05/10/2026
Förderverein Hallenbad Titz informiert zu Förderentscheidung des Bundes
Titz. Gute Nachrichten aus Berlin – mit einem wichtigen Dämpfer für allzu verfrühte Euphorie: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner jüngsten Sitzung das Hallenbad Titz für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ausgewählt. Für das geplante Projektpaket zur energetischen Sanierung der Lüftungstechnik wurden Bundesmittel in Höhe von 276.675 Euro in Aussicht gestellt.
Damit hat sich die gemeinsame Bewerbung der Gemeinde und des Fördervereins Hallenbad Titz e.V. (FHT) in einem extrem umkämpften Verfahren durchgesetzt, das einem echten bürokratischen Marathon gleicht: Bundesweit wurden 942 Projektskizzen eingereicht – doch nur 195 Projekte erhielten eine Zusage. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wir haben uns gegen 747 Kommunen durchgesetzt, die in dieser Runde vorerst nicht berücksichtigt werden konnten. Dass das Hallenbad Titz zu diesem erlauchten Kreis der Auserwählten gehört und die erste Phase erfolgreich übersprungen hat, ist ein riesiger Teilerfolg für unsere Gemeinde.
Die Fördersumme im Haushalt reserviert – aber noch nicht auf dem Konto
Der Förderverein betont jedoch ausdrücklich, dass es sich hierbei noch nicht um einen finalen Geldbescheid handelt. Der Beschluss aus Berlin ist rein rechtlich die verbindliche Reservierung der Mittel und das grüne Licht für die nächste, entscheidende Phase: das formelle Hauptantragverfahren.
Auf die Gemeinde und den FHT kommt jetzt die eigentliche Knochenarbeit zu. Um die finale Bewilligung zu erhalten, müssen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nun hieb- und stichfeste Detailplanungen eingereicht werden. Erst wenn diese tiefgehende Planungsrunde vom Bundesinstitut positiv geprüft wurde und der rechtsverbindliche Zuwendungsbescheid vorliegt, darf mit den tatsächlichen Bauarbeiten begonnen werden.
Die Finanzierung: Was wir wollten und was wir bekommen
Unveränderte Projektkosten von insgesamt rund 380.000 Euro vorausgesetzt, stellt uns die aktuelle Zusage aus Berlin vor eine harte finanzielle Realität:
Was wir wollten:
Aufgrund der Haushaltssicherung hatte die Gemeinde auf die maximale Förderquote von 75 Prozent gehofft, was einem Bundeszuschuss von 285.000 Euro entsprochen hätte. Geplant war, dass der FHT 15 Prozent (57.000 Euro) beisteuert und die Gemeinde das absolute, haushaltsrechtliche Minimum von 10 Prozent (38.000 Euro) übernimmt.
Was wir nun maximal bekommen können:
Der Bund hat die Förderung nun strikt auf 276.675 Euro gedeckelt. Es fehlen somit exakt 8.325 Euro an der erhofften Summe.
Gemeinde und FHT müssen nun im anstehenden Hauptverfahren eng zusammenarbeiten und genau prüfen, wie dieses ambitionierte Projekt mit weniger Fördergeld als geplant realisiert werden kann – zumal das Risiko steigender Preise für die einzelnen Gewerke bei der Umsetzung voll auf den lokalen Beteiligten lastet. Für den FHT bedeutet dies umso mehr, dass jeder Euro aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen jetzt zählt, um das Projekt finanziell abzusichern.