RI Rintelner Interessen

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RI Rintelner Interessen Im Wählerbündnis Rintelner Interessen engagieren sich Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Stadtgebiet.

Wir sind keine Partei mit einem starren und festgefahrenen Programm, sondern Ihr Ansprechpartner in der Lokalpolitik.

Am Donnerstag hat das Bundesfinanzministerium die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung veröffentlicht. Zweimal im Jahr ...
24/10/2026

Am Donnerstag hat das Bundesfinanzministerium die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung veröffentlicht. Zweimal im Jahr schätzen Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaftsinstitute gemeinsam, wie viel Steuern in den kommenden Jahren eingenommen werden. Diese Zahlen sind die Grundlage für alle öffentlichen Haushalte, auch für den Haushalt unserer Stadt.
Bundesweit rechnen Bund, Länder und Gemeinden für 2026 mit Steuereinnahmen von knapp 998 Milliarden Euro, also fast einer Billion.
Die Frühjahrs-Schätzung im Mai war für die Städte und Gemeinden ein harter Schlag. Vor allem bei der Gewerbesteuer wurden die Erwartungen deutlich nach unten korrigiert. Die neue Schätzung fällt für Länder und Gemeinden nun durchgehend etwas besser aus. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber noch kein Grund zur Entwarnung, denn ein Großteil des Einbruchs aus dem Frühjahr ist damit noch nicht wieder aufgeholt.
Konkrete Zahlen für Rinteln liegen noch nicht vor. In den nächsten Wochen rechnet das Land Niedersachsen die Bundesschätzung auf seine Kommunen herunter und gibt sogenannte Orientierungsdaten heraus. Daran orientiert sich die Stadt bei ihren Ansätzen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen im Haushalt 2027.
Rinteln befindet sich in der Haushaltssicherung. Umso wichtiger ist daher, was mit verbesserten Einnahmeerwartungen passiert. Werden sie genutzt, um den Haushalt zu stabilisieren und die Verschuldung zu begrenzen? Oder verschwinden sie in neuen Ausgaben?
Der neue Stadtrat nimmt im November seine Arbeit auf. Wir werden die Haushaltsberatungen genau verfolgen, unbequeme Fragen stellen und Sie hier regelmäßig über die Finanzlage unserer Stadt informieren.
Jeder Euro zählt. Wir fragen nach.

Laut Presse entgehen der Stadt Rinteln mehr als 600.000 Euro an Vergnügungssteuer. In der Ratssitzung am 8. Oktober hat ...
22/10/2026

Laut Presse entgehen der Stadt Rinteln mehr als 600.000 Euro an Vergnügungssteuer. In der Ratssitzung am 8. Oktober hat unsere Fraktion dazu Fragen gestellt. Öffentlich beantwortet wurde keine davon, mit der Begründung, diese Informationen seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Seitdem werden wir oft gefragt: Ist das wirklich alles geheim? Mit diesem Beitrag beginnen wir eine kleine Reihe, die die Zeit bis zur Entscheidung über den Wahleinspruch begleitet.
=> Öffentlichkeit ist die Regel
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz legt fest, dass Ratssitzungen öffentlich sind. Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Nichtöffentlichkeit ist also die Ausnahme und eine Ausnahme benötigt einen Grund.
=> Es gibt gute Gründe für Vertraulichkeit
Dazu gehört das Steuergeheimnis. Das ist richtig, denn es schützt jeden von uns. Niemand soll in einer Ratssitzung erfahren, wie viel Steuern sein Nachbar zahlt oder schuldet.
=> Der Steuerpflichtige ist geschützt, der Haushalt nicht
Das Steuergeheimnis schützt den Einzelnen: wer ist er, wie viel Steuern schuldet er, wie geht es ihm wirtschaftlich? Es schützt aber nicht die Frage, wie viel Geld der Stadt fehlt. Der städtische Haushalt ist öffentlich. Er wird öffentlich beraten, öffentlich beschlossen und öffentlich abgerechnet. Wenn dem Haushalt Steuern in dieser Größenordnung nicht zufließen, geht das alle Bürger an, denn es ist ihr Geld.
=> Vertraulich heißt nicht, dass alles geheim ist
Angaben zum betroffenen Steuerpflichtigen gehören in die nichtöffentliche Sitzung. Darüber wollen auch wir nicht öffentlich sprechen. Wie viel Geld in der Stadtkasse fehlt, seit wann die Verwaltung davon wusste und welche Kontrollen es künftig geben soll, betrifft dagegen den Haushalt und die Organisation der Verwaltung. Ein Steuergeheimnis sehen wir dabei nicht.

In unserem nächsten Beitrag geht es um die Frage: Wer entscheidet eigentlich, was öffentlich beraten wird und was nicht?

