erfolgt innerhalb von zwei bis drei Werktagen.�
👉 https://schreib-ollie.de

🔹 𝗯𝗸𝗲-𝗘𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴� – Für Eltern mit Kindern bis 21 Jahre. Angeboten werden Mailberatung, Einzel- und Gruppenchats, Foren und Webinare.�
👉 https://www.bke-beratung.de

❤️ Du musst nicht alles allein klären. Manchmal ist eine Nachricht der erste Schritt, um über etwas Schwieriges zu sprechen und passende Hilfe zu finden.

Teile den Beitrag gern, damit möglichst viele Menschen von diesen Anlaufstellen erfahren.

„Wo sollen wir eigentlich anfangen?“Mit dieser Frage bin ich aus einem Lehrwochenende zum institutionellen Kinderschutz ...
20/10/2026

„Wo sollen wir eigentlich anfangen?“
Mit dieser Frage bin ich aus einem Lehrwochenende zum institutionellen Kinderschutz gegangen. Und sie lässt mich nicht los.

In unserem Zertifikatsstudium „Master of Advanced Studies Kinderschutz“ beschäftigen wir uns aktuell damit, wie Kindeswohlgefährdungen in Institutionen erkannt und abgewendet werden können.

Was die Studierenden aus ihrer Praxis berichten, macht mich nachdenklich: Minderjährigen Mädchen werden gegen ihren Willen Verhütungsmittel verabreicht, Jugendliche in der stationären Jugendhilfe werden fixiert und Essenssituationen in Kindertageseinrichtungen werden so gestaltet, dass sie fachlich kaum zu rechtfertigen sind.

Manche dieser Praktiken bestehen seit Jahren. Sie werden als Regeln oder selbstverständliche Abläufe behandelt. Doch nur weil etwas schon lange so gemacht wird, ist es noch lange nicht richtig.

Es geht um verletzte Kinderrechte, institutionelle Kindeswohlgefährdungen und pädagogische Interventionen, die weder notwendig noch fachlich sinnvoll sind.

Besonders schwierig wird es, wenn solche Praktiken nicht auf einzelne Personen zurückzuführen sind, sondern fest in den Strukturen einer Einrichtung verankert sind. Studierende erkennen die Probleme, leiden teilweise selbst unter diesen Zuständen und sehen dennoch kaum Möglichkeiten, etwas zu verändern.

Wie kann es sein, dass fachliche Standards und Kinderrechte in der Theorie klar sind, in der Praxis aber so häufig an institutionellen Gewissheiten scheitern?

Ich frage mich, wie wir solche Strukturen überwinden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wirklich zu sicheren Orten für Kinder und Jugendliche machen können.

💬 Was denkst du: Wo müssen wir ansetzen, damit Kinderrechte im institutionellen Alltag nicht nur gelten, sondern auch tatsächlich gelebt werden?

Am 7. Oktober fand an der FFH zum fünften Mal unser Fachtag Kinderschutz statt. Unter dem Titel „Was tun, wenn nichts me...
16/10/2026

Am 7. Oktober fand an der FFH zum fünften Mal unser Fachtag Kinderschutz statt.
Unter dem Titel „Was tun, wenn nichts mehr greift? Kinder mit herausforderndem Verhalten im häuslichen und institutionellen Kontext“ haben sich rund 100 Teilnehmende mit schwierigen Fallverläufen, möglichen Lösungsansätzen und den Grenzen professionellen Handelns beschäftigt.

Das Interesse war so groß wie noch nie. Viele Menschen nahmen eine weite Anreise auf sich – ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr das Thema die Kinder- und Jugendhilfe bewegt.

Ein besonderer Impuls kam von Prof. Dr. Menno Baumann. In seiner Keynote machte er deutlich, dass auch das Hilfe- und Helfendensystem selbst Einfluss darauf hat, wenn Fallverläufe zunehmend unsteuerbar werden. Besonders eindrücklich war seine Perspektive auf oppositionelles Verhalten und mangelnde Mitwirkung: Was wir als Widerstand erleben, kann für Kinder, Jugendliche und Familien auch ein verzweifelter Versuch sein, sich ein Stück Selbstwirksamkeit zu bewahren.

