06/10/2026
Coesfelder Liste: AfD-Fraktion will wissen, wie Hamm mit Abschiebehilfe umging
HAMM. Die sogenannte „Coesfelder Liste“ beschäftigt nun auch den Rat der Stadt Hamm. Die AfD-Fraktion hat bereits am 16. September eine umfangreiche Anfrage an Oberbürgermeister Marc Herter gestellt.
Sie soll in der Ratssitzung am 13. Oktober beantwortet werden.
Hintergrund sind Listen, die von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld an kommunale Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt wurden.
Darin wurden Fälle vollziehbar ausreisepflichtiger Personen aus den Westbalkanstaaten aufgeführt. Die ZAB bot den Kommunen dabei Unterstützung unter anderem bei der Beschaffung von Passersatzpapieren und Reisedokumenten an.
Wie inzwischen durch eine Kleine Anfrage der FDP im Landtag bekannt wurde, wurden insgesamt 1.245 Datensätze an 73 kommunale Ausländerbehörden verschickt.
Nach Angaben der Landesregierung entstanden daraus jedoch nur 143 Amtshilfeersuchen zur Passersatzpapierbeschaffung. 53 Personen konnten inzwischen zurückgeführt werden.
Die AfD-Fraktion möchte nun wissen, ob auch Hamm zu den 73 angeschriebenen Kommunen gehört und wie die Hammer Ausländerbehörde auf das Unterstützungsangebot reagiert hat.
In der unter der Nummer AF-116/26 geführten Anfrage fragt die Fraktion unter anderem, wie viele Personen in Hamm von der Coesfelder Liste betroffen waren, bei wie vielen die Unterstützung der ZAB in Anspruch genommen wurde,
für wie viele Pass- oder Passersatzpapiere beschafft wurden und wie viele anschließend tatsächlich zurückgeführt werden konnten. Die Anfrage enthält insgesamt 25 Fragen. Anfrage_AF-116-26
Darüber hinaus verlangt die Fraktion Auskunft darüber, wie viele Menschen sich derzeit im Zuständigkeitsbereich der Hammer Ausländerbehörde befinden,
die vollziehbar ausreisepflichtig oder geduldet sind und bei denen fehlende Pass- oder Reisedokumente eine Rückführung verhindern. Gefragt wird auch, in wie vielen dieser Fälle die Hilfe einer Zentralen Ausländerbehörde angefordert wurde. Anfrage_AF-116-26
Fraktionsvorsitzender Pierre Jung sieht angesichts der jetzt bekannt gewordenen landesweiten Zahlen zusätzlichen Klärungsbedarf.
„Wenn tatsächlich 73 Ausländerbehörden angeschrieben wurden, muss geklärt werden, ob Hamm dazugehört und was anschließend mit den angebotenen Hilfen geschehen ist. Genau deshalb haben wir unsere Anfrage gestellt. Entscheidend ist für uns, wie viele Fälle Hamm betrafen, ob Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten angeboten und genutzt wurde und wie viele Rückführungen daraus tatsächlich erfolgt sind“, erklärt Jung.
Die AfD fragt außerdem nach den internen Abläufen der Stadtverwaltung. Sie möchte wissen, wie sichergestellt wird, dass Unterstützungsangebote einer Zentralen Ausländerbehörde nicht aufgrund von Zuständigkeits-, Kommunikations- oder Weiterleitungsproblemen unbearbeitet bleiben. Anfrage_AF-116-26
Ein weiterer Teil der Anfrage beschäftigt sich mit strafrechtlich auffällig gewordenen Ausreisepflichtigen sowie mit der Frage, ob die Stadt nach Bekanntwerden der Vorgänge ihre Verfahren bei Identitätsklärung, Passersatzpapierbeschaffung, Duldungsverlängerungen und Zusammenarbeit mit den Zentralen Ausländerbehörden überprüft hat. Anfrage_AF-116-26
Antworten soll die Stadtverwaltung in der Ratssitzung am 13. Oktober geben.
Dann dürfte sich erstmals konkret zeigen, welche Rolle die inzwischen landesweit diskutierte „Coesfelder Liste“ in Hamm gespielt hat.
-----------------------------------------------------------------------
Anfrage AF-116/26 Datum
16.09.2026
Absender
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm
Adressat
Oberbürgermeister Marc Herter
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Rat 13.10.2026 zur Kenntnis
Betreff
„Coesfelder Liste“ und „Liste Unna“ – Rückführungen und Zusammenarbeit der Ausländer
behörde Hamm mit den Zentralen Ausländerbehörden
Anfrage
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1.Coesfelder Liste: Wurden der Ausländerbehörde der Stadt Hamm im
Zusammenhang mit der im November 2024 versandten sogenannten „Coesfelder
Liste“ Personen bzw. Fälle übermittelt, für die die ZAB Coesfeld Unterstützung bei der Identitäts-
klärung, Beschaffung von Passersatzpapieren, EU-Reisedokumenten oder Vorbereitung einer Rü-
ckführung angeboten hat?
