29/09/2026
Während sich die DreieichBau viel Mühe gibt die historische Stadtmauer in Dreieichenhain zu sanieren und damit für die Zukunft zu bewahren (siehe Bild), hat eine Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FWG, 2 von 3 FDP Stadtverordneten den Weg für eine Innenbereichssatzung entlang des Waldgrabengeländes außerhalb der historischen Stadtmauer von Dreieichenhain freigemacht.
Über viele Jahrzehnte wurden dort kleinere und größere Durchbrüche an der historischen Stadtmauer, welche fast ausschließlich der Stadt gehört, vorgenommen und in den angrenzenden Grundstücken außerhalb der Stadtmauer wurden unterschiedlichste Gebäude errichtet. Unsere Fraktion hatte sich nach Vorlage der Drucksache darauf verständigt, die Idee einer Innenbereichssatzung nicht zu unterstützen. Zum einen hatte der Magistrat mit seinen eigenen Ausführungen deutlich gemacht, dass es sich weitestgehend um illegale Bauten handelt. Während an anderen Stellen unserer Stadt in den vergangenen Jahren selbst kleinste illegale Gartenhütten abgeräumt werden mussten, soll hier eine großflächige Amnestie gelten. Zum anderen handelt es sich bei der Stadtmauer um einen Teil des historischen Erbes von Dreieichenhain welches sich zudem im Besitz der Stadt Dreieich befindet. Jegliche Anbauten an diese Stadtmauer haben somit nicht nur das historische Erbe von Dreieichenhain beschädigt oder zerstört, sondern auch das Eigentum der Stadt. Hier nun eine besondere „Rücksichtnahme“ walten zu lassen sahen wir nicht als richtig an. Wie es von Anfang an zu erwarten war, wurde die Diskussion in den Ausschüssen und auch zwischen den Sitzungen sehr emotional geführt. Bei allem Verständnis für die Emotionen der Menschen, die dort zum Teil seit Jahrzehnten (illegale) Nutzungen betreiben, haben wir uns klar gegen die Satzung ausgesprochen. Unabhängig von der Frage, welche baurechtlichen Einordnungen dort gelten, liegen die größten Teile des Gebietes innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Daher sind dessen relativ strenge Auflagen in jedem Fall einzuhalten.