15/10/2026
🔥 Gartenabfälle verbrennen: Das gilt ab 15. Oktober
Ab dem 15. Oktober 2026 dürfen pflanzliche Gartenabfälle in Teilen des Landkreises Wittenberg wieder verbrannt werden. Aber: Nicht überall gelten die gleichen Zeiträume – und in einigen Gebieten ist das Verbrennen grundsätzlich nicht erlaubt.
📍 Wittenberg und Wörlitz:
Außerhalb der Kernstadt Wittenberg und der Ortschaft Reinsdorf mit Braunsdorf und Dobien sowie in Wörlitz ist das Verbrennen vom 15. Oktober bis 30. November 2026 erlaubt. Im Frühjahr gilt ein weiterer Zeitraum vom 15. Februar bis 31. März 2027.
📍 Übriges Kreisgebiet:
Hier gilt grundsätzlich der Zeitraum vom 15. Oktober 2026 bis 31. März 2027. Ausgenommen sind unter anderem die Ortsteile Bad Schmiedeberg, Großwig und Moschwig der Stadt Bad Schmiedeberg.
⏰ Erlaubte Zeiten:
Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr.
Wichtig: Laub und Rasenschnitt dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Außerdem gelten Mindestabstände zu Gebäuden, Wald, Straßen sowie medizinischen Einrichtungen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 bis 5, starkem Wind, Nebel beziehungsweise Smog und an Feiertagen ist das Verbrennen ebenfalls verboten.
🐦 Vor dem Anzünden muss das Material noch einmal umgesetzt werden. So können sich Tiere, die darin Schutz gesucht haben, rechtzeitig entfernen.
👉 Alle Regeln, Gebiete und Verbrennungszeiten findet ihr auf unserer Webseite:
https://www.landkreis-wittenberg.de/verbrennen-pflanzlicher-gartenabfaelle-im-landkreis-wittenberg/