Wie lässt sich der Drehtüreffekt durchbrechen? Was hilft bei der Deeskalation? Und wo liegen die Grenzen des berufsethisch Zulässigen, beispielsweise beim Einsatz von Sicherheitsdiensten oder bei freiheitsentziehenden Unterbringungen?

Diese Fragen wurden offen, kritisch und aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert. Es ging darum, das eigene Handeln zu hinterfragen und gemeinsam nach Antworten zu suchen – gerade dann, wenn bisherige Hilfen nicht mehr greifen.

Ein Satz von Menno Baumann ist uns besonders im Gedächtnis geblieben:
„Das Mindeste, was ein Mensch braucht, ist sein Recht auf seine eigenen Gefühle.“
Ein wichtiger Gedanke für alle, die Kinder, Jugendliche und Familien auch in schwierigen Situationen begleiten.

💬 Was hilft dir dabei, in herausfordernden Situationen die Perspektive der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien im Blick zu behalten?

📌 Schon jetzt vormerken: Am 13. Oktober 2027 findet der 6. Fachtag Kinderschutz an der FFH statt. Dann geht es um das Thema „Die Istanbul-Konvention umsetzen: Schnittstellen stärken für Kinderschutz, Frauenschutz und Täterarbeit“.

Was kann es für ein Kind bedeuten, einen Menschen an seiner Seite zu haben, der freiwillig da ist – nicht, weil es sein ...
13/10/2026

Was kann es für ein Kind bedeuten, einen Menschen an seiner Seite zu haben, der freiwillig da ist – nicht, weil es sein Beruf ist, sondern weil er diese Beziehung eingehen möchte?

Die Tagesschau widmet der ehrenamtlichen Wegbegleitung und dem EWD e. V. einen ausführlichen Beitrag. Die Wegbegleitung ist ein ergänzendes Angebot in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Und ich bin überzeugt: Sie schließt eine wichtige Lücke.

Seit 2024 bin ich ehrenamtlicher Kinderschutzbeauftragter beim EWD e. V. Für mich liegt die besondere Chance in einer kontinuierlichen Beziehung außerhalb des Hilfesystems. Eine Person, die Zeit schenkt, zuhört und verlässlich an der Seite eines jungen Menschen bleibt.

Das ersetzt weder Fachkräfte noch Eltern oder Familie. Es ergänzt bestehende Beziehungen um etwas Eigenständiges: ein freiwilliges, voraussetzungsloses Beziehungsangebot. Davon profitieren Kinder und Jugendliche ebenso wie die ehrenamtlichen Wegbegleiter*innen selbst.

Damit diese Nähe sicher gestaltet werden kann, braucht es klare Strukturen. Unser mehrstufiges Schutzkonzept ist dafür ein wichtiger Baustein.

Ich wünsche mir sehr, dass dieser Ansatz noch viel mehr Menschen erreicht und künftig noch mehr Kinder und Jugendliche davon profitieren können.

📺 Die Tagesschau hat der ehrenamtlichen Wegbegleitung diesen ausführlichen Beitrag gewidmet: https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1663008.html

💬 𝗪𝗮𝘀 𝗱𝗲𝗻𝗸𝘀𝘁 𝗱𝘂: 𝗪𝗶𝗲 𝗸𝗼̈𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗰𝗵𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗹𝗮̈𝘀𝘀𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗕𝗲𝘇𝗶𝗲𝗵𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗺𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻?

𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, 𝘄𝗲𝗻𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗺 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗶𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗵𝗻𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗚...
08/10/2026

𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, 𝘄𝗲𝗻𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗝𝘂𝗴𝗲𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗺 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗶𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗵𝗻𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝗯𝘂𝗿𝘁 𝘇𝘂𝗴𝗲𝘄𝗶𝗲𝘀𝗲𝗻 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲?