Am 8. Oktober 2026 hat der Rat der Stadt Rinteln die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 9 „Auf ...
11/10/2026

Am 8. Oktober 2026 hat der Rat der Stadt Rinteln die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Berge“ beschlossen. Die Abstimmung fiel mit großer Mehrheit für die Änderung aus. Der Beschluss wurde im bisherigen Rat gefasst, also vor dem Amtsantritt des neu gewählten Rates im November.
Unser Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser hatte der Bürgermeisterin vor der Sitzung einen Fragenkatalog zugesandt, mit der Bitte, diese Fragen vor der Beschlussfassung zu verlesen und zu beantworten. Die Fragen betrafen Brandschutz und Feuerwehr, Havarien und Schutz der Nachbarschaft, Boden- und Gewässerschutz, Lärm und Blendwirkung, militärischen Flugverkehr, Gesamtvorhaben und Infrastruktur, Kosten, Haftung und Rückbau sowie langfristige Kontrolle. Der Katalog wurde in der Sitzung weder verlesen noch im Einzelnen beantwortet. Stattdessen hat die Stadt einen Juristen hinzugezogen. Dieser erklärte, aus seiner Sicht sei alles unbedenklich, und unser Fragenkatalog sei nicht Gegenstand eines Bebauungsplans.
Es mag für manche Punkte zutreffen, dass sie in späteren Verfahren geregelt werden. Ausgeräumt sind die Bedenken der Anwohner damit aber nicht. Dazu wären konkrete Antworten nötig: Wie ist der Brandschutz geregelt? Wer trägt die Kosten bei Schäden und was passiert bei einer Insolvenz des Betreibers? Was geschieht mit Boden und Löschwasser? Das sind keine Fragen, die nur Juristen beschäftigen, sondern vor allem die Menschen, die neben der Anlage wohnen. Eine allgemeine Einschätzung, alles sei unbedenklich, nimmt die Bedenken der Anwohner nicht ernst, sondern erklärt sie für unwichtig.
Die Entscheidung ist gefallen. Die Fragen bleiben.

Prüfung angekündigt – die entscheidenden Fragen bleiben offen.Laut Presse soll ein Fehler in der Finanzabteilung dazu ge...
09/10/2026

Prüfung angekündigt – die entscheidenden Fragen bleiben offen.
Laut Presse soll ein Fehler in der Finanzabteilung dazu geführt haben, dass der Stadt rund 650.000 Euro Vergnügungssteuer entgangen sind. Die Bürgermeisterin hat bestätigt, dass im Amt für Finanzen ein Vorgang aufzuarbeiten ist. Kurz vor der Wahl wurde eine Sitzung des Finanzausschusses abgesagt. Erst nach der Wahl kam der Vorgang dort zur Sprache.
Die Bürgermeisterin hat in der Ratssitzung am Donnerstag eine interne Prüfung angekündigt und zusätzlich eine externe Anwaltskanzlei beauftragt. Zwei Fragen hängen aber von keiner Prüfung ab: Wann wusste die Verwaltung von dem Vorgang? Und warum wurde die Sitzung des Finanzausschusses kurz vor der Wahl abgesagt? Die Antworten darauf sind bekannt, sie müssen nur gegeben werden.
Bastian Kautscha hat gegen die Bürgermeisterwahl Einspruch eingelegt. Dabei geht es nicht um das Verlieren einer Wahl, sondern um die Frage, ob vor der Wahl alle für die Wahlentscheidung wichtigen Informationen bekannt waren. Mit rund vier Prozentpunkten weniger für die Amtsinhaberin hätte es eine Stichwahl gegeben.
Es geht nicht um den Fehler eines einzelnen Mitarbeiters. Es geht um Organisation, Kontrolle und um Ihr Geld. Wir bleiben dran.
Über den Wahleinspruch entscheidet der neue Rat am 5. November um 18 Uhr in öffentlicher Sitzung.

Wer zahlt, wer profitiert? Das Geschäftsmodell Solarpark in vier Bildern:1. Förderung. Die EEG-Marktprämie kommt seit 20...
07/10/2026

Wer zahlt, wer profitiert? Das Geschäftsmodell Solarpark in vier Bildern:
1. Förderung. Die EEG-Marktprämie kommt seit 2023 aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuermitteln. Sie gleicht aus, wenn der Marktpreis unter dem zugesagten Preis liegt. Für Parks mit Speicher gibt es weitere Möglichkeiten: eine eigene Ausschreibung (Innovationsausschreibung) und nach geltendem Recht die Befreiung von Netzentgelten für Speicher, die bis August 2029 in Betrieb gehen.
2. Steuervorteile. Entstehen Verluste, können die Gesellschafter sie mit ihren anderen Einkünften verrechnen und so ihre Einkommensteuer mindern. In der Betriebsgesellschaft werden Verluste außerdem vorgetragen und mindern später die Gewerbesteuer, die die Gemeinde bekäme. Gezahlte Gewerbesteuer können die Gesellschafter zudem auf ihre Einkommensteuer anrechnen.
3. Strom. Der Investor verkauft den Strom über einen Direktvermarkter an der Börse oder per Liefervertrag. Bezahlt wird er wie jeder andere Strom auch, über die Stromrechnung.
4. Ergebnis. Strom zahlen wir sowieso. Die Förderung kommt obendrauf.
Der Vorteil bleibt beim Investor. Die Rechnung geht an uns alle.

