19/10/2026
Öffentliche Ausschreibung
Verkauf einer Teilfläche der ehemaligen Kleingartenanlage in Raguhn
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz bietet eine ca. 3.000 m² große, bislang unvermessene Teilfläche des Flurstücks 243, Flur 10, Gemarkung Raguhn, zum Verkauf an.
Die Fläche befindet sich in attraktiver Lage an der Wittenberger Straße in Raguhn und bietet interessierten Erwerbern die Möglichkeit, eine zusammenhängende Grundstücksfläche im vorhandenen Bestand zu erwerben.
📋 Grundstücksdaten
• Lage: 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn, Wittenberger Straße
• Gemarkung: Raguhn
• Flur: 10
• Flurstück: 243
• Fläche: ca. 3.000 m², unvermessene Teilfläche
• Mindestgebot: 6,00 €/m²
• Mindestgebot bei ca. 3.000 m²: ca. 18.000,00 €
• Gebotsabgabe: Das Gebot ist in €/m² Fläche anzugeben.
• Der endgültige Kaufpreis wird nach erfolgter Vermessung auf Grundlage des gebotenen Quadratmeterpreises und der tatsächlich vermessenen Fläche ermittelt.
📍 Lage und Grundstückssituation
Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um eine mit Resten einer ehemaligen Kleingartenanlage bebauten Grünfläche.
Die Fläche liegt:
• im Außenbereich gemäß § 35 BauGB,
• im Flächennutzungsplan als Fläche für Dauerkleingärten ausgewiesen,
• nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
• nicht im Sanierungsgebiet.
Eine Trafostation im Fremdeigentum befindet sich auf der Verkaufsfläche. Die hierfür bestehende Dienstbarkeit ist durch den Käufer zu übernehmen.
🔍 Hinweise zur künftigen Nutzung
Die konkrete Zulässigkeit von Vorhaben sowie die damit verbundene künftige Nutzungsmöglichkeit sind vom Interessenten bzw. Bieter eigenständig und vor Abgabe eines Gebotes mit dem zuständigen Bauordnungsamt zu klären.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung oder für eine bestimmte bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks.
Einschränkungen hinsichtlich Naturschutz, Denkmalschutz oder Altlasten sind der Stadt derzeit nicht bekannt. Eine eigenständige Prüfung und gegebenenfalls weitergehende Auskunft ist durch den Bieter beim zuständigen Landkreis vorzunehmen.
⚖️ Weitere Verkaufsbedingungen
Das Grundstück wird im vorhandenen Zustand („wie es steht und liegt“) verkauft. Eine Räumungs- oder Beseitigungsverpflichtung des Verkäufers besteht nicht.
Das Grundstück ist seitens des Verkäufers nicht versichert. Für einen gegebenenfalls gewünschten Versicherungsschutz hat der Käufer ab Besitzübergang selbst Sorge zu tragen.
Bestehende Dienstbarkeiten sind vom Käufer ohne Anrechnung auf die Gebotssumme bzw. den Kaufpreis zu übernehmen. Dies umfasst auch die Übernahme der sich daraus ergebenden schuldrechtlichen Verpflichtungen.
Sämtliche mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten sowie die Kosten der erforderlichen Vermessung und die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.
Das Betreten und die Besichtigung des Grundstücks erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Interessenten werden gebeten, das Gelände nur unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und mit entsprechender Vorsicht zu betreten.
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz behält sich vor, eine erneute Ausschreibung durchzuführen.
Die Notwendigkeit der Vorlage eines Finanzierungsnachweises vor Kaufvertragsabschlusses bleibt vorbehalten.
Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig.
📩 Gebotsabgabe
Das Mindestgebot beträgt: 6,00 €/m²
Bei einer angenommenen Fläche von 3.000 m² entspricht dies bei einem Gebot zum Mindestgebot einem Kaufpreis von 18.000,00 € zzgl. Nebenkosten.
Wichtig: Das Gebot ist ausdrücklich in €/m² Fläche anzugeben. Der endgültige Kaufpreis ergibt sich nach erfolgter Vermessung aus dem gebotenen Quadratmeterpreis multipliziert mit der tatsächlich vermessenen Fläche.
Gebote sind bis zum 02.12.2026 um 13:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Nicht öffnen! Gebot Verkauf Kleingartenanlage“
bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz einzureichen.
Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe ist der Eingang bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz freut sich auf Ihre Gebote.