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Neue Gewerbebetriebe stellen sich vor: FliesWerk GmbH in NalbachMit der Gründung der FliesWerk GmbH hat Ali Zolfaghari a...
04/11/2026

Neue Gewerbebetriebe stellen sich vor: FliesWerk GmbH in Nalbach

Mit der Gründung der FliesWerk GmbH hat Ali Zolfaghari am 27. April 2026 den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Der 31-jährige Familienvater bringt zwölf Jahre Berufserfahrung im Handwerk mit und hat am 29. April 2024 erfolgreich seine Meisterprüfung abgelegt.

Das Unternehmen mit Sitz in der Hauptstraße 88a in Nalbach bietet professionelle Fliesenarbeiten für private und gewerbliche Kunden an. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Fliesenverlegungen im Neubau und bei Sanierungen, die Verarbeitung großformatiger Fliesen sowie individuelle Natursteinlösungen.

Mit seiner fachlichen Erfahrung und seinem Anspruch an eine präzise und hochwertige Ausführung möchte Ali Zolfaghari sein Unternehmen langfristig in der Region etablieren. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst das Saarland, Luxemburg und die Großregion.

Weitere Informationen zum Unternehmen und zahlreiche Fotos seiner Arbeiten gibt es auf der Website www.flieswerk.de. Auf Instagram können Interessierte außerdem weitere Einblicke in seine Projekte und die tägliche Arbeit erhalten.

Wir wünschen Ali Zolfaghari und der FliesWerk GmbH einen guten Start und viel Erfolg!

Kontakt:

FliesWerk GmbH
Hauptstraße 88a
66809 Nalbach
Telefon: 0159 02290017
Website: www.flieswerk.de
Instagram: FliesWerk

Jetzt anmelden zur Eselwanderung! Die Plätze sind begrenzt, bitte geben Sie bei der Anmeldung immer an wie alt die Kinde...
03/11/2026

Jetzt anmelden zur Eselwanderung! Die Plätze sind begrenzt, bitte geben Sie bei der Anmeldung immer an wie alt die Kinder sind und mit wie vielen Erwachsenen Sie mitgehen möchten. Anmeldung per Email unter [email protected].

Nalbacher Adventsmarkt 2026 - auf dem RathausvorplatzAm 28.11. und 29.11. erwarten Sie 15 bunt geschmückte Hütten in wei...
03/11/2026

Nalbacher Adventsmarkt 2026 - auf dem Rathausvorplatz

Am 28.11. und 29.11. erwarten Sie 15 bunt geschmückte Hütten in weihnachtlichem Glanz betrieben von regionalen Ausstellern. Erfreuen Sie sich an einer Vielfalt von Handwerkskünsten und allerlei kulinarischen Genüssen. Die Stände sind samstags von 17-22 Uhr und sonntags von 15-21 Uhr geöffnet.

Ein besonderes Highlight sind die drei Zwergesel Pacolino, Joschi und Elliot, die am Samstag mit einer Wanderung den Markt eröffnen und anschließend auf dem Markt zum Streicheln bleiben. Die Wanderung beginnt um 16 Uhr am Wanderparkplatz am Litermont, Anmeldungen sind hierzu erforderlich unter [email protected] .
Auch musikalisch hat das Wochenende einiges zu bieten: Am Samstag sorgt der Musikverein Lyra um 18:30 Uhr für Unterhaltung, bevor das Duo „Step’in out“ um 20 Uhr mit seinem Weihnachtsprogramm auftritt. Am Sonntagabend lädt Lasse Zimmat ab 18 Uhr mit stimmungsvollen , besinnlichen Klängen zum Verweilen ein.
Auf Initiative der Familie Trenz findet sonntags ab 14 Uhr in der ehemaligen Turnhalle ein Kuchenverkauf zu Gunsten der Nalbacher Lebensmittelausgabe statt. Nicht nur die kleinen Gäste werden sonntags staunen, wenn der riesig große Schneemann sich auf Stelzen über den Adventsmarkt bewegt. Das Kinderprogramm beginnt außerdem am 29.11. um 15 Uhr. Mit BetreuerInnen der Offenen Ganztagsschule und der Jugendpflege wird weihnachtlich gebacken und gebastelt. Außerdem können die Kinder an einer Winterolympiade teilnehmen. Unter allen TeilnehmerInnen der Winterolympiade werden attraktive Preise verlost. Für winterlichen Zauber sorgen außerdem Kinderschminken und funkelnde Glitzertattoos. Am Sonntag dürfen sich die kleinen Gäste auf einen besonderen Besuch freuen: Um ca. 17:30 Uhr kommt der Nikolaus und hat kleine Geschenke für die Kinder im Gepäck. Zuvor zeigt die Tanz-AG der Offenen Ganztagsschule ihr Können und begeistert die Besucher mit einer Vorführung.

