27/10/2026
Artikel 74 Absatz 1 Nr. 15 Grundgesetz erteilt dem Bund die Entscheidungsbefugnis, Vergesellschaften zu ermöglichen oder abzulehnen und die Ausgestaltung zu definieren. Wenn die Linkspartei behauptet, dass die Zuständigkeit nicht beim Bund liegen würde, dann ist dies entweder Unkenntnis oder einfach gezielt gelogen. Wir könnten uns bei den Linken beide Varianten gut vorstellen:
40 Milliarden Euro Steuergeld für NULL neue ausgeben? Nicht mit uns! 🛑🏠
In Berlin träumen Linke, Grüne und SPD davon, rund 150.000 Wohnungen zu verstaatlichen. Ihre Milchmädchenrechnung: Man enteignet einfach unter Marktwert und zahlt nur 16 Milliarden Euro.
Die Wahrheit sieht anders aus: Experten schätzen die echten Kosten zum Verkehrswert auf rund 40 Milliarden Euro – eine Summe, die das hochverschuldete Berlin niemals stemmen kann.
👉 Und das Bitterste für alle Wohnungssuchenden: Durch eine entsteht kein einziger neuer Quadratmeter Wohnraum.
Deshalb handelt die CDU-geführte Bundesregierung jetzt: Bundesinnenminister Dobrindt bringt das neue auf den Weg. Schneller, als das Berliner Linksbündnis enteignen kann!
Unser 3-Stufen-Plan im Überblick:
1️⃣ Entschädigungen sind ausschließlich zum echten Verkehrswert möglich, ermittelt durch ein unabhängiges Gutachten.
2️⃣ Geld auf den Tisch! Die Entschädigung muss unmittelbar gezahlt werden. Keine Schulden über Jahrzehnte abbezahlen.
3️⃣ Bevor überhaupt über eine nachgedacht werden darf, muss das Land beweisen, dass wirklich ALLE Mittel für mehr Wohnungsbau und Förderung komplett ausgeschöpft wurden.
Willkürlicher Vergesellschaftungs-Fetisch passt nicht zu unserem und löst kein einziges Problem auf dem Wohnungsmarkt. Wer bezahlbare Mieten will, muss Investitionen ermöglichen und den Neubau entfesseln, statt Milliarden an Steuergeldern für linke Ideologie zu verbrennen!