14/04/2026
Mathias Baux, der im 16. Jahrhundert lebte, verdanken wir eine umfangreiche Chronik unserer Stadt sowie die Geschichte um „ERKA“, unserer vermeintlichen Namensgeberin. Er verfasste außerdem das Rechtsbuch „liber juris patriae hoc est, continens jura civilia oppidi nostri de Erklens“, also das „Buch von den heimischen Rechten, die bürgerlichen Rechte dieser unserer Stadt Erkelenz enthaltend“.
Seine Stadtchronik sowie das Rechtsbuch sind eine unschätzbare Fundstätte für unsere Stadtgeschichte.
Über Mathias Baux selbst ist wenig bekannt. Wir wissen nicht, wann er geboren wurde und starb. Belegt ist, dass er 1538 in Bellinghoven den „Capouns Hoff“ von seiner Mutter übernahm und zu diesem Zeitpunkt bereits „Sekretär“ genannt wurde. Als vereidigter Stadtschreiber unserer Stadt war er von 1544 bis 1558 tätig. Er muss in seiner Funktion ein hohes Ansehen und Einfluss auf die Entwicklung unserer Stadt gehabt haben, denn es wurde ihm als einzigen erlaubt, anstelle des Bürgermeisters dem Rat Tagesordnungspunkte vorzutragen. Er saß sowohl im Rat als auch beim Schöffenessen in unmittelbarer Nähe zum Bürgermeister. 1562 wurde Baux selbst Bürgermeister unserer Stadt.
Um Stadtschreiber zu werden, war ein Studium erforderlich. Wo Baux studierte, kann nicht mit Sicherheit belegt werden. An der Universität Köln gibt es jedoch den Eintrag eines „Mathias de Ercklens“ im Wintersemester 1526/27. Zeitlich könnte dies mit seiner Studienzeit zusammenfallen.
Die Informationen für diesen Beitrag stammen aus dem Virtuellen Museum des Heimatvereins der Erkelenzer Lande.
Ein Portrait von Mathias Baux ist in den Archiven unserer Stadt nicht vorhanden, weshalb wir für diesen Beitrag ein symbolisches Bild generiert haben.