14/08/2026
Fünf Jahre Dünenpark: Warum das BIG BAUprojekt zum Stresstest für die CDU vor der Landtagswahl wird
Es war einer dieser Tage wie heute, an denen Sylt aussieht, als könne überhaupt nichts schiefgehen. Blauer Himmel, Sonne, warm. Mitte August 2021, genau vor fünf Jahren, lud Marc Weinstock nach List auf das Gelände der ehemaligen Marineversorgungsschule, um den Spatenstich des Dünenparks groß zu feiern. Politik, Wirtschaft, geladene Gäste, Fotografen, Fernsehen – alle kamen. Spaten in der Hand, Erde in die Luft – Aufbruch. Der Dünenpark konnte starten.
Lists Bürgermeister Ronald Benck (CDU) zeigte sich ebenso beglückt wie Hans-Jörn Arp, damals Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein. Alles, was auf Sylt Rang und Namen hat, kam zum Feiern. Das größte Bauprojekt, das die Insel je gesehen hatte, sollte Wirklichkeit werden: Wohnraum für Insulaner, Ferienhäuser, Kita, Schwimmhalle, Sport- und Grünflächen, Tiefgarage sowie ein neues Mobilitätskonzept mit Car-Sharing und allem, was modernes Wohnen heute ausmacht. Die DSK BIG, heute BIG BAU, sprach vom „Wohnquartier der Zukunft“.
Doch auf Sylt blieben viele skeptisch. Flächen auf einer Insel sind naturgemäß begrenzt – was einmal gebaut ist, bleibt. Großprojekte der Vergangenheit wie das gescheiterte Monsterprojekt „Atlantis“ in den Siebzigern, das Tui-Dorfhotel in Rantum, das Fiasko der Thermenplanung in Keitum, der A-ROSA-Klotz in List oder der überdimensionierte Lanserhof sind ins Inselgedächtnis eingeschrieben. Die Kernfragen waren stets dieselben: Darf man Investoren vertrauen? Wieviel Großprojekt verträgt eine kleine Insel? Und was haben diejenigen davon, die hier leben?
Auch beim Dünenpark fragten sich viele Menschen vor Ort, ob dieses Vorhaben nicht den Rahmen sprengt. Das Bürgernetzwerk „Merret reicht’s“ gab dieser Skepsis von Anfang an eine Stimme und bekam dafür aus Politik, Wirtschaft und vor allem vom Investor reichlich Saures, inklusive Post vom Anwalt. Merret liege falsch, hieß es damals. Und zwar total. Im Bürgernetzwerk empfindet man heute jedoch keinerlei Genugtuung darüber, dass diese Sorge offensichtlich berechtigt war.
+++ Ein Versprechen an die Insel +++
Der Dünenpark besaß ein entscheidendes Element, das ihn von reinen Spekulationsprojekten unterschied: ein politisches Versprechen an die Insel. Der Investor durfte auf 18 Hektar ein gewaltiges Areal entwickeln und einen Ferienpark bauen. Im Gegenzug sollte List maßgeblich profitieren: Dauerwohnraum für Einheimische, bezahlbare Mieten, eine sanierte Schwimmhalle, Kita und Infrastruktur.
Ohne diese Verknüpfung hätte die Landesregierung ihre Zustimmung nie gegeben. Denn eigentlich verbietet die Raumordnung strikt den Ausbau von Ferienhausgebieten auf den ohnehin schon belasteten Inseln. Das CDU-geführte Innenministerium hebelte für dieses Projekt seine eigenen Schutzvorschriften aus.
Beim Meilensteinfest 2022 fühlte sich Marc Weinstock an die Vorgaben der Landesregierung noch gebunden: „Das, was wir versprochen haben, wird auch umgesetzt.“ Der Dünenpark sei ein „Symbol für Zuverlässigkeit“. 105 Mietwohnungen für Insulaner wurden damals zu Kaltmieten zwischen 6,10 und 10,50 Euro pro Quadratmeter angekündigt.
Fünf Jahre nach dem ersten Spatenstich lohnt es sich, diese Zusage als Maßstab heranzuziehen. Die freifinanzierten, ursprünglich preisgedämpfte Wohnungen in den „Fünf Schwestern“ kosten inzwischen 16 Euro – pro Quadratmeter. Die Gemeinde List hat diesem Preissprung mehrheitlich zugestimmt.
Keine Frage, Unternehmen müssen wirtschaftlich arbeiten. Doch Unternehmertum beinhaltet naturgemäß auch Risiko. Es stellt sich die fundamentale Frage: Warum wird dieses finanzielle Risiko nun ausgerechnet auf den Teil des Projektes abgewälzt, mit dem das Bauvorhaben der Bevölkerung einst schmackhaft gemacht wurde – den bezahlbaren Wohnraum für Insulaner?
Marc Weinstock spricht öffentlich immer noch von der 6,50-Euro-Miete. DIE ZEIT zitiert den Investor in der aktuellen Ausgabe in dieser Woche: „So kann heute sozialer Wohnungsbau aussehen. Miete: 6,50 Euro pro Quadratmeter.“ DIE ZEIT hat Weinstocks Aussage offensichtlich nicht nachgeprüft.
Vieles ist im Dünenpark inzwischen zusätzlich gebaut worden. Das Gesicht von List hat sich dauerhaft verändert. Aber ausgerechnet an den Vorgaben, die das Land als Voraussetzung für seine Genehmigung schriftlich festgesetzt hat, wird nun gedreht.
