23/10/2026
https://www.n-tv.de/ticker/Airbnb-Vermieter-duerfen-kein-Geschirrspuelen-mehr-von-Gaesten-einfordern-id31445455.html
Als Vermieter von Ferienwohnungen sind wir gleich aus mehreren Gründen mit dieser Neuerung nicht einverstanden. Zuallererst empfinden wir die Regelung von der Vermittlung Plattform Airbnb als deutlich mehr als Vermittlung. Hier möchte Airbnb in unsere Arbeit als Vermieter in einer Form eingreifen, die wir nicht unterstützen. Die Verabredungen mit unserem Gästen, die Verabredungen und die Aufgaben für unser Reinigungspersonal, all das gehört nicht zur Vermittlung, sondern zum u. Eigenen Bereich der Vermietung.
Ein anderer Punkt ist, dass das ordentliche Verlassen der Ferienwohnung inklusive Spülen per Hand oder per Spülmaschine des Geschirrs für den größten Teil unserer sehr ordentlichen Gäste ganz selbstverständlich ist. Wir haben in der Vergangenheit oft die Erfahrung gemacht, dass unsere klar formulierten Bitten in diesem Bereich auf Verständnis stießen. Eine Neuregelung ist hier aus unserer Sicht nicht notwendig. 
Für Vermieter von großen Ferienhäusern für zwölf Personen zum Beispiel kann die Neuregelung bedeuten, dass eine Reinigungskraft, die nie mit der Aufgabe eingestellt wurde, auch noch im Geschirr zu spülen. Plötzlich mehrere Stunden länger braucht, wenn das gesamte Geschirr eines Wochenendes sie im Haus erwartet. Schmutzig. Das ist eine Belastung für das Personal und es sind zusätzliche Kosten für die Vermieter. Es ist nicht okay, dass Airbnb entscheiden möchte, dass all das zu geschehen hat. 
Die Begründung von Airbnb, dass diese Regelung eingeführt wird, unter anderem, weil man nicht möchte, dass Gäste Aufgaben erledigen, die eigentlich dem Reinigungspersonal zuzuordnen sind, halten wir für sehr diskussionswürdig. Das Spülen von Geschirr bei der Abreise und das entsorgen von Müll sind nach allgemein Verständnis durchaus Dinge, die Gäste in Ferienwohnungen akzeptieren und als üblich betrachten. 
Offen bleibt die Frage, warum Airbnb diese Regelungen einführt. Verschiedene Vermutungen werden geäußert. Eine davon ist, dass eine Annäherung an Hotel Verhältnisse wird. Hier bleibt zu prüfen, ob die grundsätzlich andere Situation eines Gastes im Hotel, ohne Küche, mit einer Unterbringung auf Airbnb gleichzusetzen ist.

Vermieter auf der Unterkünfte-Plattform Airbnb dürfen von ihren Gästen nicht mehr verlangen, dass sie zum Check-out das Geschirr abwaschen und die Betten abziehen.