20/10/2026
𝗟𝗮𝗻𝗱𝗿𝗮𝘁𝘀𝗮𝗺𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 - 𝗕𝗲𝗴𝘂𝘁𝗮𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗺 𝗚𝗲𝗳𝗮𝗵𝗿𝘀𝘁𝗼𝗳𝗳𝗮𝘂𝘀𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁 𝗶𝗺 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗶𝗻 𝗠𝗮𝗶𝗻𝗮𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳 𝗮𝗯𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗼𝘀𝘀𝗲𝗻
Pünktlich zur Jahresfrist hat das Landratsamt Aschaffenburg seinen Bericht zum Vorfall vom 7. Oktober 2025 der Regierung von Unterfranken vorgelegt. Darin arbeitet das Landratsamt in seiner Funktion als untere Immissionsschutzbehörde den Hergang abschließend auf, fasst alle Begutachtungen und Ermittlungsergebnisse zusammen und hält die daraus geschlussfolgerten Maßnahmen in einer kompakten Übersicht fest.
𝗛𝗲𝗿𝗴𝗮𝗻𝗴
Am Morgen des 7. Oktober 2025 wurde ein rund 2.300 Kilogramm schweres Werkstück planmäßig in ein Bad mit 6.000 Litern verdünnter Salpetersäure gesenkt, um über eine Dauer von rund zehn Stunden im Rahmen eines Entedelungsprozesses den Nickelüberzug zu entfernen. Am darunter liegenden Eisen findet, chemisch betrachtet, dann eine sogenannte Passivierungsreaktion statt, wonach das Werkstück wieder aus dem Bad gehoben werden kann. Diese Passivierungsreaktion trat allerdings nicht ein. Unerwarteterweise wurde das Material des Werkstücks stattdessen korrosiv angegriffen. Dabei entstanden in einer sich selbst beschleunigenden Reaktion Gase, die weithin als orangene Wolken sichtbar waren. Weil sich zwischenzeitlich einer der Fixierpunkte gelöst hatte, konnte das Werkstück nicht mehr aus dem Bad gehoben werden, um die chemische Reaktion zu unterbrechen. Gelingen konnte dies schließlich, indem die Säure in das benachbarte Becken umgepumpt, dort verdünnt und gekühlt wurde. Trotz einer teilweise wahrnehmbaren Geruchsbelastung konnten die Messtrupps zu keinem Zeitpunkt gefährliche Werte in der Luft feststellen - weder im Nahbereich noch an Messstellen außerhalb des Betriebsgeländes. Während der verschiedenen Ermittlungen und Begutachtungen galt und gilt das betreffende Becken als gesperrt für die Nutzung für derartige Entedelungsprozesse, bis alle neuen Maßnahmen umgesetzt sein werden.
𝗘𝗿𝗺𝗶𝘁𝘁𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗲𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀
Alle Untersuchungen und Befunde enden mit dem Ergebnis, dass die ausgebliebene Passivierungsreaktion ursächlich für das Ereignis war. Weshalb diese Reaktion aber ausblieb, lässt sich nicht abschließend, hinreichend stichhaltig und zweifelsfrei erklären. Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte könnte es denkbar sein, dass die Säure zu niedrig konzentriert, zu heiß oder verunreinigt war, dass das Werkstück verunreinigende Materialien enthielt oder die Bildung und Ablagerung einer Eisenoxid-Schicht durch ein fälschlicherweise eingeschaltetes Rührwerk behindert worden wäre. Indizien und Hinweise für die potentiellen Ursachen, die eine derart selbstbeschleunigende Reaktion erklären könnte, wie sie am 7. Oktober 2025 eintrat, sind allerdings nicht zu finden. Ein Verschulden lässt sich daher niemandem zuschreiben. Insbesondere wurde kein Verstoß des Betreibers gegen immissionsschutz-rechtliche Vorschriften oder Auflagen aus den geltenden Genehmigungen und Anordnungen festgestellt.
𝗠𝗮𝘀𝘀𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻
Dennoch darf das betroffene Becken erst wieder zur Entedelung in den Einsatz kommen, wenn die Firma diejenigen Maßnahmen umsetzt, die das Gutachten als zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorgibt. Dies betrifft technische Maßnahmen, die Fortschreibung von Konzepten, deren Erprobung und auch die Handlungsleitfäden für das Personal. So muss beispielsweise der Kran zur Absenkung in und zum Anheben aus dem Säurebad künftig um ein zusätzliches Edelstahlseil ergänzt werden, das als eine weitere Fixierung des Werkstücks dienen wird. Geeignete Becken sind so miteinander zu verbinden und während einer Entedelung freizuhalten, dass die Säure im Notfall manuell abgelassen werden kann. Die schriftlichen Handlungsleitfäden für die Beschäftigten werden mit weiteren Prüfschritten noch detaillierter beschrieben - beispielsweise bezüglich der Heizanlagen und des Rührwerks, aber zum Beispiel auch bezüglich der Schichtwechsel. Zudem sind den gesetzlichen Vorgaben entsprechend die einschlägigen Konzepte - etwa das Störfallkonzept - zu überarbeiten und die regelmäßige Erprobung des Alarm- und Gefahrenabwehrplans um weitere Szenarien zu ergänzen. In der Gesamtschau mit den weiteren Maßnahmen sind also technische, konzeptionelle und personelle Optimierungsmaßnahmen vorgesehen.
(Quelle LRA AB PM 216/2026 vom 19.10.2026)