27/10/2026
Die Gemeinde Nalbach sucht neue Schiedspersonen
Gut zuhören. Fair vermitteln. Gemeinsam Lösungen finden.
Nicht jeder Streit braucht ein Gericht. Manchmal braucht es einfach jemanden, der zuhört und dabei hilft, eine Lösung zu finden.
Ob Ärger wegen einer Hecke, Lärm in der Nachbarschaft oder ein Konflikt, bei dem die Fronten verhärtet sind: Wo Menschen zusammenleben, gibt es unterschiedliche Meinungen. Entscheidend ist, wie wir damit umgehen.
Genau hier kommen Schiedspersonen ins Spiel. Sie hören beiden Seiten zu, bleiben neutral und helfen dabei, gemeinsam eine faire Lösung zu finden, möglichst ohne langwieriges Gerichtsverfahren.
Die Gemeinde Nalbach sucht engagierte Menschen, die diese Aufgabe übernehmen möchten.
Da die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet, werden für folgende Schiedsbezirke jeweils eine Schiedsperson und eine Stellvertretung gesucht:
• Nalbach–Piesbach
• Körprich–Bilsdorf
Was sollten Interessierte mitbringen?
Gesucht werden engagierte Menschen, die Freude am Umgang mit anderen haben, gut zuhören können und auch in schwierigen Situationen ruhig, sachlich und unvoreingenommen bleiben.
Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamtes ist die persönliche Eignung. Dazu gehört insbesondere, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Verfassung zur Ausübung des Schiedsamtes geeignet sind. Darüber hinaus sollten Interessierte mindestens 25 Jahre alt sein, im jeweiligen Schiedsbezirk wohnen und in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch eine gerichtliche Anordnung beschränkt sein.
Was erwartet die neuen Schiedspersonen?
Ein verantwortungsvolles Ehrenamt, mit dem sie einen direkten Beitrag für das Miteinander in unserer Gemeinde leisten.
Schiedspersonen sind keine Richter. Sie entscheiden nicht darüber, wer recht hat, sondern unterstützen die Beteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu finden.
Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat der Gemeinde Nalbach für eine Amtszeit von fünf Jahren. Anschließend ist eine Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht erforderlich.
Interesse geweckt?
Interessierte Personen können sich mit folgenden Angaben und Unterlagen bewerben:
• Vor- und Nachname
• Anschrift
• Geburtsdatum und Geburtsort
• Beruf
• Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse
• Kurzer Lebenslauf
Bitte geben Sie außerdem an, für welchen Schiedsbezirk und welches Amt (Schiedsperson oder Stellvertretung) Sie sich bewerben möchten. Ein aktuelles Führungszeugnis kann ggf. im weiteren Verfahren angefordert werden.
Interessierte richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 04. Dezember 2026 an:
Gemeinde Nalbach, Amt III – Schiedswesen, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach oder per E-Mail an: [email protected].
Weitere Informationen zu Schiedspersonen im Saarland gibt es unter www.bds-saarland.de und beim Amtsgericht Lebach (06881/927-122) sowie im Rathaus Nalbach (06838/ 9002-145).
Gemeinsam für ein gutes Miteinander in Nalbach.
Im Folgenden finden Sie regionale Informationen der Landesvereinigung Saarland. Weitere, allgemeine Informationen der Bundesvereinigung stehen über das Menü im Titelbereich zur Verfügung.