Gendervariante und trans* junge Menschen erleben häufiger Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt – in der Familie, in der Schule und im sozialen Umfeld. Gleichzeitig fehlt es Fachkräften oft an Wissen und Handlungssicherheit.

Unsere nächste offene Ringvorlesung nimmt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Belastungen und Schutzfaktoren in den Blick.

Wir beschäftigen uns außerdem mit der Frage, wie Kindeswohl, Selbstbestimmung und Beteiligung zusammengedacht werden können und was Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen konkret zu einem sicheren Aufwachsen beitragen können.

Referentin ist Mari Günther vom Bundesverband Trans* e. V.

Nach dem Vortrag gibt es wie immer Raum für Fragen und einen fachlichen Austausch.

📅 21. Oktober 2026
🕕 18:00–19:30 Uhr
💻 Digital
🎓 Vortrag & Diskussion
👥 Offen für alle
💶 Kostenlos

Die Anmeldung ist einmal pro Semester erforderlich.
👉 Hier geht’s zur Anmeldung: https://2dpwnq.share-eu1.hsforms.com/2lDwzrhe5Q5K5OGyx6u34mQ

Wir freuen uns auf einen fachlichen Abend und den gemeinsamen Austausch!

Was kannst du tun, wenn du dir Sorgen um ein Kind machst? Wenn ein Verdacht im Raum steht, du als Elternteil Unterstützu...
06/10/2026

Was kannst du tun, wenn du dir Sorgen um ein Kind machst? Wenn ein Verdacht im Raum steht, du als Elternteil Unterstützung brauchst oder du als Fachkraft unsicher bist, wie eine Situation einzuschätzen ist?

Niedrigschwellige Beratungsangebote können hier eine wichtige erste Anlaufstelle sein. Viele Hotlines beraten kostenfrei und anonym und helfen dir dabei, Fragen zu klären, Situationen einzuordnen und mögliche nächste Schritte zu überlegen.

📞 Für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111

📞 Für Eltern und Erziehende
Elterntelefon: 0800 111 0 550

📞 Für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222 / 116 123
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Hilfe-Telefon berta: 0800 30 50 750
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020
Sucht & Drogen Hotline: 01806 31 30 31
NACOA – Beratungstelefon für Kinder aus Suchtfamilien: 030 35 12 24 29
Sekten-Info NRW: 0201 23 46 46

📞 Für Fachkräfte
Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000

Eine telefonische Beratung ersetzt keine fachliche Gefährdungseinschätzung. Sie kann aber gerade bei ersten Unsicherheiten helfen, Orientierung zu gewinnen und weitere Unterstützung zu finden.

💬 Kennst du weitere wichtige Hotlines oder Beratungsangebote, die in dieser Übersicht fehlen?

Rund 450.000 wohnungslose Menschen waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes am 31. Januar 2026 durch Kommunen un...
01/10/2026

Rund 450.000 wohnungslose Menschen waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes am 31. Januar 2026 durch Kommunen und Einrichtungen untergebracht. 41 % von ihnen waren jünger als 25 Jahre. Und auch hier ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

Viele der betroffenen jungen Menschen sind Careleaver*innen. Sie haben zuvor Unterstützung und Schutz durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
Das wirft eine wichtige Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn die Jugendhilfe endet?

Viele junge Menschen haben zu diesem Zeitpunkt kein familiäres oder soziales Netzwerk, das sie auffängt. Während andere junge Erwachsene in schwierigen Situationen auf ihre Familie oder ihr Umfeld zurückgreifen können, fehlt Careleaver*innen dieses Sicherheitsnetz häufig.

Deshalb brauchen wir eine andere Haltung gegenüber dem Übergang ins Erwachsenenleben:
👉 Hilfen für junge Volljährige müssen so lange bestehen bleiben, bis ein selbstständiges Leben tatsächlich möglich ist oder eine andere verlässliche Betreuung greift.
👉 Die Möglichkeit, als Careleaver*in in die Kinder- und Jugendhilfe zurückzukehren, muss konsequent umgesetzt werden.
👉 Und wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Denn ohne eine sichere Wohnung sind Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe kaum möglich.

