02/10/2026
Wie soll häusliche Pflege gestärkt werden, wenn ausgerechnet die bestehenden Strukturen geschwächt werden?
Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Aus unserer täglichen Arbeit in der ambulanten Pflege und Tagespflege sehen wir einige der geplanten Änderungen mit großer Sorge – denn sie treffen genau die Angebote, die Menschen dabei unterstützen, möglichst lange gut zu Hause leben zu können.
Ein Beispiel: Für Menschen, die künftig neu in Pflegegrad 1 eingestuft werden, soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich entfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll stattdessen ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro entstehen – fokussiert auf niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Was auf dem Papier nach Neuordnung klingt, kann in der Praxis erhebliche Folgen haben:
„Derzeit erbringen wir über den Entlastungsbetrag unter anderem Betreuung, Begleitung zu Arztbesuchen und hauswirtschaftliche Hilfen. Wenn diese Leistungen bei den Pflegediensten von heute auf morgen entfallen, sehe ich keine Strukturen, die sie kurzfristig auffangen könnten", sagt Matthias Lüschen, Abteilungsleiter Soziale Dienste beim ASB Hamburg.
Auch bei der Pflegeberatung und der Tagespflege sehen wir Nachbesserungsbedarf: Unsere Sozialstationen sind Anlaufstellen im Stadtteil, in denen qualifizierte Pflegeberater:innen Familien begleiten und die Situation vor Ort kennen. Unsere Tagespflegen schaffen Gemeinschaft, wirken Einsamkeit entgegen und entlasten pflegende Angehörige. Diese Strukturen sollten wir nutzen und stärken – statt sie finanziell unter Druck zu setzen oder parallel neue Strukturen aufzubauen.
Deshalb setzen wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass
🔹 etablierte Pflegedienste beim Sozialraumbudget berücksichtigt werden,
🔹 die Tagespflege verlässlich und eigenständig abgesichert wird,
🔹 bestehende Beratungsstrukturen in den Sozialstationen erhalten und gestärkt werden und
🔹 vorhandene Finanzierungsspielräume geprüft werden, bevor Leistungen für Pflegebedürftige gekürzt werden.
Noch ist das PNOG nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die Reform an der Versorgungsrealität auszurichten – denn eine Reform, die Menschen ein möglichst langes Leben zu Hause ermöglichen will, braucht starke ambulante Strukturen.