04/11/2026
📢 Ausschreibung zur Ganztagsbetreuung in den Ferien
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Ab dem 1. August 2026 gilt dieser zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe.
Damit die Ferienbetreuung künftig sichergestellt werden kann, hat der Landkreis Diepholz für die (Samt-)Gemeinden Stuhr und Barnstorf die Ausschreibungen übernommen und auf dem Vergabeportal Niedersachsen (vergabe.niedersachsen) veröffentlicht.
🔎 Worum geht es konkret?
Gesucht werden anerkannte freie Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII), die die Einrichtung, Organisation und den Betrieb der Ferienbetreuung übernehmen.
- Schuljahr 2026/2027: Ferienbetreuung für Erstklässler in den Oster- und Sommerferien
- Schuljahr 2027/2028: Ferienbetreuung für Kinder der 1. und 2. Klassenstufe
- In den Folgejahren: Der Rechtsanspruch wird schrittweise auf die jeweils nächste Klassenstufe ausgeweitet.
Dabei steht mehr als die reine Betreuung im Mittelpunkt: Gefragt sind altersgerechte Angebote, die einen Ausgleich zum Schulalltag schaffen und den Kindern ein abwechslungsreiches Ferienprogramm ermöglichen. 🎨⚽🌳
Alle Informationen zu den Ausschreibungen gibt es auf dem Vergabeportal Niedersachsen unter vergabe.niedersachsen.de