21/10/2026
⚡ Schon an die Energiesteuerrückerstattung gedacht?
Damit Sie keine Rückerstattung verschenken, möchten wir Sie rechtzeitig auf eine wichtige Frist aufmerksam machen. Die Energiesteuerrückerstattung für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung für das Jahr 2025 kann noch bis zum 31.12.2026 beantragt werden. ✅
Durch die Energiesteuerrückerstattung können Sie einen Teil der gezahlten Verbrauchssteuer zurückerhalten.
Damit die Beantragung möglichst einfach gelingt, haben wir auf unserer Webseite hilfreiche Informationen und Unterlagen für Sie zusammengestellt. 🤝