Darüber hinaus weisen wir auch im Rahmen des Adventsmarktes auf die Wunschbaumaktion der Jugendpflege hin. Hier werden Wünsche von Kindern aus sozial schwachen Familien erfüllt. Die Wunschkarten liegen an der Infotheke im Rathaus, den Kindergärten und der Ganztagsbetreuung der Grundschule aus und können bis 09.12. im Rathaus abgegeben werden.
Die Wünsche werden dann in Kugeln am Weihnachtsbaum im Rathaus hängen und können von helfenden Bürgerinnen und Bürgern erfüllt werden - ein wunderbares Symbol der Gemeinschaft, des Mitgefühls und der Freude.

Das Kulturamt freut sich auf Ihren Besuch!

03/11/2026

verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des
Sankt-Martins-Umzuges
im Ortsteil Körprich
am Donnerstag, dem 12. November 2026,
die Umzugsstrecke
Gebrüder-Montada-Platz  Pastor-Woll-Weg  Bahnhofstraße
 fußläufige Verbindung zur Uferstraße  Sportanlage
zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr
(für die Dauer des Umzuges)
kurzfristig für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt.
Des Weiteren ist der Parkplatz an der Sportanlage
am Donnerstag, dem 12. November 2026
in der Zeit von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt!
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.
Nalbach, den 02.11.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub

03/11/2026

verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des
Sankt-Martins-Umzuges
im Ortsteil Piesbach
am Samstag, dem 07. November 2026,
die Umzugsstrecke
Kirchenstraße oberhalb Kirche  Hauptstraße  Bachstraße
 Litermontstraße  Festplatz
zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr
(für die Dauer des Umzuges)
kurzfristig für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt.
Des Weiteren wird in der Litermontstraße ab Hausnummer 21 bis zur Einmündung "Schöngutweg" zwischen 16:00 – 20:00 Uhr ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.
Nalbach, den 02.11.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub

03/11/2026

verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des
Sankt-Martins-Umzuges
im Ortsteil Nalbach
am Mittwoch, dem 11. November 2026,
die Umzugsstrecke
Hubertusstraße ab Kirche  Fußbachstraße  Rathausplatz
zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr
(für die Dauer des Umzuges)
kurzfristig für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt.
Des Weiteren ist der Parkplatz vor dem (neuen) Rathaus
am Mittwoch, dem 11. November 2026
in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt!
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919), in der zurzeit geltenden Fassung, geahndet.
Nalbach, den 02. November 2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Die Gemeinde Nalbach ist jetzt auch offiziell auf Instagram! 🎉 Viele kennen bereits unsere Instagramseite , auf der wir ...
01/11/2026

Die Gemeinde Nalbach ist jetzt auch offiziell auf Instagram! 🎉

Viele kennen bereits unsere Instagramseite , auf der wir euch bisher mit Eindrücken und Informationen rund um den touristischen Bereich unserer Gemeinde versorgt haben.

Jetzt gehen wir einen Schritt weiter: Die Gemeinde Nalbach hat ab sofort eine eigene offizielle Instagramseite: gemeindenalbach

Hier informieren wir euch künftig über alle Neuigkeiten, wichtige Mitteilungen, Veranstaltungen, Projekte und alles Wissenswerte aus dem Gemeindeleben.

Ob aktuelle Informationen aus dem Rathaus, Veranstaltungshinweise oder spannende Einblicke in unsere Gemeinde – hier bleibt ihr auf dem Laufenden!

👉 Folgt uns auf unserer neuen Instagramseite und verpasst keine Neuigkeiten aus Nalbach!

Wir freuen uns auf euch! ❤

Die Gemeinde Nalbach sucht neue SchiedspersonenGut zuhören. Fair vermitteln. Gemeinsam Lösungen finden.Nicht jeder Strei...
27/10/2026

Die Gemeinde Nalbach sucht neue Schiedspersonen

Gut zuhören. Fair vermitteln. Gemeinsam Lösungen finden.
Nicht jeder Streit braucht ein Gericht. Manchmal braucht es einfach jemanden, der zuhört und dabei hilft, eine Lösung zu finden.
Ob Ärger wegen einer Hecke, Lärm in der Nachbarschaft oder ein Konflikt, bei dem die Fronten verhärtet sind: Wo Menschen zusammenleben, gibt es unterschiedliche Meinungen. Entscheidend ist, wie wir damit umgehen.
Genau hier kommen Schiedspersonen ins Spiel. Sie hören beiden Seiten zu, bleiben neutral und helfen dabei, gemeinsam eine faire Lösung zu finden, möglichst ohne langwieriges Gerichtsverfahren.
Die Gemeinde Nalbach sucht engagierte Menschen, die diese Aufgabe übernehmen möchten.