+++ Risikoverlagerung zu Lasten der Insulaner +++
Denn allein die Symbolik der Schwimmhalle wiegt schwer: Beim Spatenstich 2021 zur Sanierung angekündigt, ist ihre Zukunft heute - fünf Jahre - später völlig ungewiss. Bürgermeister Benck hat die Sanierung mittlerweile aus Kostengründen ausgeschlossen. Auch Weinstock ist in Sachen Schwimmbad längst zurückgerudert.
Dieses denkmalgeschützte Gebäude steht sinnbildlich für ein Großprojekt, bei dem der kommerzielle Teil zügig realisiert wird, während der soziale Gegenwert ins Stocken gerät. Auch die zugesagte Kita ist mittlerweile zu einem einzigen Raum geschrumpft. Als Anbau an die alte, vorhandene Kita. Nach fünf Jahren immer noch in Planung. Und vom Mobilitätskonzept spricht schon lange niemand mehr.
+++ Deal zwischen Innenministerium und Weinstock +++
Damit gerät das gesamte Vorhaben in juristische Schräglage. Denn der Dünenpark ist an die Vorgaben des Innenministeriums gebunden. Diese wurden am 16. Dezember 2020 im Zielabweichungsverfahren (ZAV) bewilligt.
Dieser Bescheid war kein Blankoscheck, sondern ein rechtlich bindender Kompromiss. Nun hat Marc Weinstock der Gemeinde eine ganze Liste weiterer Änderungswünsche vorgelegt.
+++ BIG BAU will Vereinbarung brechen +++
Gleich Punkt eins lautet lapidar:
„Die einheitliche Verwaltung des Ferienparkes wird aufgegeben.“
Das klingt zunächst wie eine interne Organisationsfrage. Ist es aber nicht.
Im Zielabweichungsbescheid von 2020 hatte die Landesplanung gerade diese gemeinsame Bewirtschaftung abgesichert. Der Ferienpark sollte gewerblich-touristisch genutzt werden, Dauer- und Zweitwohnen sollten dort dauerhaft ausgeschlossen sein. Gemeinsamer Betrieb, gemeinsame Vermarktung und Unterhaltung sollten auf Dauer gewährleistet werden. Dafür verlangte das Land sogar dingliche Sicherungen im Grundbuch und entsprechende vertragliche Regelungen.
Und genau an diesem Punkt verhandelt die Gemeinde List nun über Änderungen des städtebaulichen Vertrages. Weinstock selbst schreibt, dass diese Gespräche seit mehr als einem Jahr laufen. Im Juli wurde zunächst nur die höhere Mietgrenze beschlossen. Die übrigen Wünsche sind damit aber nicht erledigt, sondern lediglich vertagt.
Für die Gemeinde entsteht daraus eine heikle Verantwortung. Sie kann ihren städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zwar ändern, sie kann aber nicht einfach eine landesplanerische Ausnahmegenehmigung nach ihren eigenen Vorstellungen umschreiben.
Kurz: Ein Beschluss der Gemeindevertretung, der den Auflagen des Landesbescheids zuwiderläuft, ist rechtlich angreifbar und nimmt dem B-Plan schlicht das Fundament.
+++ Innenministerium in der Pflicht +++
Hier kommt die Landesregierung Schleswig-Holstein.de ins Spiel. Die Landesplanungsbehörde darf bei solchen Verwerfungen nicht tatenlos zusehen. Das Innenministerium ist als Aufsichtsbehörde rechtlich verpflichtet zu prüfen, ob die Ausnahmesituation von 2020 unter den geänderten Vorzeichen überhaupt noch durch die zugesagten Gegenleistungen für das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
Das Bürgernetzwerk „Merret reicht’s“ hat deshalb unbequeme Fragen nach Kiel geschickt: Sind die drastischen Abweichungen im Ministerium bekannt? Welches rechtliche Schicksal erleidet das ZAV, wenn wesentliche Auflagen gebrochen werden? Und gilt die Ausnahmegenehmigung von 2020 unter diesen veränderten Vorzeichen überhaupt noch? Das Land kann sich hier nicht auf eine Moderatorenrolle zurückziehen. Es steht in der direkten Pflicht, die Einhaltung der verankerten Schutzzwecke durchzusetzen.
Eine Antwort aus dem Ministerium steht bislang aus. Aber das Ausweichen wird schwerer, denn politisch tickt die Uhr. Vor der nächsten Landtagswahl in Schleswig-Holstein steht insbesondere für CDU Schleswig-Holstein die Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Wer bezahlbaren Wohnraum für unverzichtbar hält, wer den bindenden Regionalplan quasi wie ein Trump’sches Dekret außer Kraft setzt, muss dann auch durchgreifen, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden.
Es geht hier nicht um bürokratische Feinschmeckerei. Es geht um das Wort der Politik, um Glaubwürdigkeit und um Vertragstreue gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auf Sylt. Bevor in List durch die Gemeindevertretung weitere Zugeständnisse an Marc Weinstock gemacht werden, muss die Landesregierung unmissverständlich klarstellen, ob das Bauvorhaben nach den vielen Änderungen und dem Bruch eindeutiger Bestimmungen in seiner jetzigen Form rechtlich überhaupt noch tragfähig ist.
Marc Weinstock wird sein Projekt irgendwann abschließen und sich von der Insel verabschieden. Die Menschen auf Sylt hingegen werden mit den hohen Mieten und den städtebaulichen und sozialen Folgen noch Jahrzehnte leben müssen.
Foto: Screenshot Sylt1 - das Sylter Fernsehen
cc Dr. Sabine Sütterlin-Waack