Solarpark Krankenhagen: 3.000 Seiten in einer Woche — ist das eine sorgfältige Prüfung?Der Bauausschuss hat in seiner le...
30/09/2026

Solarpark Krankenhagen: 3.000 Seiten in einer Woche — ist das eine sorgfältige Prüfung?
Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung über das Projekt entschieden. Zuvor hatte unser Vertreter im Bauausschuss, Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser, beantragt, die Abstimmung zu vertagen: Rund 3.000 Seiten Tischvorlage waren den Ausschussmitgliedern erst eine Woche vor der Sitzung zugegangen — für eine Entscheidung dieser Tragweite schlicht nicht sorgfältig zu prüfen. Der Antrag wurde mit 2:6:1 Stimmen abgelehnt.
Ein Vorhaben dieser Tragweite benötigt eine Prüfung, die diesen Namen auch verdient, nicht 3.000 Seiten in nur einer Woche.
Am 8. Oktober soll der Stadtrat final entscheiden — öffentlich, ab 18 Uhr. Wir sind der Meinung: Diese Entscheidung braucht mehr Zeit, nicht weniger.

7,58 Millionen Euro für Rinteln – eine EinordnungRinteln erhält bis 2042 insgesamt 7.584.015 € aus dem Sondervermögen In...
27/09/2026

7,58 Millionen Euro für Rinteln – eine Einordnung
Rinteln erhält bis 2042 insgesamt 7.584.015 € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (SVIK). Das ist zunächst eine gute Nachricht, gerade angesichts der angespannten Haushaltslage – und wir freuen uns, dass die kommenden Investitionen in Schulen, Feuerwehr und Straßen damit zumindest teilweise leichter finanzierbar werden.
Zwei Dinge sollte man dabei aber im Blick behalten:
Erstens ist das Geld eine einmalige, zeitlich befristete Förderung – kein dauerhaft zusätzliches Einkommen der Stadt. Sie hilft bei den anstehenden Investitionen, löst aber keine strukturellen Probleme im laufenden Haushalt.
Zweitens: Auch dieses "Geschenk des Bundes" fällt nicht vom Himmel. Das Sondervermögen wird über zusätzliche Kredite des Bundes finanziert – Geld, das letztlich von uns allen als Steuerzahlern aufgebracht werden muss, nur eben über den Umweg der Bundesebene statt direkt aus dem städtischen Haushalt.
Umso wichtiger ist es, dass diese Mittel dort ankommen, wo sie den größten Nutzen stiften – und dass genau nachvollzogen werden kann, wofür sie am Ende tatsächlich eingesetzt werden.
Jeder Euro zählt. Wir rechnen nach.

Wer zahlt den Hallenbad-Kredit eigentlich zurück?Zur Finanzierung der Hallenbad-Sanierung erreicht uns immer wieder eine...
17/09/2026

Wer zahlt den Hallenbad-Kredit eigentlich zurück?
Zur Finanzierung der Hallenbad-Sanierung erreicht uns immer wieder eine Frage: "Sind die Bäderbetriebe nicht einfach ein eigenständiges Unternehmen, das seinen Kredit selbst zurückzahlt?"
Formal ja – die Bäderbetriebe Rinteln GmbH ist die Kreditnehmerin für die 10 Millionen Euro, die für die Sanierung aufgenommen wurden. Wer aber tatsächlich für Zins und Tilgung aufkommt, ist eine andere Frage.
Die Antwort steht im Ratsbeschluss von 2023: Der städtische Kernhaushalt zahlt den Bäderbetrieben über 25 Jahre eine jährliche Kapitalzuweisung – aktuell 687.100 Euro pro Jahr laut Haushaltsplan 2026. Damit wird genau der Kapitaldienst für diesen Kredit finanziert. Nicht aus den Eintrittsgeldern des Bades, sondern aus dem allgemeinen Haushalt – also letztlich aus Steuermitteln.
Die Bäderbetriebe sind damit formal die Kreditnehmerin. Wirtschaftlich trägt der Kernhaushalt die Last.
Das ist kein Vorwurf an die Bäderbetriebe – die Konstruktion ist rechtlich sauber und in Kommunen üblich. Uns ist nur wichtig, dass diese Zusammenhänge nachvollziehbar bleiben, wenn über die Kosten der Sanierung gesprochen wird.
Jeder Euro zählt. Wir rechnen für Sie nach.

15/09/2026

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Stadt Rinteln
31737

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