07/10/2026
Verhalten auf dem Friedhof – Hunde, Fahrzeuge, Abfälle
Die Friedhöfe im Gemeindegebiet dienen als würdige Ruhstätte der verstorbenen Gemeindemitglieder und zur Pflege deren Andenken. Daher gilt es einige Verhaltensweisen zu beachten, sollten Sie einen der gemeindlichen Friedhöfe besuchen wollen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir erneut besonders auf das Verbot zum Mitbringen von Tieren aufmerksam machen (ausgenommen sind Blindenhunde), da wiederholt Hundekot im Friedhofsgelände aufgefunden wurde, was im Gegensatz zur Würdigung der Toten steht.
Dies gilt auch für das Durchführen von Hunden beim täglichen Spaziergang – unabhängig davon, ob diese angeleint sind oder nicht.
Hundehalter werden daher gebeten, ihre Tiere zuhause zu lassen oder am Eingang außerhalb des Friedhofs anzuleinen.
Weiters gilt es zu beachten, dass die Wege weder mit Fahrzeugen noch Sportgeräten befahren werden dürfen. Kinderwägen, Rollstühle und vergleichbare Hilfsmittel sind davon ausgenommen.
Auch Abraum, Abfälle und sonstiger Unrat darf nicht auf dem Gelände oder außerhalb abgelagert werden, sondern sollte an den vorgesehenen Einrichtungen (z. B. am angrenzenden Wertstoffhof) bzw. Zuhause entsorgt werden.
In der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 25.10.2021 können diese Punkte unter § 7 Verhalten im Friedhof nachgelesen werden. Die vollständige Friedhofssatzung finden Sie auf unserer Homepage www.finsing.de.