2.Falls ja:
a) Wie viele Personen betraf dies?
b) Welche Herkunftsstaaten waren betroffen?
c) Für wie viele dieser Personen nahm die Stadt Hamm die angebotene Unterstützung in An-
spruch?
d) Für wie viele wurden Pass- bzw. Passersatzpapiere oder sonstige Reisedokumente beschafft?
e) Wie viele wurden anschließend tatsächlich zurückgeführt?
f) Wie viele befinden sich weiterhin in Hamm bzw. im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbe-
hörde Hamm?
3.Falls die Unterstützung der ZAB Coesfeld bei einzelnen der übermittelten Fälle nicht in Anspruch
genommen oder ein Verfahren nicht weiterverfolgt wurde: Wie viele Fälle betraf dies und aus wel-
chen Gründen?
4.Liste Unna: Wurden oder werden der Ausländerbehörde Hamm durch die ZAB Unna Fälle aus
der inzwischen bekannt gewordenen Zusammenstellung geduldeter irakischer Staatsangehöriger
übermittelt?
5.Falls ja:
a) Wie viele Personen betrifft dies?
b) Wie viele dieser Personen sind weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig?
c) In wie vielen Fällen wurde die Unterstützung der ZAB Unna in Anspruch genommen?
d) In wie vielen Fällen wurden Reisedokumente beschafft bzw. Rückführungsmaßnahmen einge-
leitet?
e) Wie viele Rückführungen wurden tatsächlich vollzogen?
6.Hat die Stadt Hamm seit 2020 darüber hinaus von einer ZAB oder einer anderen Landesbehörde
weitere Listen, Fallzusammenstellungen oder konkrete Unterstützungsangebote hinsichtlich voll-
ziehbar ausreisepflichtiger Personen erhalten?
Anfrage AF-116/26 Seite 2 von 3
7.Falls ja: Wie viele Personen waren hiervon jeweils betroffen und wie wurde mit diesen Fällen ver-
fahren?
8.Wie viele Personen befinden sich aktuell im Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde Hamm, die
a) vollziehbar ausreisepflichtig sind,
b) über eine Duldung verfügen,
c) aufgrund fehlender Pass- oder Reisedokumente nicht zurückgeführt werden können?
9.Bei wie vielen der unter Frage 8 c) genannten Personen wurde die Unterstützung einer Zentralen
Ausländerbehörde bei der Identitätsklärung oder Beschaffung von Pass- bzw. Passersatzpapieren
angefordert?
10.Bei wie vielen dieser Personen wurde eine solche Unterstützung bislang nicht angefordert und
aus welchen Gründen?
11.Wie häufig und nach welchen Kriterien überprüft die Ausländerbehörde Hamm bei bestehenden
Duldungen, ob das der Duldung zugrunde liegende
Abschiebungshindernis – insbesondere das Fehlen von Reisedokumenten – weiterhin besteht?
12.Werden sämtliche Fälle, bei denen fehlende Reisedokumente das maßgebliche Abschiebungs-
hindernis darstellen, grundsätzlich einer Zentralen Ausländerbehörde zur Unterstützung bei der
Dokumentenbeschaffung vorgelegt? Falls nein: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
13.Existieren innerhalb der Stadtverwaltung Vorgaben, Dienstanweisungen,
Arbeitshinweise oder festgelegte Verfahrensabläufe für
a) den Eingang entsprechender Falllisten oder Unterstützungsangebote,
b) deren Weiterleitung innerhalb der Ausländerbehörde,
c) die Einschaltung einer ZAB,
d) die Nachverfolgung der entsprechenden Fälle?
14.Wie stellt die Stadt Hamm insbesondere sicher, dass Unterstützungsangebote einer ZAB nicht
aufgrund interner Zuständigkeits-, Kommunikations- oder Weiterleitungsprobleme unbearbeitet
bleiben?
15.Wie viele der aktuell vollziehbar ausreisepflichtigen bzw. geduldeten Personen in Hamm sind
nach Kenntnis der Ausländerbehörde zugleich Gegenstand eines ausländerrechtlich relevanten
strafrechtlichen Sachverhalts bzw. werden aufgrund entsprechender Erkenntnisse prioritär im Rü-
ckführungsmanagement bearbeitet?
16.Wie viele Personen aus Hamm, die auf der „Coesfelder Liste“, der „Liste Unna“ oder vergleich-
baren Fallzusammenstellungen geführt werden oder wurden, sind nach Kenntnis der Stadt straf-
rechtlich in Erscheinung getreten?
17.Falls der Stadt hierzu keine eigenen statistischen Daten vorliegen: Hat sie aufgrund der inzwi-
schen vom LKA durchgeführten Überprüfung entsprechende Erkenntnisse oder Fallmitteilungen
erhalten bzw. angefordert?
