15/10/2026
Was bedeutet das neue Bestattungsgesetz konkret? In unserer kleinen Reihe greifen wir vier Fragen auf und informieren, was zu beachten ist.
Diese Woche: Urne zu Hause aufbewahren
Die Urne darf privat aufbewahrt werden. Dabei muss die Urne an einem geeigneten und respektvollen Ort im häuslichen Umfeld aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrung kommt z.B. ein Platz im Wohnzimmer in Frage.
Weitere Informationen auf unserer Internetseite https://www.vg-edenkoben.de/aktuelles/das-neue-bestattungsgesetz/
📷: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben