28/10/2026
Erfolg für eine Patientin im Eilverfahren! Sie hat sich vor dem Sächsischen Landessozialgericht erfolgreich gegen ihre Krankenkasse durchgesetzt.
Das Gericht stellt vorläufig klar: Die Gesetzesänderung macht bestehende, unbefristete Genehmigungen für medizinisches Cannabis nicht automatisch ungültig. Diese bleiben grundsätzlich bestehen, solange sie nicht wirksam aufgehoben werden.
Besonders wichtig: Ein Widerspruch gegen die Aufhebung kann aufschiebende Wirkung haben. Im konkreten Fall hat das Gericht dies ausdrücklich bestätigt. Die Krankenkasse muss deshalb die bereits genehmigte Versorgung vorerst weiter bezahlen.
Die Betroffene hat das gesamte Verfahren komplett ohne Anwalt geführt. Ihr Erfolg soll anderen Patienten Mut machen, bestehende Genehmigungen genau prüfen zu lassen und nicht voreilig aufzugeben.
Die kompletten geschwärzten Beschlüsse findet ihr hier:
https://hanfverband.de/wp-content/uploads/2026/10/261009-BESCHLUSS-LSG-Sachsen-geschwaerzt.pdf
https://hanfverband.de/wp-content/uploads/2026/10/261021-BESCHLUSS-LSG-Sachsen-geschwaerzt.pdf