18.Wie viele Personen erhielten seit 2020 zunächst eine Duldung und anschließend einen Aufent-
haltstitel? Bitte nach Jahren und jeweiliger Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels aufschlüsseln.
19.Wie viele dieser Statuswechsel betrafen Personen, deren Duldung zuvor zumindest zeitweise
auf fehlenden Pass- oder Reisedokumenten beruhte?
20.Prüft die Ausländerbehörde Hamm bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen parallel zur
Aufenthaltsbeendigung Möglichkeiten zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. einer Bleibeper-
spektive?
21.Falls ja: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob bei einer vollziehbar ausreisepflichtigen
Person vorrangig die Aufenthaltsbeendigung betrieben oder eine Bleibeperspektive geprüft wird?
22.Welche Auswirkungen haben strafrechtliche Auffälligkeiten oder rechtskräftige Verurteilungen
auf diese Entscheidung?
23.Hat die Stadt Hamm nach Bekanntwerden der Vorgänge in Köln und der anschließenden lan-
desweiten Überprüfung ihre eigenen Verfahrensabläufe hinsichtlich
•Identitätsklärung,
•Passersatzpapierbeschaffung,
•Duldungsverlängerungen,
•Zusammenarbeit mit den Zentralen Ausländerbehörden,
•interner Weiterleitung entsprechender Unterstützungsangebote und
• Priorisierung ausreisepflichtiger Straftäter überprüft?
Anfrage AF-116/26 Seite 3 von 3
24.Falls ja: Wann fand diese Überprüfung statt, welche Ergebnisse hatte sie und wurden hieraus
organisatorische oder verfahrensbezogene Änderungen abgeleitet?
25.Falls bislang keine Überprüfung erfolgt ist: Beabsichtigt die Stadt Hamm angesichts der inzwi-
schen landesweit bekannt gewordenen Vorgänge eine entsprechende Überprüfung durchzufüh-
ren?
Begründung
Vorbemerkung/Begründung
Mit der Anfrage AF-961/2024-ST hatte die AfD-Fraktion bereits die Situation geduldeter
Ausländer in Hamm sowie die Zahl der erfolgten Abschiebungen thematisiert. In ihrer Stellung-
nahme vom 26. November 2024 führte die Verwaltung unter anderem aus, dass fehlende Reisedo-
kumente zu den Gründen für die Erteilung einer Duldung gehören.
Die inzwischen bekannt gewordenen Vorgänge um die sogenannte „Coesfelder Liste“ werfen wei-
tergehende Fragen hinsichtlich der Zusammenarbeit kommunaler
Ausländerbehörden mit den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) des Landes NordrheinWestfalen
auf.
Im November 2024 hatte die ZAB Coesfeld den kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-
Westfalen Fälle von insgesamt 1.247 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus den Westbal-
kanstaaten übermittelt und Unterstützung insbesondere bei der Beschaffung von Passersatzpapie-
ren und EU-Reisedokumenten angeboten. Allein 471 dieser Personen waren der Stadt Köln zuge-
ordnet.
Nach Bekanntwerden des Umgangs der Kölner Ausländerbehörde mit dieser Liste hat die
Stadt Köln inzwischen Kommunikationsdefizite eingeräumt. Gleichzeitig wurden weitere
Einzelheiten bekannt. Nach einer Überprüfung durch die Polizei sollen 152 der 471 auf der Kölner
Liste geführten Personen strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Ihnen werden seit Erstellung
der Liste insgesamt 568 Straftaten zugerechnet.
Darüber hinaus ist inzwischen bekannt geworden, dass neben der „Coesfelder Liste“ eine weitere
Zusammenstellung der ZAB Unna mit geduldeten irakischen Staatsangehörigen existiert. Das Lan-
deskriminalamt Nordrhein-Westfalen überprüft derzeit rund 6.800 Personen aus den betreffenden
Personengruppen. Nach Angaben der Landesregierung sind rund 2.100 dieser Personen bereits
strafrechtlich in Erscheinung getreten; insgesamt liegen rund 12.000 polizeilich registrierte Strafta-
ten vor.
Die Angelegenheit war am 2. September 2026 Gegenstand einer Sondersitzung des Integrations-
ausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Die Vorgänge werfen damit nicht mehr allein Fragen hinsichtlich des Handelns der Stadt
Köln auf. Vielmehr stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang kommunale Ausländer-
behörden die Unterstützungsangebote der Zentralen Ausländerbehörden tatsächlich nutzen, wie
entsprechende Hinweise innerhalb der Verwaltungen bearbeitet werden und ob vorhandene Mög-
lichkeiten zur Beseitigung von Abschiebungshindernissen konsequent ausgeschöpft werden.
Pierre Jung Vorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm
f.d.R. Sigrid Glässel Fraktionsmitarbeiterin
Anlage(n):
- keine