29/09/2026
💧 WASSERNOTSTAND IN ABTSTEINACH BESTEHT WEITERHIN
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der am 11. August 2026 ausgerufene Trinkwassernotstand in der Gemeinde Abtsteinach besteht weiterhin.
Die in den vergangenen Wochen gefallenen, wenigen Niederschläge haben leider nicht zu einer ausreichenden Entlastung der Wasserversorgung geführt. Die Situation der Wassergewinnung bleibt weiterhin angespannt. Um unsere Trinkwasserversorgung auch langfristig sicherzustellen, ist es daher nach wie vor dringend erforderlich, mit unserem Trinkwasser äußerst sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.
🚫 Folgende Maßnahmen sind weiterhin nicht erlaubt bzw. eingeschränkt:
❌ Bewässerung von Rasenflächen
❌ Befüllen und Nachfüllen von privaten und betrieblichen Schwimmbecken, künstlichen Teichen und ähnlichen Einrichtungen
❌ Betrieb von Springbrunnen, Laufbrunnen und Wasserspielanlagen ohne Wasserkreislauf
❌ Bewässerung und Befeuchtung von Sport-, Tennis- und Reitplätzen zwischen 10:00 und 20:00 Uhr
❌ Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen sowie Anlagen und Maschinen, sofern dies nicht aus betrieblichen oder hygienischen Gründen erforderlich ist
❌ Waschen privater Kraftfahrzeuge außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen
❌ Waschen betrieblich genutzter Fahrzeuge, sofern dies nicht aus zwingenden betrieblichen oder hygienischen Gründen erforderlich ist
❌ Kühlen von Anlagen und Anlagenteilen mit Trinkwasser sowie Wasserberieselung oder Durchlaufkühlung, soweit keine Ausnahme greift
❌ Bewässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie im Erwerbsgartenbau zwischen 10:00 und 20:00 Uhr
🌱 Bitte beachten Sie außerdem: Die Bewässerung von öffentlichen, betrieblichen und privaten Grün- und Parkanlagen, Gärten und Kleingärten ist nur zur Abwehr bleibender Schäden zulässig, höchstens zweimal wöchentlich und nicht zwischen 10:00 und 20:00 Uhr.
🙏 Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung. Jeder Liter Trinkwasser, der derzeit eingespart werden kann, trägt dazu bei, unsere Wasserversorgung zu sichern.
Die Einschränkungen gelten bis zur Aufhebung des Trinkwassernotstandes.
Ihre Gemeinde Abtsteinach