Es ist eine Tragödie, wenn wir über Jahre daran arbeiten, jungen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – und sie anschließend in eine unsichere Zukunft entlassen.

Der Übergang ins Erwachsenenalter ist deshalb nicht einfach das Ende der Jugendhilfe. Er ist eine Phase, in der viele junge Menschen weiterhin Unterstützung brauchen.

Ein aktuelles Fallgeschehen aus meiner Arbeit als Verfahrensbeistand beschäftigt mich sehr.In einer Familie mit vier Kin...
29/09/2026

Ein aktuelles Fallgeschehen aus meiner Arbeit als Verfahrensbeistand beschäftigt mich sehr.

In einer Familie mit vier Kindern zwischen 6 und 14 Jahren kam es über viele Jahre zu Gewalt durch den Vater. Schließlich versuchte der Vater, die Mutter in Anwesenheit der Kinder zu töten, und verletzte sie lebensgefährlich. Er wurde dafür zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Mutter beantragte danach die alleinige elterliche Sorge. Ich wurde als Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt.
Und damit begann für die Kinder erneut eine intensive Auseinandersetzung mit dem Erlebten.

Ich musste mit ihnen über ihre Gewalterfahrungen sprechen. Wegen ihrer hohen Belastung musste ich die Exploration auf zwei Termine verteilen. Auch das Jugendamt nahm Kontakt zu den Kindern auf und arbeitete mit ihnen zu ihren Erlebnissen. Anschließend wurden sie familiengerichtlich angehört – ebenfalls unter anderem zu ihrer erlebten Gewalt.

Inzwischen hat das Familiengericht der Mutter die alleinige elterliche Sorge übertragen. Die Entscheidung ist klar und berücksichtigt den Kindeswillen, das Kindeswohl und Artikel 31 der Istanbul-Konvention.

Doch möglicherweise geht das Verfahren weiter.
Der Vater wird voraussichtlich Beschwerde einlegen. Sehr wahrscheinlich werden die Kinder dann erneut durch das Oberlandesgericht angehört. Und meine Aufgabe wird es sein, sie auf ein weiteres Gespräch über ihre Erlebnisse vorzubereiten.

In allen Gesprächen waren die Kinder maximal belastet. Bei der familiengerichtlichen Anhörung sagten zwei der Kinder, ihr größter Wunsch sei, nicht mehr an ihren Vater erinnert zu werden.

Das lässt mich nicht los.

Ich verstehe, dass wir auch in solchen Fällen rechtsstaatliche Verfahren gewährleisten müssen. Kinder haben das Recht, gehört zu werden, und ihre Interessen müssen im Verfahren berücksichtigt werden.

Aber gleichzeitig müssen wir uns fragen:
Was muten wir Kindern zu, die bereits massivste Gewalt erlebt haben, wenn sie immer wieder über diese Erlebnisse sprechen müssen?

Und ab wann wird ein eigentlich notwendiger Verfahrensschritt selbst zu einer erneuten Belastung – vielleicht sogar zu einer erneuten Kindeswohlgefährdung?

Ich bin in solchen Situationen manchmal wirklich ratlos.

Wie können wir Verfahren so gestalten, dass die Rechte der Kinder gewahrt bleiben und sie trotzdem möglichst wenig erneut belastet werden?
Was sind eure Erfahrungen und Ideen dazu? Ich bin gespannt auf eure Perspektiven.

𝗘𝗶𝗻𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸: 𝗠𝘆𝘁𝗵𝗲𝗻 𝗿𝘂𝗻𝗱 𝘂𝗺 𝗱𝗲𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘄𝗶𝗹𝗹𝗲𝗻Aus aktuellem Anlass in meiner Arbeit als Verfahrensbeistand möchte ich ein paa...
24/09/2026

𝗘𝗶𝗻𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸: 𝗠𝘆𝘁𝗵𝗲𝗻 𝗿𝘂𝗻𝗱 𝘂𝗺 𝗱𝗲𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘄𝗶𝗹𝗹𝗲𝗻

Aus aktuellem Anlass in meiner Arbeit als Verfahrensbeistand möchte ich ein paar Gedanken zur Bedeutung des Kindeswillens im Kinderschutz teilen.