Da die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet, werden für folgende Schiedsbezirke jeweils eine Schiedsperson und eine Stellvertretung gesucht:
• Nalbach–Piesbach
• Körprich–Bilsdorf

Was sollten Interessierte mitbringen?
Gesucht werden engagierte Menschen, die Freude am Umgang mit anderen haben, gut zuhören können und auch in schwierigen Situationen ruhig, sachlich und unvoreingenommen bleiben.
Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamtes ist die persönliche Eignung. Dazu gehört insbesondere, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Verfassung zur Ausübung des Schiedsamtes geeignet sind. Darüber hinaus sollten Interessierte mindestens 25 Jahre alt sein, im jeweiligen Schiedsbezirk wohnen und in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch eine gerichtliche Anordnung beschränkt sein.

Was erwartet die neuen Schiedspersonen?
Ein verantwortungsvolles Ehrenamt, mit dem sie einen direkten Beitrag für das Miteinander in unserer Gemeinde leisten.
Schiedspersonen sind keine Richter. Sie entscheiden nicht darüber, wer recht hat, sondern unterstützen die Beteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu finden.

Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat der Gemeinde Nalbach für eine Amtszeit von fünf Jahren. Anschließend ist eine Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht erforderlich.

Interesse geweckt?
Interessierte Personen können sich mit folgenden Angaben und Unterlagen bewerben:
• Vor- und Nachname
• Anschrift
• Geburtsdatum und Geburtsort
• Beruf
• Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse
• Kurzer Lebenslauf

Bitte geben Sie außerdem an, für welchen Schiedsbezirk und welches Amt (Schiedsperson oder Stellvertretung) Sie sich bewerben möchten. Ein aktuelles Führungszeugnis kann ggf. im weiteren Verfahren angefordert werden.

Interessierte richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 04. Dezember 2026 an:

Gemeinde Nalbach, Amt III – Schiedswesen, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach oder per E-Mail an: [email protected].
Weitere Informationen zu Schiedspersonen im Saarland gibt es unter www.bds-saarland.de und beim Amtsgericht Lebach (06881/927-122) sowie im Rathaus Nalbach (06838/ 9002-145).
Gemeinsam für ein gutes Miteinander in Nalbach.

Im Folgenden finden Sie regionale Informationen der Landesvereinigung Saarland. Weitere, allgemeine Informationen der Bundesvereinigung stehen über das Menü im Titelbereich zur Verfügung.

Junge Menschen für den Verein gewinnenVereinstour Saarland | 05. November 2026 | Rathaus Nalbach, SitzungssaalWie können...
21/10/2026

Junge Menschen für den Verein gewinnen

Vereinstour Saarland | 05. November 2026 | Rathaus Nalbach, Sitzungssaal

Wie können Vereine junge Menschen erreichen, für sich begeistern und langfristig einbinden? Das praxisnahe Seminar vermittelt konkrete Ideen, um die Vereinsarbeit modern, offen und zukunftsfähig zu gestalten.

Das Angebot richtet sich an Vorstände, Jugendverantwortliche, Ehrenamtliche und engagierte Mitglieder aus Sport, Kultur, Brauchtum, Sozialem, Kirche und weiteren Bereichen – unabhängig davon, ob bereits Jugendarbeit stattfindet oder junge Zielgruppen bislang schwer erreichbar sind.

Inhalte des Seminars:
• Bedürfnisse und Interessen junger Menschen erkennen
• Eine jugendfreundliche Vereinskultur fördern
• Die digitale Sichtbarkeit des Vereins stärken
• Junge Zielgruppen durch passende Sprache, Formate und Kommunikationswege ansprechen
• Best Practices aus dem Saarland kennenlernen
• Konkrete Maßnahmen für die Umsetzung im Vereinsalltag entwickeln
Ziel: Praktische Impulse und direkt umsetzbare Lösungen, um junge Menschen für den Verein zu gewinnen, ihr Engagement zu fördern und sie langfristig zu binden.

Veranstaltungsort: Sitzungssaal im Rathaus, Fußbachstraße 6, 66809 Nalbach
Datum: Donnerstag, 05. November 2026
Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr
Teilnahme: kostenlos

Um vorherige Anmeldung wird gebeten unter

CONTENTS

21/10/2026

Verkehrsmitteilung – Vollsperrung in Piesbach

Aufgrund einer dringend erforderlichen Kanalerneuerung in der Hauptstraße im Ortsteil Piesbach muss auf Höhe der Hausnummer 16 eine Vollsperrung eingerichtet werden.

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang kommender Woche abgeschlossen sein.

Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert. Bitte beachten Sie die Beschilderung und planen Sie gegebenenfalls mehr Zeit für Ihre Fahrt ein.

Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Adresse

Rathausplatz 1
Nalbach
66809

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:30
13:30 - 16:00
Dienstag 07:30 - 12:30
13:30 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 12:30
Donnerstag 07:30 - 12:30
13:30 - 16:00
Freitag 07:30 - 12:30

Telefon

+49683890020

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