19/10/2026
📩 In den vergangenen Tagen haben uns einige Fragen zu Schreiben erreicht, die aktuell zum Thema Smart Meter in Umlauf sind.
❗Wichtig zu wissen: Alle Kundinnen und Kunden, die im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts von EWR von einem Pflichteinbau betroffen sind, wurden bzw. werden von uns direkt informiert.
Daneben gibt es auch Angebote externer Anbieter für einen freiwilligen Einbau eines Smart Meters. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit EWR. Ob Sie ein solches Angebot annehmen möchten, können Sie selbst entscheiden.
In unserem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen rund um Smart Meter, Pflichteinbau und freiwillige Angebote für Sie zusammengefasst. 👇
Alles, was Sie über Smart Meter wissen sollten💡⚡
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit, der Ihren Energieverbrauch automatisch und nahezu in Echtzeit erfasst und übermittelt. Im Vergleich zu klassischen Zählern müssen Sie Ihren Verbrauch nicht mehr manuell ablesen, da die Daten direkt an den Messstellenbetreiber übermittelt werden.
Doch wie kommt man eigentlich an einen Smart Meter?
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass bestimmte Haushalte und Anlagenbetreiber mit einem Smart Meter ausgestattet werden müssen (Pflichteinbau). Das betrifft vor allem Haushalte mit höherem Stromverbrauch (ab etwa 6.000 kWh pro Jahr) sowie Betreiber von Photovoltaik- oder anderen Energieerzeugungsanlagen. In diesen Fällen wird der Einbau automatisch veranlasst, Sie müssen sich also nicht selbst darum kümmern. Der Pflichteinbau wird vom grundzuständiger Messstellenbetreiber durchgeführt und Sie werden drei Monate vorab informiert.
Wenn Sie einen Smart Meter erhalten möchten und nicht vom Pflichteinbau betroffen sind, müssen Sie sich aktiv an den Messstellenbetreiber wenden. Der Einbau erfolgt in diesem Fall freiwillig und ist kostenpflichtig. Kosten und Verfügbarkeit können je nach Region und Anbieter variieren.
Aktuell sind zudem Schreiben verschiedener externer Anbieter im Umlauf, die den Einbau von Smart Metern außerhalb des gesetzlichen Pflichteinbaus anbieten. Diese Angebote stehen nicht im Zusammenhang mit EWR. Sie können selbst entscheiden, ob Sie ein solches Angebot annehmen möchten.