06/10/2026
PRESSEMITTEILUNG der Stadt Rüthen
In der Stadt Rüthen steht eine Hundebestandsaufnahme an. Im Vorfeld erhalten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bislang noch nicht bei der Stadt angemeldet haben, die Möglichkeit, dies nachzuholen.
Damit nicht angemeldete Hunde noch vor Beginn der Hundezählung ordnungsgemäß für die Erhebung von Hundesteuern erfasst werden können, wird eine Frist von drei Monaten bis zum
31. Dezember 2026 eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt können alle bisher nicht angemeldeten Hunde bei der Stadt Rüthen nachgemeldet werden.
Die Stadt Rüthen bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, zu überprüfen, ob ihre Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Eine rechtzeitige Nachmeldung ermöglicht es, die Angelegenheit unkompliziert vor Beginn der Hundezählung zu klären.
Für die Anmeldung oder bei Fragen zur Hundesteuer steht Frau Marx zur Verfügung:
Frau Marx
Telefon: 02952 / 818-111
E-Mail: [email protected]
Die Stadt Rüthen bittet darum, von der Möglichkeit zur freiwilligen Nachmeldung innerhalb der eingeräumten Frist Gebrauch zu machen. Während und nach der Bestandsaufnahme festgestellte Hunde, die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, können ein Bußgeldverfahren gegen die Halterin oder gegen den Halter auslösen