Immer wieder wird der Kindeswille von Erwachsenen sehr unterschiedlich bewertet: Passt er zu den eigenen Vorstellungen, wird er ernst genommen. Widerspricht er der eigenen Haltung oder den eigenen Wünschen, wird er schnell als manipuliert oder nicht beachtlich angesehen.

Dabei ist der Wille von Kindern in Kinderschutzverfahren kein „Good-to-have“. Kinder haben das Recht, gehört zu werden und dass ihr Wille so weit wie möglich berücksichtigt wird. Sie sind nicht nur Schutzobjekte, sondern Menschen mit eigenen Rechten.

Eine echte Beteiligung kann Kindern helfen, Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und Bewältigungskompetenzen zu entwickeln. Gerade im Kinderschutz ist das wichtig, weil Beteiligung zusätzliche Belastungen vermeiden kann.

Natürlich muss der Kindeswille immer im Zusammenhang mit dem Entwicklungsstand des Kindes und der jeweiligen Fragestellung betrachtet werden. Ein geäußerter Wille entspricht nicht automatisch dem Kindeswohl. Kinder können etwa aus Angst, Loyalitätskonflikten oder aufgrund von Beeinflussung den Wunsch äußern, bei ihren Eltern bleiben zu wollen, obwohl eine Gefährdung besteht. Solche Fälle gibt es – sie sind wissenschaftlich betrachtet aber selten.

Und auch wenn ein Kindeswille nicht belastbar ist, bleibt er aus Sicht des Kindes zunächst sein eigener Wille. Wird er übergangen, kann das bei Kindern ein Gefühl von Hilflosigkeit auslösen.

Deshalb braucht es aus meiner Sicht beides: 𝘃𝗶𝗲𝗹 𝗥𝗮𝘂𝗺 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘄𝗶𝗹𝗹𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗿𝘄𝗮𝗰𝗵𝘀𝗲𝗻𝗲𝗻.

Kinder sollen gehört und ernst genommen werden. Die Verantwortung für die zu treffende Schutzentscheidung darf aber nicht bei ihnen liegen.

Welche Freude, dass das LVR-Landesjugendamt meine Kollegin Sonja Damen und mich eingeladen hat, unsere Idee aufsuchender...
22/09/2026

Welche Freude, dass das LVR-Landesjugendamt meine Kollegin Sonja Damen und mich eingeladen hat, unsere Idee aufsuchender Ombudsstellen als Methode des institutionellen Kinderschutzes in KiTas einer Fachöffentlichkeit vorzustellen.

Am 𝟲. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘃𝗼𝗻 𝟬𝟵.𝟬𝟬 𝗯𝗶𝘀 𝟭𝟯.𝟬𝟬 𝗨𝗵𝗿 stellen wir unser Konzept vor und bieten viel Raum für kritische Diskussionen und einen intensiven Austausch.

Unsere zentrale Frage: Wie können bereits die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen zu aktiven Beschwerdeführer*innen im Rahmen des institutionellen Kinderschutzes werden?

Im Kompetenzzentrum Kinderschutz an der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf haben wir dazu einen kinderrechtsbasierten Ansatz einer aufsuchenden Ombudsstelle entwickelt. Dieser befindet sich aktuell in der praktischen Erprobungsphase.

Wir sprechen über das entwicklungspsychologische Fundament für kindliche Beschwerden, die konkrete methodische Ausgestaltung für den Kita-Alltag und die strukturelle Verankerung bei den Trägern.

Wir freuen uns auf viele interessierte Kolleg*innen und einen intensiven fachlichen Austausch!

👉 Hier geht’s zur Anmeldung:�https://ems.lvr.de/microsite/index.cfm?l=EE4412336CA34A50231207EF5B658408&selSiteID=registration

Adresse

Schweizer Straße 16
Duisburg
47058

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Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30
Mittwoch 09:00 - 12:30
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